10.08.2018

Digitalisierung: Fünf Ratschläge für den Übergang ins neue Zeitalter

Laut dem Kreditschutzverband (KSV1870) hinken Österreichs Unternehmen bei der Digitalisierung von Produkten und Services deutlich hinterher. Für acht von zehn Betrieben hat die Modernisierung ihrer Produkt- und Serviceportfolios aktuell keine Priorität. Diese fünf Tipps von UBIT sollen KMUs die Transformation ins digitale Zeitalter erleichtern.
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Digitalisierung, Digitaler Wandel, digital, digitales Zeitalter, KMU, UBIT, WKO
(C) Fotolia/beeboys - Die Wiener Fachgruppe UBIT hat für KMUs hilfreiche Tipps den digitalen Wandel einfach zu vollziehen.

Die vom KSV1870 durchgeführte „Austrian Business Check“-Umfrage zeigt, dass die Gestaltung von digitalen Produkt- und Servicelösungen hierzulande kaum im Fokus steht. Für die Zukunft plane zudem nur etwa jedes fünfte befragte Unternehmen, demnächst damit durchzustarten. Auch UBIT hat in Befragung von 900 mittelständischen Unternehmen im März 2018 festgestellt, dass viele KMUs noch immer viel zu zögerlich mit dem Thema Digitalisierung umgehen.

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Durch Digitalisierung Geschäftsmodell überdenken

„Dabei genügen schon ein paar grundlegende Dinge, die gar nicht viel kosten müssen, um eine digitale Vertriebsstrategie in die Wege zu leiten“, wie Martin Puaschitz, Obmann der Wiener Fachgruppe UBIT erklärt. Auch Unternehmensberaterin und Berufsgruppensprecherin Claudia Strohmaier schlägt in die selbe Kerbe, wenn sie die Digitalisierung zur Chance erklärt, das eigene Geschäftsmodell zu überdenken.

„Meiner Erfahrung nach sind es oft kleine, familiengeführte Gewerbebetriebe, wie etwa Bäcker, Installateure oder Fliesenleger, die sich der Möglichkeiten der Digitalisierung noch nicht voll bewusst sind“, sagt Dieter Puganigg, Unternehmensberater und Gründer von DigitEcon, der ebenfalls Teil der UBIT-Fachgruppe ist. Diese hat fünf Maßnahmen formuliert, die besonders KMUs helfen sollen, im digitalen Zeitalter anzukommen.

An digitale Vertriebsstrategien anpassen

Die eigene Webseite, Facebook oder Google – all das seien im Grunde nichts anderes als Kommunikationskanäle, die ins Geschäftsmodell eingebettet gehören. „Eine Änderung der Vertriebsstrategie ist daher oft eine gute Gelegenheit, um das Geschäftsmodell und alle Prozesse eines Unternehmens auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls anzupassen“, sagt Strohmaier.

Dabei sei es wichtig, das Geschäftsmodell niederzuschreiben, um es konkreter zu machen. Hilfreich sei auch eine grafische Aufbereitung. Hierzu gibt es einige digitale Tools, wie etwa das Business Model Canvas. Mit diesem gratis im Internet erhältlichen Hilfsmittel lassen sich Geschäftsmodelle visualisieren, um eine erste Einschätzung zu bekommen, ob eine Idee überhaupt realistisch ist. Eine detaillierte Analyse bei einem Unternehmensberater könne im Anschluss wertvollen Input liefern, um eingefahrene Denkmuster aufzubrechen.

Ältere Mitarbeiter überzeugen

Für ältere Mitarbeiter sollte der Nutzen der Digitalisierung erkennbar sein und diese nicht als Gefahr gelten. „Nehmen Sie ihnen die Angst, dass ihnen der PC den Job wegnimmt“, sagt Puganigg, „schließlich mache ein Computer die Arbeit ja nicht alleine“. Die Unternehmen sollten die Möglichkeiten herausstreichen, dass die MitarbeiterInnen künftig spannendere Tätigkeiten verrichten könnten.

Kostengünstige Umsetzung einfacher Lösungen

Kostenlose Content Management Systeme wie etwa WordPress können dafür sorgen, dass das eigene Unternehmen im Internet präsent wird. Die Kosten für eine Domain und das Webhosting seien ebenfalls überschaubar. „Am Schlimmsten ist es heutzutage, wenn ein Unternehmen über Google und andere Suchmaschinen nicht gefunden wird“, sagt Puganigg, „Für den Anfang kann aber auch eine hübsche Facebookseite alles bieten, was es braucht, inklusive Shop.“

Allerdings müsse man vor der Entscheidung ein wenig recherchieren. Je nachdem, ob das Gros der eigenen Kunden eher auf Facebook, Instagram, YouTube oder anderen Kanälen zu finden ist, sollte auch die eigene Strategie adaptiert werden. Für die Konzepterstellung und Umsetzung empfiehlt UBIT einmalig rund zehn oder 15 Stunden an Planung. Für Postings, Beantwortung von Kommentaren und Wartung seien folglich meist nicht mehr als 30 Minuten pro Tag nötig.

Kundendaten datenschutzkonform in die Vertriebsstrategie integrieren

„Ist einmal ein Social Media-Auftritt, eine Website oder ein Newsletter-Tool eingerichtet, fallen jede Menge Kundendaten an, die datenschutzkonform in die eigene Marketing- und Vertriebsstrategie einzubinden sind“, sagt Obmann Puaschitz. Ein-Personen-Unternehmen hätten zuweilen zwar via externer Festplatten ein Backup eingerichtet, bei Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden könnten diese Daten aber verloren gehen. Eine Remote-Desktop-Architektur könne hier Abhilfe schaffen, zumal danach keine teuren, leistungsstarken PCs mehr nötig seien, weil diese nur mehr die Verbindung zum Server herstellen müssten.

Mit Kooperationen die Schlagkraft erhöhen

Einer der essentiellen Ratschläge des UBIT-Arbeitskreises ist es, durch Kooperationen die eigene Schlagkraft zu erhöhen. Unternehmensberater und Einzelunternehmer Dieter Puganigg etwa arbeitet projektbezogen mit IT-Experten, Textern und Lieferanten von visuellem Content zusammen. Passend dazu gibt es die Möglichkeit für Unternehmen den „Status-Check-Vertrieb“ machen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine standardisierte Beratungsleistung, die vom Arbeitskreis Vertriebsberatung der UBIT Wien entwickelt wurde. Sie wird von der Wirtschaftskammer Wien im Rahmen des aktuellen Förderprogramms unterstützt. Der Zuschuss beträgt für maximal vier Stunden für Jungunternehmer 60 Euro pro Stunde und für Unternehmen ab dem vierten Jahr 40 Euro. Damit ließen sich Potenziale erkennen, um die Leistungsfähigkeit der Absatzorganisation zu erhöhen.


⇒ Fachgruppe UBIT Wien

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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