15.04.2020

Wiener Friedhöfe: „Digitales Grab“ soll Besuch von zu Hause ermöglichen

Die Wiener Friedhöfe bieten seit heute mit dem "digitalen Grab" einen kostenlosen Service für die Online-Verwaltung von Gräbern an. Zudem kann in virtuellen Gedenkräumen gemeinsam den Verstorbenen gedacht werden.
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Digitales Grab
(c) Adobe Stock / der brutkasten

Die Coronakrise bringt große Herausforderungen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit sich. Auch Bestattungen und Friedhofsbesuche sind davon betroffen.

„Wir erleben im Kundenservice einen erhöhten Informationsbedarf“, so Renate Niklas, Geschäftsführerin der Friedhöfe Wien. „Deutlich mehr Menschen rufen uns zu Fragen rund um ihr Grab an. Auch das Abschiednehmen ist derzeit bei Begräbnissen ohne gemeinsame Trauerfeier für viele Menschen schmerzhaft.“

Die Wiener Friedhöfe möchten nun Abhilfe schaffen und haben das „digitale Grab“ ins Leben gerufen.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

Virtueller Gedenkraum und wichtige Informationen

Das „digitalen Grab“ umfasst zwei Bereiche: Zum einen sind über einen Online-Zugang sämtliche Informationen über das Grab wie beispielsweise die Belegung oder Laufzeit einsehbar, auch die Grab-Verlängerung kann einfach online vorgenommen werden.

Zum anderen kann in einem virtuellen Gedenkraum gemeinsam der Verstorbenen gedacht werden, sofern ein gemeinsamer Friedhofsbesuch aktuell nicht machbar ist.

Beim virtuellen Gedenkraum handelt es sich laut den Wiener Friedhöfen um einen geschützten Bereich, den nur persönlich eingeladene Gäste besuchen können. Zudem ist es möglich Bilder und Erinnerungen zu posten und zu teilen.

Digitales Grab: Umsetzung früher als geplant

Das digitale Grab wird laut den Wiener Friedhöfen zu jedem Grab kostenlos zur Verfügung gestellt. Benutzungsberechtigte der Grabstellen erhalten nach Anmeldung einen personalisierten Zugangscode. Der Online-Zugang mit den meisten Funktionen startet schon heute, am 15. April.

Der Service „Digitales Grab“ wäre laut den Friedhöfen Wien ursprünglich erst im Frühsommer vorgestellt worden. Um den Angehörigen insbesondere in dieser schweren Zeit zu helfen, wurde die Umsetzung beschleunigt und vorgezogen.


=> mehr über das Digitale Grab

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Wiener Friedhöfe: „Digitales Grab“ soll Besuch von zu Hause ermöglichen

  • Die Wiener Friedhöfe bieten seit heute mit dem „digitalen Grab“ einen kostenlosen Online-Service rund um die Verwaltung des eigenen Grabs an.
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