13.08.2021

Wie digital ist Ihr Unternehmen beim Recruiting? – jetzt kostenlosen Check machen

Spätestens im Jahr 2020 ist die Digitalisierung in Österreichs Unternehmen angekommen – auch in den HR-Abteilungen. Doch viele Unternehmen fragen sich, wie digital HR heute sein muss und wo sie selbst in dem Prozess stehen. Für sie hat XING einen kurzen, hilfreichen Test entwickelt, der Orientierung gibt und neue digitale Chancen aufzeigt.
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Xing
Wie digital ist Ihr Recruiting? Antworten darauf liefert ein neuer Test von XING | (c) gettyimages
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Beschleunigt von der Corona-Situation in den letzten Monaten hat sich viel getan im Bereich Recruiting und HR. Bewerbungen per Smartphone gehören schon fast zum Standard und viele Prozesse sind noch digitaler geworden – mit der Krise kam für viele Personalabteilungen auch ein positiver „Digitalisierungs-Schock“. Denn im HR-Bereich sind digitalisierte Prozesse wichtig, um beispielsweise die Time-to-Hire zu verkürzen und um im Wettbewerb um die besten Kandidatinnen und Kandidaten mithalten zu können.

Digitale Möglichkeiten im Recruiting-Bereich sind vorhanden – wie Online-Stellenanzeigen oder eine aktive Kandidatenansprache. Die Erfolgsfaktoren von modernem Recruiting sind Effizienz, Geschwindigkeit, Messbarkeit und die Nutzung von digitalen Chancen. Doch viele Unternehmen sind verunsichert: Wie digital muss Recruiting heute sein? Machen wir genug im Vergleich zu anderen? Welche Potenziale lassen wir uns entgehen? Sind wir bereit dafür? Je mehr man nach Antworten sucht, desto mehr neue Fragen tauchen auf.

Digital-Check von XING

Mit dem Digital-Check von XING finden HR-Verantwortliche und ganz leicht und in nur fünf Minuten heraus, wo ihr Unternehmen bei der Digitalisierung steht. Ein persönlicher Digital Score bietet eine sehr gute Basis, um zu entscheiden, wie HR-Verantwortliche Recruiting schneller, einfacher und effizienter gestalten können.

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+++ Wie digital ist Ihr Unternehmen im Recruiting? Jetzt kostenlos den Test machen! +++

Mit den passenden intelligenten HR-Lösungen von XING lässt sich beispielsweise der gesamte Recruitingprozess konsequent digitalisieren. XING E-Recruiting stellt österreichischen Unternehmen dafür fünf verschiedene Produkte zur Verfügung. Von einer digitalen Kompetenz des Unternehmens profitieren auch Bewerberinnen und Bewerber durch einen schnellen Recruitingprozess oder neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein effektives Onboarding. Und eine gute digitale Experience schließt persönliche Begegnungen auch nicht aus.

Konzentration auf das Wesentliche

Unternehmen, die mit dem Test von XING ihre Digitalisierungsstrategien in die richtigen Bahnen lenken, profitieren davon. Denn die Digitalisierung bietet die große Chance, zeitintensive Prozesse im Recruiting zu automatisieren. HR-Manager können sich dadurch wieder auf das konzentrieren, was ihre Kernkompetenz ist: Gespräche mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten führen und die richtigen Talente einstellen. „Am Ende des Tages sprechen wir auch hier von einem hybriden Modell: Teile im Prozess sind digital bzw. automatisiert, andere Teile brauchen persönliche Begegnung. Eine Rückkehr zu Prozessen ohne digitale Lösungen wird es im Recruiting nicht geben“, ist Sandra Bascha, New Work Expertin, überzeugt.

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10.09.2026

Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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