„Was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert – früher oder später. Auch das Steuersystem.“ – Diese These stellen die beiden Autoren Georg Hanschitz und David Campbell einem Beitrag zur Digitalisierung des Steuersystems voran, der 2018 im Handbuch “Cyber-Development, Cyber-Democracy and Cyber-Defense” im Springer Verlag erscheinen wird und vorab bereits im Digital-First-Bereich des Verlages zu lesen ist.

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“No-Touch ist bereits jetzt technisch möglich”

In Zukunft werden End-to-End-Steuersysteme die heutigen komplexen Vorsteuersteuerregelungen ersetzen und für Unternehmer und Selbstständige massive Erleichterungen bieten, glaubt der Qualitäts- und Organisationsentwickler David Campbell, der an der Universität Klagenfurt lehrt. Die Möglichkeiten seien dabei nahezu unbegrenzt, antwortet der Politikwissenschafter und Wirtschaftsrechtler Georg Hanschitz, der für die Bundes-Wettbewerbsbehörde tätig ist, auf die Frage, wo die Grenzen der Digitalisierung des Steuersystems liegen. Er fasst zusammen: “In den 1990er Jahren war es eine Innovation, dass Steuerbehörden begonnen haben Eingaben auch Online zu administrieren. Später wurde mit E-Government der erste Schritt in Richtung Digital-First gemacht, in den letzten Jahren war von 1-Klick Steuererklärungen die Rede. Heute können wir sagen, No-Touch ist bereits jetzt technisch möglich.”

Es fehlen nur Schnittstellen zu Kostenträgern

Die Idee kam den Autoren nach Einführung der elektronischen Registrierkassen 2016. Nachdem bei diesen oft auch Warenwirtschaftssysteme angebunden werden, würden lediglich noch Schnittstellen zu Kostenträgern fehlen, um eine No-Touch Steuererfassung und -Zahlung zu realisieren. Das sei einfacher als man denkt, sagt Hanschitz. In der Regel sind Kosten immer ähnliche Positionen (egal ob fix oder variabel): Infrastruktur (Büroinfrastruktur, Miete für Maschinen und Anlagen, Server etc. ), Einkauf (Rohstoffe, Knowhow), Produktion (Personal) und Vertrieb (inkl Marketing). Wer diese Positionen, genauso wie seinen Umsatz, elektronisch erfasst, kann bereits heute auf Kopfdruck Gewinn und Steuerlast errechnen – inkl. aller Lohnnebenkosten.

Auch ohne Zugriff auf Privat- und Durchlaufkonten möglich

“Wir haben uns die Frage gestellt, wenn die Datenerfassung kein Problem darstellt, warum sollte die Steuerzahlung via Jahresabrechnung oder quartalsweise Vorauszahlung abgewickelt werden? Dann prüften wir Möglichkeiten der Digitalisierung des Steuersystems. Wichtig war uns dabei, dass es keinen Zugriff auf Privatkonten oder auch nicht für den Zweck der Steuerzahlung eingerichtete Konten (Durchlaufkonten) gibt”, sagt Hanschitz. Das sei durch die Schaffung standardisierter Schnittstellen zwischen der Steuerverwaltung und den Unternehmen bzw. Selbständigen realisierbar – mittels eigenen Steuerkonten und automatisierten, monatlichen Unternehmensberichten, die die Validität der ausgewiesenen Posten bestätigen.

Blockchain könnte für Datensicherheit sorgen

Ein weiterer zentraler Punkt sei Datensicherheit: Vertrauliche Daten von Einzelpersonen, Unternehmen, und Organisationen bräuchten besonderen Schutz. Datenlecks könnten leicht von Hackern zur Industriespionage bzw. für Spekulationen verwendet werden. Ein Vorteil sei dabei, dass derzeit weltweit alle großen Beratungsunternehmen Big Data Lösungen für Just-in-Time-Anwendungen entwickeln. Im Februar 2017 stellte das Beratungsunternehmen McKinsey & Company (2017) eine Lösung gegen unbefugten Zugriff im öffentlichen Sektor, durch die Verwendung eines Blockchain-Datenmanagements vor. Eine vielversprechende Lösung, so Hanschitz, der in einem anderen Kapitel des genannten Springer Handbuches die Möglichkeiten von Blockchain-Anwendungen im Bereich des Online-Wahlrechts beschreibt.

Besteuerung (und Berichterstattung) des selbständigen Einkommens wäre dann auch nicht komplizierter als die Besteuerung von Arbeitseinkommen.

Kein Steuerberater mehr für EPU durch Digitalisierung des Steuersystems?

David Campbell sieht Online-Steuerkonten besonders im Bereich von beschäftigungsabhängigen und selbstständigen Tätigkeiten als Vorteil. Die Schaffung von Online Steuerbilanzen von (und für) natürlichen selbständig tätigen Personen bedeutet, dass die Steuerbehörden automatisch Steuerrechte und Pflichten verwalten könnten. Besteuerung (und Berichterstattung) des selbständigen Einkommens wäre dann auch nicht komplizierter als die Besteuerung von Arbeitseinkommen. Einzelpersonen müssten nicht länger teure Steuerberater konsultieren und haben nicht das Risiko, “nicht gemeldetes Einkommen” zu haben.

Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit

Sogenannte Global-Tax-Accounts würden überdies helfen, ein aktuelles Problem bestehender Steuersystemen zu lösen: Digitale Steuerregime können Werkzeuge bereitstellen, um den “Standort” der Wertschöpfung genauer zu identifizieren und zu lokalisieren. Besonders im Hinblick auf Steuervermeidungskonstruktionen wäre dies ein wertvoller Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit, sind die Autoren überzeugt. Für den Staat ergibt sich noch ein Vorteil durch die Digitalisierung des Steuersystems: Die mögliche Nutzung der Steuerberichterstattung für die Entwicklung von Statistiken über die Finanzierung und Finanzierungstrends für Forschung und Innovation. Anonymisierte real-time Informationen über Steuern und Steuereinnahmen wären dabei Grundlage für real-time Statistiken. So könnten Informationen zu forschungsbezogenen Steuerabzügen für die Schätzung aggregierter Forschungsausgaben und Innovationsleistungen dienen.

“Kontinuierliche Reflexion ist systemimmanent”

Die Autoren resümieren im Sinne einer epistemischen Steuerpolitik: Steuersysteme seien gezwungen, neuen Trends und Weiterentwicklungen zu folgen um effektiv und verhältnismäßig zu bleiben. Kontinuierliche Reflexion über die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der angewandten Instrumente der Besteuerung seien systemimmanent. Globale Unternehmensformen seien dafür gleichermaßen Gratmesser wie neue Selbständige, Mischformen von Angestellten und Selbständigen und staatenübergreifend tätige Einzelunternehmer. Die Autoren verstehen ihren Beitrag als akademische Diskussionsgrundlage einer Neuentwicklung von Steueradministration.

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