19.03.2019

Regierung launcht offiziell „Digitales Amt“

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute Dienstag im Bundeskanzleramt die Online-Plattform oesterreich.gv.at sowie die neue App "Digitales Amt". Die ersten Funktionen, wie Wohnsitzänderungen oder das Beantragen von Wahlkarten, sind ab sofort möglich.
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Digitale Amt
(c) Bundeskanzleramt/

Amtswege sollen für die Österreicher künftig jederzeit und überall möglich sein – auch über das Smartphone. Dies hat sich die österreichische Bundesregierung im Rahmen ihrer breit angelegten Digitalisierungsoffensive und mit der Initiative Digital Austria zum Ziel gesetzt (der brutkasten berichtete).

+++ Schramböck: „Das Digitale Amt ist nicht nur ein IT-Projekt“ +++

Heute Dienstag präsentieren Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache gemeinsam mit Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck und Infrastrukturminister Norbert Hofer die ersten Funktionen der neuen App „Digitales Amt“ und der Online-Verwaltungs-Plattform oesterreich.gv.at.

Bündelung bestehender Plattformen

Die Plattform bündelt alle Informationen aus den bereits bestehenden Verwaltungsportalen help.gv.at, Unternehmensserviceportal, Rechtsinformationssystem und data.gv.at zentral an einer Stelle. Zudem sind Amtswege auch über die App „Digitales Amt“ nutzbar, die seit Dienstagnachmittag für iOS- und Android-Endgeräte zum Download bereit steht.

Um die App auf einem mobilen Endgerät nutzen zu können, bedarf es der digitalen „Handy-Signatur“ sowie biometrischer Sensoren am Smartphone, wie Fingerdrucksensor oder Face- bwz. TouchID. Wie Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz erläuterte, würden bereits mehr als eine Million Bürger die „Handy-Signatur“ nutzen.

„Digitales Amt“: erste Services verfügbar

Den Start der neuen Plattform machen vier digitale Amt-Services: Dazu zählen Wohnsitzänderungen, Wahlkartenantrag, ein Erinnerungsservice zur Reisepassverlängerung und ein sogenannter „Digitaler Babypoint“. Über diesen können Checklisten für die Geburt eines Kindes erstellt werden, um Termine rund um die Geburt im Überblick zu behalten. Zudem können Eltern die wichtigsten Dokument, wie Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis, online beantragen.

Neue Funktionen sollen folgen

Die Beantragung von Wahlkarten soll laut Schramböck schon für die EU-Wahl im kommenden Mai möglich sein. Neue Funktionen sollen schrittweise folgen: So soll beispielsweise Ende des Jahres der Führerschein in der App digital hinterlegt werden können. Diesen können Bürger dann bei Verkehrskontrollen rechtsgültig vorzeigen. Beim Reisepass wird dies laut Bundeskanzler Sebastian Kurz vorerst nicht möglich sein, da es dafür einheitlicher Regelungen auf internationaler Ebene bedürfe.

Öffnungszeiten der Ämter sollen sich nicht ändern

Bürger, die den neuen Amtsservice und die App nützen, werden durch einen eigenen Chatbot namens MONA unterstützt. Er soll bei Fragen und der Suche nach Informationen behilflich sein. Laut Schramböck sollen sich trotz der Digitalisierung der Verwaltung die Öffnungszeiten der Ämter nicht ändern.


=> oesterreich.gv.at

Redaktionstipps

Videoarchiv: Q&A mit Bundesministerin Margarete Schramböck

Q&A mit Bundesministerin Margarete Schramböck

Über das "Digitale Amt" sollen ÖsterreicherInnen künftig jederzeit und überall Amtswege erledigen können. Wir haben mit Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck über die konkrete Umsetzung und den Zeitplan gesprochen.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 1. Februar 2019

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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