16.06.2016

Digitaler Patient: Software-Lösung für Ärzte von Wiener Startup Appointmed

Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich schreitet voran. Neben ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, hat das Startup appointmed nun eine Software-Lösung entwickelt, mit der nicht nur die Praxisorganisation vereinfach wird, sondern auch eine Lösung für die Registrierkassenpflicht gefunden ist.
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(c) Production Perig - fotolia.com: Gesundheitsdienstleister könnten schon bald appointmed verwenden.

Verschiedenen Gesundheitsdienstleistern wie Ärzten und Therapeuten die Organisation erleichtern, administrative Zeit sparen und sogar eine einfache Lösung für die Registrierkassenpflicht – ein neues System zur Praxisverwaltung soll viele Abläufe im Gesundheitsbereich revolutionieren.

Bis dato war gerade diese Branche ein deutlicher Nachzügler in Sachen Digitalisierung. Deswegen auch, damit sensible Patientendaten nicht in falsche Hände geraten. Aus Datenschutz-Gründen setzen viele Ärzte und Therapeuten immer noch auf Stift und Papier. Die Gesundheitssoftware appointmed möchte das nun ändern. Das System dient der Terminverwaltung, der Organisation von Ressourcen und dem Informationsaustausch zwischen Ärzten, Therapeuten und Patienten.

Kassenärzte ausgenommen

In digitalen Patientenakten kann der gesamte Verhandlungsverlauf dokumentiert und die Befunde verwaltet werden. Ein bisschen erinnert das an ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, die derzeit schrittweise in sämtlichen österreichischen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen eingeführt wird. Auch sie speichert Patientendaten und Befunde und soll so die Behandlung in unterschiedlichen Einrichtungen erleichtern. Appointmed funktioniert allerdings als von ELGA vollkommen abgetrenntes System. Der große Unterschied besteht darin, dass sich appointmed nicht an Kassenärzte richtet, die über die Krankenkassen abrechnen.

Redaktionstipps

„Sicher wie eine Bank“

Für private Ärzte und Therapeuten soll durch das neue System aber vieles verbessert werden. Ein integriertes Verrechnungssystem stellt in kurzer Zeit Rechnungen aus. Außerdem gibt es eine integrierte Registrierkassenfunktion und die Möglichkeit, Belege für Barzahlungen auszustellen. Somit erfüllt appointmed die Auflagen der seit Anfang des Jahres geltenden Registrierkassen- und Belegspflicht.

Die Nutzer des Software-Service Produktes aus Wien zahlen einen monatlichen Betrag, um die Funktionen nutzen zu können. Aber wie sieht es nun mit dem Datenschutz aus? „Wir haben strengste Sicherheitsvorkerhungen“, erklärt Co-Founder Patrick Inzinger. „Unser Entwickler hat zuvor bei der Nationalbank Security gearbeitet, wir sind sicher wie eine Bank.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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