22.03.2019

Digitalisierung im Gesundheitsbereich: “Müssen die Menschen ins Boot holen”

Im Gastkommentar fordert Alexander Herzog, Generalsekretär der Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs), mehr Aufklärung für eine erfolgreiche Digitalisierung der Gesundheitsbranche.
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Pharmig: Alexander Herzog zur Digitalisierung in der Gesundheitsbranche
(c) Pharmig: Alexander Herzog
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Eine der absurdesten Fragen ist, ob die Digitalisierung für die Gesundheitsbranche ein Fluch oder ein Segen sei. Sie ist ein Faktum, mit dem wir umgehen müssen und werden. Sie ist gleichzeitig eine Revolution für das gesamte Gesundheitswesen. Sie ist vor allem eine Chance und keine Bedrohung.

+++ Startups aus Industrie-Sicht: Warum wir uns weniger fürchten sollten +++

Gesundheit neu denken

Dank der Digitalisierung können wir Gesundheit neu denken: Durch die Vernetzung und den Austausch in Echtzeit lassen sich Krankheitsbilder wesentlich rascher erkennen, passende Therapien finden und neue Behandlungsmethoden entwickeln. Das alles steht auf der “Haben-Seite”.

“Wir haben eines verabsäumt: die Menschen mit ins Boot zu holen.”

Österreich hat in Sachen E-Health schon einige wesentliche und vorausschauende Schritte gesetzt. Die E-Card ist bei uns vor mehr als einer Dekade erfolgreich eingeführt worden. Deutschland schielt da neidvoll zu uns herüber. ELGA ist für mich das beste Bespiel, dass unser Gesundheitssystem in Sachen Digitalisierung ein Vorreiter ist, wobei wir eines verabsäumt haben: die Menschen mit ins Boot zu holen. Das ist meines Erachtens das große Manko in unserer Gesundheitspolitik. Und das finde ich sehr schade.

Mangelndes Vertrauen darf nicht fortschrittshemmend sein

Jetzt ist es soweit, dass mit dem elektronischen Impfpass das nächste große E-Health-Projekt vor der Türe steht. Diesmal müssen wir, und ich meine mit “wir” die gesamte Gesundheitsbranche, die Menschen mitnehmen, ihre Bedenken ausräumen, auf ihre Bedürfnisse eingehen.

Die Digitalisierung ist in der Gesundheitsbranche ein besonders heikles Thema – dessen müssen wir uns bewusst sein. Denn die Gesundheitsdaten sind neben den Finanzdaten die heikelsten und persönlichsten Daten, die wir haben. Das Bedürfnis, diese Daten besonders gut geschützt zu wissen, ist legitim, verständlich und zutiefst menschlich. Das mangelnde Vertrauen in den Umgang mit diesen Daten darf gleichzeitig nicht fortschrittshemmend sein. In dieses Vertrauen müssen wir genauso viel investieren wie in das perfekt funktionierende System.

Mein Credo für eine erfolgreiche Digitalisierung ist Aufklärung. Mit Aufklärung können wir das Vertrauen schaffen, das wir so dringend brauchen.


Über Pharmig

In der Pharmig haben sich rund 120 Unternehmen mit ca. 18.000 Mitarbeitern zusammengeschlossen, die den österreichischen Arzneimittelmarkt zu gut 95 Prozent abdecken. Ziel des Verbands ist es, Impulse für Qualität und Versorgungssicherheit des Gesundheitswesens zu geben und sich für die Stärkung des Pharma- und Forschungsstandorts Österreich einzusetzen. Dabei fordert die Pharmig faire, verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie ein.

⇒ zur Page des Verbands

Alexander Herzog im Video-Talk über die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche

Interview mit Alexander Herzog, dem Generalsekretär von Pharmig

Die Pharmaindustrie investiert in Datenverarbeitung und Innovation, um der Medizinforschung als treibende Kraft zu dienen. Pharmig Generalsekretär Alexander Herzog sprach mit uns über Innovation im Healthtech und vieles mehr.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 16. Januar 2019

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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