22.03.2019

Digitalisierung im Gesundheitsbereich: “Müssen die Menschen ins Boot holen”

Im Gastkommentar fordert Alexander Herzog, Generalsekretär der Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs), mehr Aufklärung für eine erfolgreiche Digitalisierung der Gesundheitsbranche.
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Pharmig: Alexander Herzog zur Digitalisierung in der Gesundheitsbranche
(c) Pharmig: Alexander Herzog
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Eine der absurdesten Fragen ist, ob die Digitalisierung für die Gesundheitsbranche ein Fluch oder ein Segen sei. Sie ist ein Faktum, mit dem wir umgehen müssen und werden. Sie ist gleichzeitig eine Revolution für das gesamte Gesundheitswesen. Sie ist vor allem eine Chance und keine Bedrohung.

+++ Startups aus Industrie-Sicht: Warum wir uns weniger fürchten sollten +++

Gesundheit neu denken

Dank der Digitalisierung können wir Gesundheit neu denken: Durch die Vernetzung und den Austausch in Echtzeit lassen sich Krankheitsbilder wesentlich rascher erkennen, passende Therapien finden und neue Behandlungsmethoden entwickeln. Das alles steht auf der “Haben-Seite”.

“Wir haben eines verabsäumt: die Menschen mit ins Boot zu holen.”

Österreich hat in Sachen E-Health schon einige wesentliche und vorausschauende Schritte gesetzt. Die E-Card ist bei uns vor mehr als einer Dekade erfolgreich eingeführt worden. Deutschland schielt da neidvoll zu uns herüber. ELGA ist für mich das beste Bespiel, dass unser Gesundheitssystem in Sachen Digitalisierung ein Vorreiter ist, wobei wir eines verabsäumt haben: die Menschen mit ins Boot zu holen. Das ist meines Erachtens das große Manko in unserer Gesundheitspolitik. Und das finde ich sehr schade.

Mangelndes Vertrauen darf nicht fortschrittshemmend sein

Jetzt ist es soweit, dass mit dem elektronischen Impfpass das nächste große E-Health-Projekt vor der Türe steht. Diesmal müssen wir, und ich meine mit “wir” die gesamte Gesundheitsbranche, die Menschen mitnehmen, ihre Bedenken ausräumen, auf ihre Bedürfnisse eingehen.

Die Digitalisierung ist in der Gesundheitsbranche ein besonders heikles Thema – dessen müssen wir uns bewusst sein. Denn die Gesundheitsdaten sind neben den Finanzdaten die heikelsten und persönlichsten Daten, die wir haben. Das Bedürfnis, diese Daten besonders gut geschützt zu wissen, ist legitim, verständlich und zutiefst menschlich. Das mangelnde Vertrauen in den Umgang mit diesen Daten darf gleichzeitig nicht fortschrittshemmend sein. In dieses Vertrauen müssen wir genauso viel investieren wie in das perfekt funktionierende System.

Mein Credo für eine erfolgreiche Digitalisierung ist Aufklärung. Mit Aufklärung können wir das Vertrauen schaffen, das wir so dringend brauchen.


Über Pharmig

In der Pharmig haben sich rund 120 Unternehmen mit ca. 18.000 Mitarbeitern zusammengeschlossen, die den österreichischen Arzneimittelmarkt zu gut 95 Prozent abdecken. Ziel des Verbands ist es, Impulse für Qualität und Versorgungssicherheit des Gesundheitswesens zu geben und sich für die Stärkung des Pharma- und Forschungsstandorts Österreich einzusetzen. Dabei fordert die Pharmig faire, verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie ein.

⇒ zur Page des Verbands

Alexander Herzog im Video-Talk über die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche

Interview mit Alexander Herzog, dem Generalsekretär von Pharmig

Die Pharmaindustrie investiert in Datenverarbeitung und Innovation, um der Medizinforschung als treibende Kraft zu dienen. Pharmig Generalsekretär Alexander Herzog sprach mit uns über Innovation im Healthtech und vieles mehr.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 16. Januar 2019

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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