05.07.2023

„Digitales Kompetenzpaket“: Bis 2030 sollen alle in Österreich digital-fit werden

Die Regierung will alle Österreicher:innen mit digitalen Basiskompetenzen ausstatten, "um so die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können".
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Digitales Kompetenzpaket soll
Das "digitale Kompetenzpaket" soll "langfristig unseren Wohlstand sichern“, erwartet Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky | (c) BMF

Computer und Internet gehören mittlerweile seit mehr als zwei Jahrzehnten zum Alltag der meisten Normalbürger:innen, das Smartphone seit mehr als einem Jahrzehnt. Man sollte also meinen, dass auch digitale Kompetenzen in der österreichischen Bevölkerung mittlerweile flächendeckend verbreitet sind. Aber das ist nicht so. Laut dem EU-weit erhobenen Digital Economy and Society Index (DESI) fehlt es rund 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren an digitalen Basiskompetenzen. Große Wissenslücken gibt es demnach etwa bei allgemeinen Grundlagen und IT-Sicherheit.

Digitales Kompetenzpaket: 3.500 Workshops „in allen Gemeinden“ Österreichs

Die Regierung will dem mit der Initiative „Digitale Kompetenzen Österreich“ entgegenwirken, die von Finanz-, Wirtschafts- & Arbeits-, Bildungsministerium sowie BMKÖS (Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport) getragen wird. Dabei handelt es sich um ein großangelegtes „digitales Kompetenzpaket“, das nun im Ministerrat beschlossen wurde. Zahlen zum vorgesehenen Budget wurden noch nicht genannt, doch es dürfte einiges kosten. Nicht weniger als 3.500 Workshops „in allen Gemeinden“ Österreichs sind im Rahmen des Pakets vorgesehen.

Tursky: „wird langfristig unseren Wohlstand sichern“

„Ziel des Kompetenzpakets ist es, bis 2030 möglichst alle Österreicherinnen und Österreicher mit digitalen Basiskompetenzen auszustatten, um so die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können“, heißt es dazu in einer Aussendung des Finanzministeriums. „Das bringt den Standort und seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig weiter und wird langfristig unseren Wohlstand sichern“, wird Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky dort zitiert. Es geht aber nicht ausschließlich um Grundkompetenzen. „Die damit gesetzten Maßnahmen reichen von digitalen Basiskompetenzen für die breite Bevölkerung bis hin zu digitaler Spitzenqualifikation für die Wirtschaft“, so Finanzminister Magnus Brunner in der Aussendung.

(Komplexer) Kompetenzrahmen soll Vergleichbarkeit bringen

Mess- und vergleichbar sollen die Ergebnisse des Pakets durch die Einführung des einheitlichen Kompetenzrahmens „DigComp 2.3 AT“ werden. Das Modell beschreibt 27 einzelne Kompetenzen in sechs Kompetenzbereichen, die in acht Kompetenzstufen beurteilt werden, wie auf einer Unterseite von fit4internet.at genau erläutert wird. Der Kompetenzrahmen ist somit wohl komplexer, als die zu vermittelnden Basiskompetenzen.

Acht Maßnahmenfelder im digitalen Kompetenzpaket

Die Einführung dieses Kompetenzrahmens ist das erste von acht vorgestellten Maßnahmenfeldern im digitalen Kompetenzpaket. Die weiteren sind betitelt mit „Niederschwellig bilden“, „Trainerinnen und Trainer trainieren“, „Best Practices nutzen“, „Öffentlicher Sektor als Vorbild“, „IT-Fachkräfte ausbilden“, „KI in Arbeitswelt begleiten“ und „International Vorreiter sein“ – etwas konkretere Informationen dazu finden sich auf der Page digitalaustria.gv.at.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Der Inhalt dieses Artikels deutet auf gesellschaftspolitische Auswirkungen hin, die durch die Einführung des „digitalen Kompetenzpakets“ in Österreich entstehen könnten. Durch die Förderung digitaler Basiskompetenzen soll die digitale Kluft zwischen verschiedenen Teilen der Bevölkerung verringert werden. Dies kann dazu beitragen, dass mehr Menschen die Chancen der Digitalisierung nutzen können, was wiederum den Standort und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken und langfristig den Wohlstand sichern könnte. Darüber hinaus zielt das Kompetenzpaket auch darauf ab, digitale Spitzenqualifikationen für die Wirtschaft zu fördern. Dadurch könnten Arbeitskräfte besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet werden, was sowohl für die Beschäftigungschancen der Einzelpersonen als auch für die Innovationskraft der Unternehmen von Bedeutung ist. Die Einführung eines einheitlichen Kompetenzrahmens und die Durchführung von Workshops in allen Gemeinden tragen zur Messbarkeit und Vergleichbarkeit der erworbenen digitalen Kompetenzen bei. Dadurch können Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen besser an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden. Insgesamt könnte das „digitale Kompetenzpaket“ in Österreich zu einer besseren Integration der Bevölkerung in die digitale Gesellschaft führen und gleichzeitig die digitale Wettbewerbsfähigkeit des Landes stärken. Es könnte auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, indem es mehr qualifizierte Fachkräfte für die digitale Wirtschaft ausbildet.

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Das „Digitale Kompetenzpaket“ in Österreich hat das Ziel, bis 2030 möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit digitalen Basiskompetenzen auszustatten, um die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können. Dafür sollen 3.500 Workshops in allen Gemeinden des Landes angeboten werden. Durch die Verbesserung der digitalen Kompetenzen wird langfristig der Wohlstand des Landes gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert. Zudem werden mit den Maßnahmen auch digitale Spitzenqualifikationen für die Wirtschaft gefördert. Eine bessere digitale Bildung und IT-Sicherheit können somit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, indem sie Innovationen und technologischen Fortschritt vorantreiben.

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