08.04.2020

Wie wir die digitale Welt nach Covid-19 neu erfinden müssen

Auf Österreichs erster rein digitaler Wirtschaftskonferenz, #zusammenstärker, widmen sich Expertinnen und Experten der Frage, wie die digitale Welt nach Covid-19 aussehen wird.
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Covid-19 Digirale Ecperten
(c) Adobe Stock / goodluz / beigestellt

Die Spuren des Coronavirus sind nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt klar sichtbar. Auf der einen Seite müssen digitale Services adaptiert werden, wenn sie an physische Produkte und Dienstleistungen – wie etwa im Handel oder der Gastronomie – geknüpft sind. Auf der anderen Seite schafft die Coronakrise neues Marktpotenzial für digitale Lösungen – um nur ein paar Stichworte zu nennen: Home Office, E-Health und digitale Yogastunden.

+++Gratis-Ticket für #zusammenstärker unter diesem Link sichern+++

Doch wie wird die digitale – und somit auch die analoge – Welt nach der Coronakrise aussehen? Über dieses Thema werden auf Österreichs erster rein digitaler Wirtschaftskonferenz, #zusammenstärker, am 9. April von 15 Uhr bis 15:30 die folgenden Expertinnen und Experten auf einem Onlinepanel miteinander debattieren:

  • MICHAEL ZETTEL, ACCENTURE
  • ANNETTE TRAWNICEK, HPE ÖSTERREICH
  • MARKUS SCHAFFHAUSER, ATOS
  • HUBERT WACKERLE, ITSV

Dabei werden die folgenden Themen adressiert:

  • Was bleibt von der Digitalisierung nach der Krise übrig?
  • Kann und soll man mehr digitale Strukturen im Unternehmen etablieren? Sind österreichische Unternehmen dafür langfristig überhaupt schon bereit?
  • Was bedeutet die derzeitigen Digitalisierung Maßnahmen für Unternehmen als Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Positionierung in der Zukunft?
  • Kann man die gesetzten digitalen Maßnahmen überhaupt langfristig auf KMU umlegen? Hat jedes KMU und EPU überhaupt eine Chance zur Digitalisierung?
  • Wer sind die Gewinner und Verlierer in einer digitalen Welt?
  • Wie baut man den digitalen Vertrieb aus?
  • Welche Tipps sollte man als Unternehmen verfolgen?

Ihr habt weitere Fragen an das Panel? Dann könnt Ihr sie bereits vorab via Slido mit dem Code #zusammenstaerker oder direkt über diesen Link stellen.

Video mit u.a. Michael Zettel zu Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Session zu digitalem Vertrieb mit Philipp Tropper

Ergänzend zu den Podiumsdiskussionen wird es auf dem Event Workshops von ausgewiesenen Expertinnen und Experten geben, welche die jeweiligen Themen in der Tiefe behandeln werden. So wird zum Beispiel Philip Tropper, Mitglied der Geschäftsführung bei b2match, von 14:30 bis 15 Uhr eine Session zum Thema „Digitaler Vertrieb“ halten.

+++Philipp Tropper: „Kenne keinen guten Geschäftsführer, der nicht gescheitert ist“+++

Zudem wird es von 11:30 bis 12 Uhr eine Session des Digital Team Österreich geben. Und auf einem eigens eingerichteten digitalen Messegelände werden diverse Unternehmen und Institutionen ihre – auch digitalen – Lösungen zur Bewältigung der Coronakrise an virtuellen Messeständen präsentieren.

Über die #zusammenstärker-Konferenz

Am 9. April veranstaltet der brutkasten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Wirtschaftskammer Österreich und der Internetoffensive Österreich die erste rein digitale Wirtschaftskonferenz Österreichs, #zusammenstärker, um österreichische Unternehmen in Zeiten der Coronakrise zu unterstützen.

Zahlreiche namhafte Speakerinnen und Speaker werden ihr Wissen auf der ganztägigen Online-Konferenz teilen. Der Eintritt ist frei. Weitere Details und Anmeldung unter diesem Link.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Wie wir die digitale Welt nach Covid-19 neu erfinden müssen

  • Am 9. April veranstaltet der brutkasten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Wirtschaftskammer Österreich und der Internetoffensive Österreich die erste rein digitale Wirtschaftskonferenz Österreichs, #zusammenstärker, um österreichische Unternehmen in Zeiten der Coronakrise zu unterstützen.
  • Die Spuren des Coronavirus sind nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt klar sichtbar.
  • Auf der einen Seite müssen digitale Services adaptiert werden, wenn sie an physische Produkte und Dienstleistungen – wie etwa im Handel oder der Gastronomie – geknüpft sind. Auf der anderen Seite schafft die Coronakrise neues Marktpotenzial für digitale Lösungen – um nur ein paar Stichworte zu nennen: Home Office, E-Health und digitale Yogastunden.
  • Daher werden bei #zusammenstärker Expertinnen und Experten über dieses Thema debattieren.
  • Zusätzlich gibt es auf dem Event digitale Workshops und ein virtuelles Messegelände.
  • Der Eintritt ist frei.

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  • Die Spuren des Coronavirus sind nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt klar sichtbar.
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