08.03.2023

Digitalisierungs-Staatssekretär verspricht neues Türsteher-Erlebnis

Nach dem digitalen Führerschein sollen noch dieses Jahr in Österreich weitere elektronische Ausweise abrufbar werden.
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Digitale Ausweise sollen Partys sichere machen.
Digitale Ausweise sollen Partys sichere machen. brutkasten/ AdobeStock

Nie wieder vor dem Klub den Ausweis aus der Geldtasche kramen? Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky von der ÖVP verrät im brutkasten-Gespräch seine Pläne für dieses Jahr. Ganz oben auf der Agenda steht dabei die Ausweitung digitaler Ausweise.

Neue digitale Ausweise

Der digitale Führerschein war für Tursky ein großer Erfolg. „Viele Leute verstehen nicht, warum ich da so begeistert war, aber ich bin mir sicher, dass meine zukünftigen Kinder, keinen analogen Ausweis mehr haben“, meint Tursky und stellt weitere Neuerungen in Aussicht.

Denn neben dem digitalen Führerschein verspricht Tursky für dieses Jahr weitere digitale Ausweise. Der ÖVP-Politiker will demnach einen digitalen Identitätsnachweis und einen digitalen Altersnachweis aufs Handy der Bürgerinnen und Bürger bringen.

Digitaler Führerschein als Erfolg

In Zukunft sollen beispielsweise Jugendliche vor einem Klub einen Türsteher nur noch einen QR-Code zeigen, der bestätigt, dass sie alt genug für den Eintritt sind. „Der Türsteher sieht dann aber weder das genaue Alter noch den Namen der Person“, so Tursky, der davon spricht, dass mit der Digitalisierung die Sicherheit steige.

Generell sei es das Ziel von Tursky „Amtswege zu digitalisieren und dabei Daten zu verschränken“. In Zukunft müsse niemand mehr einen Nachweis von einem Amt zum anderen tragen müssen. Zusätzlich zum digitalen Altersnachweis und dem digitalen Identitätsnachweis arbeitet man im Staatssekretariat für Digitalisierung auch an elektronischen Versionen der E-Card und des Zulassungsscheins. Da Letzterer übertragbar ist, gestaltet sich die Umsetzung schwierig.

Seit Oktober 2022 gibt es in Österreich bereits den digitalen Führerschein – 230.000 Bürger:innen haben diesen seither in Anspruch genommen. Die EU-Kommission plant nun europaweit auf die elektronische Fahrerlaubnis zu setzen. Der Verwaltungsaufwand soll dadurch reduziert werden.

Der gesamte Talk mit Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky:

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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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