13.08.2021

Wie digital ist Ihr Unternehmen beim Recruiting? – jetzt kostenlosen Check machen

Spätestens im Jahr 2020 ist die Digitalisierung in Österreichs Unternehmen angekommen – auch in den HR-Abteilungen. Doch viele Unternehmen fragen sich, wie digital HR heute sein muss und wo sie selbst in dem Prozess stehen. Für sie hat XING einen kurzen, hilfreichen Test entwickelt, der Orientierung gibt und neue digitale Chancen aufzeigt.
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Wie digital ist Ihr Recruiting? Antworten darauf liefert ein neuer Test von XING | (c) gettyimages
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Beschleunigt von der Corona-Situation in den letzten Monaten hat sich viel getan im Bereich Recruiting und HR. Bewerbungen per Smartphone gehören schon fast zum Standard und viele Prozesse sind noch digitaler geworden – mit der Krise kam für viele Personalabteilungen auch ein positiver „Digitalisierungs-Schock“. Denn im HR-Bereich sind digitalisierte Prozesse wichtig, um beispielsweise die Time-to-Hire zu verkürzen und um im Wettbewerb um die besten Kandidatinnen und Kandidaten mithalten zu können.

Digitale Möglichkeiten im Recruiting-Bereich sind vorhanden – wie Online-Stellenanzeigen oder eine aktive Kandidatenansprache. Die Erfolgsfaktoren von modernem Recruiting sind Effizienz, Geschwindigkeit, Messbarkeit und die Nutzung von digitalen Chancen. Doch viele Unternehmen sind verunsichert: Wie digital muss Recruiting heute sein? Machen wir genug im Vergleich zu anderen? Welche Potenziale lassen wir uns entgehen? Sind wir bereit dafür? Je mehr man nach Antworten sucht, desto mehr neue Fragen tauchen auf.

Digital-Check von XING

Mit dem Digital-Check von XING finden HR-Verantwortliche und ganz leicht und in nur fünf Minuten heraus, wo ihr Unternehmen bei der Digitalisierung steht. Ein persönlicher Digital Score bietet eine sehr gute Basis, um zu entscheiden, wie HR-Verantwortliche Recruiting schneller, einfacher und effizienter gestalten können.

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+++ Wie digital ist Ihr Unternehmen im Recruiting? Jetzt kostenlos den Test machen! +++

Mit den passenden intelligenten HR-Lösungen von XING lässt sich beispielsweise der gesamte Recruitingprozess konsequent digitalisieren. XING E-Recruiting stellt österreichischen Unternehmen dafür fünf verschiedene Produkte zur Verfügung. Von einer digitalen Kompetenz des Unternehmens profitieren auch Bewerberinnen und Bewerber durch einen schnellen Recruitingprozess oder neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein effektives Onboarding. Und eine gute digitale Experience schließt persönliche Begegnungen auch nicht aus.

Konzentration auf das Wesentliche

Unternehmen, die mit dem Test von XING ihre Digitalisierungsstrategien in die richtigen Bahnen lenken, profitieren davon. Denn die Digitalisierung bietet die große Chance, zeitintensive Prozesse im Recruiting zu automatisieren. HR-Manager können sich dadurch wieder auf das konzentrieren, was ihre Kernkompetenz ist: Gespräche mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten führen und die richtigen Talente einstellen. „Am Ende des Tages sprechen wir auch hier von einem hybriden Modell: Teile im Prozess sind digital bzw. automatisiert, andere Teile brauchen persönliche Begegnung. Eine Rückkehr zu Prozessen ohne digitale Lösungen wird es im Recruiting nicht geben“, ist Sandra Bascha, New Work Expertin, überzeugt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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