29.05.2018

Digitalisierung im Unternehmensrecht: „Auf Beratung zu verzichten ist fahrlässig“

Interview. Wir sprachen mit Michael Umfahrer, Notar in Wien, über die digitale GmbH-Gründung, die Veränderungen durch die Blockchain und die DSGVO.
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Michael Umfahrer zu Digitalisierung im Unternehmensrecht
(c) Notariatskammer: Dr. Michael Umfahrer
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Die Digitalisierung schreitet in allen Branchen und Bereichen voran. Die 515 heimischen Notare setzen bereits seit Jahren auf digitale Anwendungen zur Archivierung der Urkunden oder im Rechtsverkehr mit der Justiz. Die digitale Welt erfordert aber auch neue Dienstleistungsangebote für Klienten wie die digitale GmbH-Gründung beim Notar. Im Interview gab uns der Wiener Notar Michael Umfahrer antworten auf einige große Fragen zur Digitalisierung im Unternehmensrecht.

+++ Checklist: 10 Fragen auf dem Weg zur GmbH-Gründung +++


Mit welchen rechtlichen Fragen in Bezug auf Digitalisierung in Unternehmen sind Sie am häufigsten konfrontiert?

Rechtliche Fragen in Bezug auf Digitalisierung drehen sich zumeist um Sicherheit. Wie kann missbräuchliche Verwendung verhindert und mehr Transparenz geschaffen werden?

In diesem Zusammenhang ist auch das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (kurz WiEReG) erwähnenswert, das am 15. Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Es wurde damit – aufgrund der 4. Geldwäscherichtlinie – ein neues Melderegister geschaffen, in dem Unternehmen, Stiftungen und Vereine erfasst werden. Bis 1. Juni 2018 müssen meldepflichtige Unternehmen und andere Rechtsträger wie Vereine dafür nötigen Daten abgegeben haben. In diesem Register sollen jene natürlichen Personen zentral erfasst werden, denen eine Gesellschaft oder eine Stiftung wirtschaftlich zugeordnet werden kann. Es kann auch das eine oder andere Startup von der Meldepflicht betroffen sein: Wenn dieses beispielsweise in mehreren Investitionsrunden Geld einsammelt und die Investoren – wenn sie als Gesellschafter fungieren – meist selbst Gesellschaften sind. Das WiEReG ist also unter anderem ein Instrument zur Absicherung und Transparenz für Startups.

Welche neuen Fragen sind in den vergangenen Jahren aufgetaucht, die sich erst durch die zunehmende Digitalisierung ergeben haben?

Das Thema Digitalisierung ist für Notare nicht neu. Wir leben Digitalisierung bereits seit rund 30 Jahren. Beispiele dafür sind die digitalen Urkundenarchive, das Firmen- und Grundbuch oder Verfahren. Ein weiterer Meilenstein war die Notar-Treuhandbank, die es seit mehr als 20 Jahren gibt. Sie war eine der ersten reinen Onlinebanken.

Digitalisierung erfordert aber neue Maßnahmen, um auch weiterhin Beratung und Sicherheit mitanbieten zu können. In naher Zukunft wird es möglich sein, beim Notar mit dessen rechtlicher Beratung eine GmbH per Videokonferenz, hochsicherem Datenraum und Handy-Signatur digital zu gründen. Eine gute Kombination von digitalem Workflow und rechtlicher Beratung.

Weil dieses neue Online-Service auch grenzüberschreitende Sitzverlegungen und Umgründungen innerhalb der EU erleichtert, haben wir damit auf EU-Ebene Interesse geweckt. Das österreichische Modell könnte im Rahmen des neuen EU-Gesellschaftsrechtspaketes Anwendung finden.

„Wir befinden uns an einer Bruchlinie zwischen der analogen und der digitalen Welt. Notare verstehen sich als beratendes Bindeglied, das für Rechtssicherheit sorgt.“

Ein weiteres aktuelles Digital-Thema ist die Blockchain. Sie soll „Mittelsmänner“ wie Banken und Notare obsolet machen. Wie sieht das rechtlich aus?

Blockchains sind darauf ausgelegt, bei verschiedensten Arten von Transaktionen deren Gültigkeit zu bestätigen. Überall dort, wo es um individuelle, intelligente Anwendungen und Lösungen geht, kann das die Maschine aber nicht übernehmen. Also z.B. immer dann, wenn Treuhandschaften mit rechtlichen Bedingungen verknüpft sind. Bei der Überprüfung der Grundbuchsituation etwa stößt die Roboter-Technik an ihre Grenzen. Vorstellbar ist aber, dass Notare selbst bei treuhändigen Abwicklungen künftig Blockchain-Verfahren nutzen. Wir befinden uns an einer Bruchlinie zwischen der analogen und der digitalen Welt. Notare verstehen sich als beratendes Bindeglied, das für Rechtssicherheit sorgt.

Momentan beschäftigen sich viele Unternehmen mit der kommenden DSGVO. Was ist aus Ihrer Sicht besonders zu beachten?

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, im Bereich der Datennutzung rechtliche, technische und organisatorische Fragen zu beachten und zu prüfen. Datenschutz entwickelt sich deshalb auch zunehmend zu einem eigenen Bereich in den Unternehmen. Die Sensibilität der Unternehmen beim Thema Datenschutz ist insgesamt enorm gestiegen.

Viele Digital-Unternehmen haben mehrere Unternehmenssitze in unterschiedlichen Ländern. Was sind in diesem Zusammenhang die wichtigsten Überlegungen, die die Unternehmen anstellen müssen?

Die EU-Niederlassungsfreiheit hat grenzüberschreitende Unternehmungen und Geschäfte gefördert. Sie bewährt sich und hat viele Erleichterungen gebracht. Doch die europäische Gesetzgebung hinkt nach. Unterschiedliche Rechtsverhältnisse können Unternehmer vor Hürden stellen. Damit alle Vorhaben im Ausland plangemäß und dauerhaft funktionieren, ist Rechtsberatung z.B. beim Notar wichtig. Etwa bei der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte.

Welche großen Themen im Unternehmensrecht im Zusammenhang mit Digitalisierung werden in Zukunft besonders relevant?

Rechtsprobleme nehmen durch die Digitalisierung eher zu als ab. Man denke nur an den digitalen Nachlass von E-Mail- und Paypal-Accounts bis zu Dokumenten in cloud-basierten Onlinespeichern. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der digitale Nachlass in Form eines „digitalen Testaments“ geordnet werden.

Die jahrzehntelange Praxiserfahrung hat deutlich gezeigt, dass bei der GmbH-Gründung die Regelungen einer minimalen Mustersatzung nur in Ausnahmefällen ausreichend sind. Wir raten, von Anfang an im Gesellschaftsvertrag mögliche Streitpunkte klarzustellen, Aufgriffsrechte zu formulieren und maßgeschneiderte Vorsorgeregelungen zu treffen. Die digitale GmbH-Gründung bei einem Notar wird daher mit notarieller Beratung möglich sein. Auf Beratung im Unternehmensrecht zu verzichten ist fahrlässig.


Mehr als 500 Notarinnen und Notare sind österreichweit tätig. Das Erstgespräch ist kostenlos. Eine Notarin / einen Notar in Ihrer Nähe findet man unter www.notar.at

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Um vom Flughafen in Tallinn in die Innenstadt zu kommen, bietet sich eine Fahrt mit dem Fahrdienst Bolt an. Die Autos, E-Scooter und Leih­räder des estnischen Unicorns prägen hier das Straßenbild. 2013 gegründet macht das Unternehmen mittlerweile mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Die Erfolgsgeschichte von Bolt ist in Estland kein Einzelfall: Bei 1,3 Millionen Einwohner hat der baltische Staat bereits zehn Unicorns hervorgebracht – eine der höchsten Konzentrationen pro Kopf weltweit. Das Auto wird per App bestellt, keine zwei Minuten später ist es da. Der Fahrer scherzt über die durchaus kühlen 16 Grad Mitte Juli: „Estonian summer!“, sagt er schmunzelnd, mit russischem Akzent. Ungewöhnlich ist das in Estland nicht, war man hier vor knapp 40 Jahren doch noch Teil der Sowjetunion.

„Das Land hatte es natürlich nicht einfach. Als es 1991 unabhängig wurde, standen die Esten erst mal vor dem Nichts. Aber sie hatten auch die Chance, von null anzufangen – und haben dann aufs richtige Pferd gesetzt: die Digitalisierung“, sagt Tim Schnöckelborg, ein Deutscher, der seit eineinhalb Jahren in Estland lebt und hier bereits mehrere Unternehmen gegründet hat.

Der digitale Staat

An diesem sonnigen Tag tummeln sich auf dem Rathausplatz in der Mitte Tallinns viele Menschen. Schnöckelborg ist einer von ihnen. Vom digitalen Staat hat er vor allem bei der Gründung seiner Unternehmen profitiert. Bei einem Kaffee erklärt er, was den Kern des Systems ausmacht:

„Der große Vorteil kommt dadurch zustande, dass hier die gesamte Administration des Landes digitalisiert ist. Du kannst also mit der elektronischen Unterschrift alles nutzen, was ein Staat an Dienstleistungen bietet.“

© Hannah Fasching – Tim Schnöckelborg.

Wer sich einen Überblick verschaffen will, kann das e-Estonia Briefing Centre aufsuchen, ein eigenes Besucherzentrum, das über den digitalen Staat informiert. Ein Besuch zeigt: Die digitale Gesellschaft basiert zunächst auf Wissen. Durch landesweite Schulungsprogramme und Initiativen für Senior wurde die gesamte Bevölkerung mitgenommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz: „Die Behörden können auf sehr viel zugreifen, theoretisch auch auf mein Bankkonto. Wichtig ist aber: Niemand kann deine Daten geheim abrufen. Ich kann online einsehen, wer wann mit welcher Begründung welche Daten von mir von einer Behörde in die andere transferiert hat. Das schafft Vertrauen“, beschreibt Schnöckelborg seine Erfahrung.

Unternehmensgründung aus der Ferne

Schnöckelborg hat in Estland schon mehrere Unternehmen gegründet, er ist ein sogenannter „e-Resident“. Das estnische e-Residency-Programm ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen einen sicheren Zugang zu den elektronischen Behördendiensten Estlands. So lässt sich aus fast allen Ländern der Welt in rund 15 Minuten ein estnisches Unternehmen gründen.

„Anfangs dachten wir, es wäre vor allem für Menschen außerhalb der EU attraktiv, da ein estnisches Unternehmen ihnen den EU-Binnenmarkt öffnen würde. Nach etwa der Hälfte der Zeit stellten wir fest, dass es aufgrund der geringen Bürokratie auch für EU-Bürger sehr attraktiv ist“, erzählt Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency. Seit dem Start des Programms 2014 haben mehr als 133.000 Personen aus 185 Ländern den e-Residency-Status erhalten und zusammen etwa 39.000 Firmen gegründet. So auch Tim Schnöckelborg:

„Ich habe mein erstes Unternehmen als e-Resident an einem Freitagabend gestartet, und am Samstagmorgen war die Firma da“, blickt er nach wie vor verblüfft zurück.

Was Gründer zusätzlich nach Estland zieht, ist das Steuersystem. „Wir besteuern Unternehmen nicht, solange sie das Geld im Unternehmen belassen. Es gibt also keine Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne. Steuern fallen erst an, wenn man Geld aus dem Unternehmen entnimmt, und davon profitieren auch wir: Im vergangenen Jahr zahlten e-Residency-Unternehmen Steuern in Höhe von über 125 Millionen Euro in Estland“, so Vahtras. Im „International Tax Competitiveness Index“ der US-Denkfabrik Tax Foundation, der die OECD-Länder vergleicht, liegt Estland seit zwölf Jahren auf Platz eins.

Europa, der zersplitterte Markt

In den Gesprächen, die von Euphorie über das estnische System geprägt sind, schleicht sich immer wieder Frustration ein. Denn so gut das System hier funktioniert: Im europaweiten Markt stoßen die Gründer dennoch auf Blockaden. Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society, kennt die Probleme.

Mardisoo ist Gründerin des Insurtechs Cachet, das sie von Estland aus in elf Länder skalierte. Heute setzt sie sich in der Society für die nächste Generation von Gründer:innen ein und versucht, Blockaden europaweit abzubauen. „Wenn ich mit meinem Unternehmen in Europa expandieren will, begegne ich 27 verschiedenen Arten der Unternehmensregistrierung, 27 verschiedenen Notar- und Gerichtssystemen. Wenn du als kleines Startup ein globales Unternehmen aufbauen willst, bist du oft besser dran, woanders hinzugehen, meist in die USA. Das tun viele Startups – und das ist nicht gut für Europa“, so Mardisoo.

© Mardisoo – Hedi Mardisoo, Board Member der Estonian Founders Society.

Auf die Frage, warum die EU für Unternehmensgründungen so unattraktiv sei, antwortet Mardisoo ohne Zögern: „Zu 100 Prozent das Geld. Die Hauptprobleme sind das Geld, die Investor:innen und die Investitionen.“

Vahtras von e-Residency ergänzt: „Investoren sagen sehr oft: ‚Gründe eine Firma in Delaware, weil das für mich einfacher ist‘“ – einfacher, als sich mit den unterschiedlichen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen. Um diesen Kapital- und Talentabfluss zu stoppen, ruht die Hoffnung nun auf einem Konzept aus Brüssel: der EU Inc.

Das „28. Regime“

Hinter der EU Inc. steht die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Gesellschaftsform, dem sogenannten „28. Regime“: Neben 27 nationale Rechtsformen soll eine 28. treten, die eine schnelle, vollständig digitale Gründung ohne Mindeststammkapital ermöglicht.

Nachdem die Forderung nach der EU Inc. über die Jahre von Tausenden europäischen Gründer getragen wurde, verkündete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 20. Jänner 2026 beim Weltwirtschaftsforum in Davos das Vorhaben. Ziel sei eine wahrhaft europäische Unternehmensstruktur mit einheitlichen Kapitalregeln in der gesamten EU: „Unsere Unternehmer, die innovativen Firmen, werden ein Unternehmen binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat anmelden können, komplett online. Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können, genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie den USA oder China.“

Am 18. März 2026 legte die Kommission den Verordnungsentwurf erstmals vor. In der europäischen Startup-Szene stieß er auf heftige Kritik, weil zentrale Forderungen wie die freie Wahl des Registrierungssitzes von Unternehmen nicht erfüllt wurden. Eine Überarbeitung fordern europaweit Vertreter der Szene mit der Initiative „EU-INC“.

Estland als Weg zur EU Inc.?

Zurück im baltischen Staat: Was mit dem 28. Regime gefordert wird – also der Digital-first-Ansatz, geringes Startkapital sowie eine schnelle und grenzüberschreitende Unternehmensgründung –, setzt Estland mit e-Residency bereits seit mehr als zehn Jahren um. Warum das Konzept also nicht einfach kopieren?

© Vahtras – Liina Vahtras, Managing Director von e-Residency.

„Wir haben zur Kommission gesagt: ‚Schaut euch unser Programm an, schaut, wie wir das gelöst haben; vielleicht könnt ihr es wiederverwenden‘“, sagt Vahtras, und weiter: „Unser System ist nicht zu 100 Prozent das, was die EU Inc. sein soll, aber auch, wenn wir nur 50 Prozent der Lösungen bereits umsetzen, sind wir bereit, das zu teilen. Ich hoffe, dass die EU Inc. funktionieren wird – und dass sie die estnische e-Residency als eine Art Blaupause in Betracht ziehen; einfach, um zu sehen, was für uns funktioniert.“

Starken Gegenwind bekommt die EU Inc. von lokalen Akteuren wie Gewerkschaften und Notariatskammern. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand Angst vor der EU Inc. haben sollte“, erklärt Hedi Mardisoo. „Einige große Länder blockieren die Umsetzung immer noch und versuchen, viele der wichtigsten Punkte zu verwässern. Man muss sich die Frage stellen: Will man das Alte tatsächlich verändern – oder will man die neue Regulierung einfach so hinbiegen, dass sie zum eigenen System passt? Das kann nicht funktionieren. Wenn man neue Innovationen regulieren will, kann man sie nicht in die alten Rahmenbedingungen quetschen.“

Um mit der EU Inc. erfolgreich zu sein, brauche es einen Mentalitätswandel, sagt Mardisoo: „Was wir aus Estland mitgeben können, ist, alles so einfach wie möglich zu gestalten. Ich war in anderen Ländern tätig, wo die Menschen Angst vor den Behörden hatten. Das zu ändern ist das Erste, was wir anstreben sollten. Dann wird das Umfeld für Unternehmen viel günstiger, die aus der Komfortzone heraustreten und etwas Neues und Innovatives aufbauen wollen.“

Die Währung Vertrauen

„Selbst wenn es eine EU Inc. geben würde, würde ich jedes Mal wieder hier in Estland gründen. Ich sehe den positiven Ansatz der EU-Initiative, aber ich glaube, dass sie in der Realität bei Weitem nicht konkurrenzfähig zu dem Modell ist, das man hier über Jahrzehnte aufgebaut hat“, zieht Tim Schnöckelborg sein Fazit.

Dass Estland heute die Früchte seiner radikalen Digitalisierungsstrategie aus den 90er-Jahren erntet, steht außer Frage. Dennoch ist jede Gesellschaft ein Resultat ihrer Vergangenheit, und in Europa gibt es 27 verschiedene davon. Die Umsetzung einer EU Inc., die den Vorstellungen aller entspricht, bleibt eine Herkulesaufgabe. Estland kann keine Lösung für alle sein, aber der Besuch im baltischen Staat zeigt: Es kann anders gehen, und das mit Erfolg. Das kleine Land profitiert dabei vor allem vom wichtigsten Gut, das man braucht, um Strukturen zu verändern: Vertrauen. Vielleicht ist es genau dieses Vertrauen, das erst geschaffen werden muss, bevor eine EU Inc. für alle und damit eine europaweite Verbesserung der Gründungsbedingungen gelingen kann.


Dieser Beitrag ist im Rahmen von „eurotours 2026“ entstanden, einem Projekt des Bundeskanzleramts, finanziert aus Bundesmitteln.

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