30.10.2018

Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und „Safe Harbour“

Wir hinterlassen tiefe Spuren in der digitalen Welt. Doch was passiert nach dem Tod mit unserem digitalen Nachlass? Auch in jungen Jahren sollte man sich damit auseinandersetzen.
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Digitaler Nachlass
(c) Knechtel & Pisternik.
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Oft wird nicht bedacht, dass der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses ist. Nach der gängigen Rechtsmeinung ist darunter die Summe vererblicher digitaler Inhalte zu verstehen. Dazu gehören zum Beispiel Websites, Domains, Email-Accounts, Blogs oder virtuelle Werte wie Bitcoins usw. Aber auch Fotos und Videos z.B. auf Flickr, Instagram, Youtube, oder Musiktitel auf iTunes, Ebooks usw zählen dazu; weiters Profile, Accounts oder Pages auf Sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ oder Twitter.

Wieso man den digitalen Nachlass regeln sollte

„Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen“, warnt Notar Mag. Franz-Georg Piskernik. Es könne beispielsweise vorkommen, dass Erben keine Zugangsdaten zu Online Accounts auffinden, ihnen der Zugang verwehrt wird, Vermögenswerte unerkannt bleiben oder Kosten anfallen, wenn kostenpflichtige Internetdienste weiter laufen.

Es besteht ein hohes Maß an Inhomogenität zwischen den nationalen Erbrechten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, Google und Co., wodurch der Umgang mit dem digitalen Nachlass erschwert wird. Auch gibt es noch keine Regelungen im österreichischen Erbrecht, die auf die Besonderheiten des digitalen Nachlasses eingehen.

Die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Juli 2018 in einem vermutlich auch für Österreich richtungsweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit einem Account geschieht, und nicht Facebook, Twitter usw. „Das Urteil zeigt, dass die Gesamtrechtsnachfolge auch für Online-Dienste gilt“, sagt Notar Piskernik. Und dass somit Accounts und deren Inhalte vererbt werden können. „Das bedeutet aber auch, dass sich jeder den Kopf darüber zerbrechen sollte, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll“, betont Notar Piskernik.

Dazu gehört unter anderem

  • eine Bestandsaufnahme der Konten zu machen,
  • Passwörter und Nutzernamen, beispielsweise beim Notar, zu hinterlegen.

Geregelt werden sollte darüber hinaus, wie nach dem Ableben mit den Daten umgegangen werden soll. Also, welche Person auf welche Daten Zugriff haben oder auch, wer davon ausgeschlossen sein soll.

Archiv: Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung

Live mit dem Notarpartner Dr. Ulrich Voit über die Brutkasten Service Hours mit der Notariatskammer (Österrechtssicher – für Rechtssicherheit und Standortqualität) und über die wichtigsten Themen zur Unternehmensgründung, sowie Jan Tulej über sein Startup TiredAds.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 3. Juli 2018

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Andreas Onea: Der Para-Schwimmer und ORF-Moderator ist einer der Beteiligten am offenen Datensatz von Ottobock. © Ottobock

„Wer nicht sichtbar ist, existiert nicht. Ganz einfach“, sagt Onea im brutkasten-Gespräch. Menschen mit körperlicher Behinderung lägen laut dem ORF-Moderator in der Gesellschaft unter der Wahrnehmungsgrenze, und diese Unsichtbarkeit verhindere die Teilhabe. Auch die KI trage dazu bei: Derzeit stellten KI-Modelle Menschen mit körperlicher Behinderung nicht richtig dar. Auf manchen generierten Bildern hat der Para-Schwimmer, der mit fünf Jahren seinen linken Arm verlor, einen halben Arm zu viel oder einen falsch dargestellten Stumpf. „Manche sagen vielleicht, das ist banal. Aber im Endeffekt geht es um Teilhabe. Und Teilhabe heißt, ich bin dabei“, sagt Onea. Dass Bildmodelle Behinderung verzerrt darstellen, ist auch wissenschaftlich dokumentiert. Eine im Juli veröffentlichte Untersuchung der Universität Utrecht, bislang als Preprint, zeigt, dass Text-zu-Bild-Modelle Menschen mit Behinderung etwa überwiegend als alt und weiß darstellen.

An dieser Teilhabe arbeitete einer der erfolgreichsten Para-Schwimmer Österreichs zusammen mit Microsoft und dem Prothesenhersteller Ottobock. Gemeinsam erstellten sie Trainingsmaterial, mit dem KI-Modelle lernen können. Das Ergebnis, zwei Datensätze mit jeweils rund 400 Bildern und bis zu 100 Videos, wurde für alle frei zugänglich auf der Open-Source-Plattform Hugging Face veröffentlicht. Es liegt nun an den KI-Unternehmen, sie zu nutzen. Onea hat eine eindeutige Vision für die Zukunft: „Wenn man eine Menschenmenge generiert, dann sollten da auch repräsentativ Rollstuhlfahrer, Amputierte und Blinde drinnen sein. Das wäre eben adäquate Sichtbarkeit.“

„Innovationsgeist aus Europa heraus fördern“

Das Projekt berührt die Debatte um digitale Souveränität. Laut Onea darf sich Europa nicht damit zufriedengeben, die Entwicklungen aus den USA und dem asiatischen Raum einfach nur zu regulieren. „Das darf nicht unser USP sein. Wir müssen den Innovationsgeist aus Europa heraus fördern, anstiften und ermöglichen. Ich glaube, dass wir wahnsinniges Potential haben“, sagt der Moderator. Aktuell sind US-Tech-Giganten wie Google und Microsoft federführend in der KI-Entwicklung. Von ihnen wünscht sich Onea mehr Rücksichtnahme in der Produktentwicklung. Für Menschen mit Behinderung kann es etwa schon ein Problem darstellen, eine Tastenkombination aus drei Tasten gleichzeitig zu drücken.

KI.Bilder zeigen Menschen mit Prothese oft falsch oder gar nicht | Foto: Microsoft

Die Möglichkeiten für Unternehmen

Der ORF-Moderator sieht wirtschaftliches Potential in inklusiver KI. „Wenn du deine Produkte, deine Services, deine KI-Wrapper so baust, dass sie von allen nutzbar sind, kannst du mehr Menschen damit erreichen“, erklärt er. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der Menschen mit erheblicher Behinderung weltweit auf 1,3 Milliarden. Gleichzeitig biete ein inklusiver Zugang zum Arbeitsmarkt auch Chancen für Unternehmen. Firmen, die auch Menschen mit Behinderung anstellen, hätten in ihren Teams laut Onea eine höhere Resilienz. „Ich muss seit meinem sechsten Lebensjahr jeden Tag Lösungen finden in einer Welt, die nicht darauf vorbereitet ist, dass ich einarmig da durchspaziere. Das heißt, ich habe eine irrsinnige Lösungsorientiertheit und Frustrationsschwelle“, sagt der 34-Jährige.

In Österreich gibt es bereits Firmen, die gezielt Menschen mit Beeinträchtigungen einstellen, etwa das Startup Responsible Annotation Services. Das Unternehmen annotiert Daten, das heißt, es fügt ihnen Informationen und Kennzeichnungen hinzu. Mit den annotierten Daten können KI-Systeme trainiert und verbessert werden. Wie der brutkasten im März des Vorjahres berichtete, besteht das Team nach eigenen Angaben großteils aus neurodivergenten Expert:innen, viele davon im Autismus-Spektrum, die außergewöhnliche Fähigkeiten in Mustererkennung, Konzentration und Konsistenz mitbringen. „Diese Menschen haben hier irrsinnige Fähigkeiten, weil sie wahnsinnig konzentriert sein können und wirklich auf die kleinsten Details Wert legen. Also solche Sachen, bei denen wir einfach im Regelspektrum die Nerven wegschmeißen“, sagt Onea.

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