14.10.2020

Budget: 160 Mio. Euro Digitalisierungsfonds für 2021/22

Heute präsentierte Finanzminister Gernot Blümel das Budget für 2021. Unter mehreren Konjunkturmaßnahmen findet sich auch ein neuer "Digitalisierungsfonds".
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KMU Digital - Digitalisierungsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) Veros Nation / der brutkasten

Das Budget für 2021 steht. Wie erwartet, bringen umfassende Maßnahmen im Zuge der Coronakrise ein großes Budget-Defizit mit sich. Nach 28,5 Milliarden Euro dieses jahr soll es kommendes Jahr planmäßig 21 Milliarden Euro betragen, präsentierte Finanzminister Gernot Blümel in seiner heutigen Budget-Rede. Und er kommentierte, es handle sich um eine „budgetäre Antwort auf die Covid-Krise“. Diese sei „teuer, aber wir können sie uns leisten“. Enthalten sind, wie zu erwarten war, auch zahlreiche konjunkturfördernde Maßnahmen, darunter ein neuer „Digitalisierungsfonds“.

Details zu neuem Digitalisierungsfonds noch nicht bekannt

Dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Aussendung: „Es war mir wichtig, nicht in den Zukunftsbereichen zu sparen, sondern diese gezielt zu stärken. Für zusätzliche Digitalisierungsmaßnahmen stehen uns daher für die Jahre 2021 und 2022 160 Millionen Euro in Form eines neuen Digitalisierungsfonds zur Verfügung – das ist ein wichtiges Signal“. Gerade die Corona-Krise und die damit verbundenen, notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus hätten die Herausforderungen und die Chancen der Digitalisierung sichtbar gemacht, so die Ministerin weiter. wie die Gelder des neuen Fonds genau eingesetzt werden, wurde noch nicht bekanntgegeben.

Insgesamt gibt es zwar mehr Mittel für Schramböcks Ressort, das budgetär auf die Untergliederungen Wirtschaft und Forschung aufgeteilt ist. Allerdings nur in der Untergliederung Wirtschaft. Dieser stehen 2021 um 602,017 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als für dieses Jahr veranschlagt worden waren – das entspreche einer knappen Verdopplung. Für den Forschungsbereich wurde dagegen der selbe Betrag veranschlagt, wie zuletzt. „Insgesamt verfügt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Jahr 2021 für seine beiden Untergliederungen über ein Gesamtbudget in der Höhe von ca. 1,24 Milliarden Euro“, so Schramböck.

Forschungsbereich mit gleichbleibendem Budget

Das Budget trage der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung durch die Corona-Pandemie Rechnung und soll für wirtschaftlichen Aufschwung und zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes sorgen, meint die Ministerin. Dass es im Forschungsbereich keine Erhöhung gab, kommentiert sie in der Aussendung so: „Innovation und Qualität sind die Erfolgsfaktoren für unsere Unternehmen. Daher war es mir hier besonders wichtig, dass es zu keinen Kürzungen kommt“. Schwerpunktsetzungen lägen hier insbesondere darauf, die Zusammenarbeit von Wirtschaft und wissenschaftlicher Forschung zu fördern, internationale Forschungs- und Technologiekooperationen und die Gründung junger technologieorientierter Unternehmen zu unterstützen und die Digitalisierung im Forschungsbereich konsequent voranzutreiben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Budget: 160 Mio. Euro Digitalisierungsfonds für 2021/22

  • Das Budget für 2021 steht.
  • Wie erwartet, bringen umfassende Maßnahmen im Zuge der Coronakrise ein großes Budget-Defizit mit sich.
  • Enthalten sind, wie zu erwarten war, auch zahlreiche konjunkturfördernde Maßnahmen, darunter ein neuer „Digitalisierungsfonds“ über 160 Millionen Euro.
  • Wie die Geöder genau eingesetzt werden, ist noch nicht bekannt.
  • Dem Bereich Wirtschaft des Ministeriums stehen 2021 um 602,017 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als für dieses Jahr veranschlagt worden waren – das entspreche einer knappen Verdopplung.
  • „Insgesamt verfügt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Jahr 2021 für seine beiden Untergliederungen über ein Gesamtbudget in der Höhe von ca. 1,24 Milliarden Euro“, so Schramböck.

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