25.09.2019

Whatchado und Bildungsministerium starten neue Plattform für Berufsorientierung

Heute, Mittwoch, erfolgte der Start der Berufsorientierungsplattform "digitaleberufe.at", die vom Bildungsministerium gemeinsam mit Whatchado, Vertretern der Wirtschaft und der Initiative "Internetoffensive" umgesetzt wurde. Sie soll Schülern, Lehrern und Eltern einen Überblick über neue digitale Berufe geben.
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digitaleberufe.at
Die Plattform wurde heute, Mittwoch, im Wiener Gymnasium Wasagasse präsentiert

In Österreich fehlen Schätzungen zufolge 10.000 IT-Facharbeitskräfte. Laut der UBIT-Fachgruppe in der Wirtschaftskammer verursacht dies einen Wertschöpfungsverlust von jährlich rund 1,6 Milliarden Euro. Die Gründe für den Fachkräftemangel sind vielfältig, werden aber zum größten Teil im Bildungssystem verortet – unter anderem in der Berufsorientierung. Bestehende Orientierungsprogramme haben viele Berufe des digitalen Zeitalters noch nicht am Schirm. Die Rede ist etwa vom Big Data App Developer, Scrum Master oder Agile Coach.

+++ Live-Talk mit Jubin Honarfar von whatchado +++ 

digitaleberufe.at

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das Bildungs- und Wissenschaftsministerium (BMBWF) mit „digitaleberufe.at“ eine neue Berufsorientierungsplattform gestartet. Sie soll Schülern, aber auch Lehrern und Eltern einen Überblick über neue digitale Berufe geben.

Konkret erfolgt dies anhand von Videos, in denen Personen, die im IT-Bereich tätig sind, über ihren Berufsalltag sprechen. Momentan sind rund 100 Videos abrufbar, die 40 unterschiedliche digitale Berufe abdecken. Schüler sollen dadurch lernen, in welchen Branchen diese digitalen Berufe zu finden sind und welche Fähigkeiten es braucht, um in diesen zu arbeiten.

Berufs-Matchmaking

Teil der Plattform ist auch ein digitales Matching-Tool, das die Interessen der jungen Nutzer mit den jeweiligen Job-Anforderungen der einzelnen Berufe matcht. Dafür kann ein Test mit 14 Fragen beantwortet werden. So wird beispielsweise abgefragt, ob es einem leicht fällt eine Gruppe zu motivieren oder ob man in seinem zukünftigen Beruf Kontakt mit Kunden haben möchte.

digitaleberufe.at
(c) Screenshot digitaleberufe.at

Die Plattform richtet sich allerdings nicht nur Schüler, sondern auch an das Lehrpersonal. Ihnen soll online das nötige Material zur Verfügung gestellt werden, damit sie in weiterer Folge das Wissen auch an ihre Schüler vermitteln können.

Umsetzung mit Whatchado

Die Umsetzung der Plattform erfolgte mit Whatchado und Partnern aus der Wirtschaft. Zu ihnen zählen beispielsweise große Corporates wie A1, Microsoft oder die ÖBB. Die Kosten für die Plattform werden laut der Bildungsministerin Iris Rauskala zum größten Teil von den teilnehmenden Unternehmen übernommen. Diese wiederum erhalten die Möglichkeit sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. In Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht zu unterschätzender Kommunikationskanal.

Eltern mitdenken

Die Plattform ist zudem Teil der Internetoffensive Österreich. Sie versteht sich als Interessenvertretung aller Stakeholder im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Deren Vorstand Rainer Kalkbrener erläuterte: „Der Orientierungschannel soll Schülern, Eltern, Lehrern die Welt der digitalen Jobs näherbringen und sie greifbar machen.“

Whatchado Geschäftsführer Jubin Honarfar betonte, dass die Eltern im Rahmen der Berufsorientierung stärker mitgedacht werden müssten. „Eltern werden meist außen vorgelassen, obgleich sie in der Berufswahl ihrer Kinder starke Influencer sind.“ Um die unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen, soll die Plattform auch über Socia-Media-Kanäle beworben werden, so Honarfar gegenüber dem brutkasten.


=> zur Plattform

Videoarchiv: Live-Talk mit Jubin Honarfar

Live Talk mit Jubin Honarfar von whatchado

Live Talk mit Jubin Honarfar von whatchado über Wachstum, Learnings und Neuausrichtung.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 7. August 2019

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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