31.05.2021

Von der digitalen Sucht der Jungen

In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt sich Mic Hirschbrich mit dem Problem der Computer- und Smartphone-Sucht bei Kindern und Jugendlichen.
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Mic Hirschbrich über Computer-Sucht bei Kindern und Jugendlichen
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Adobe Stock / oz

Jene unter uns, die eher streng mit ihren Schützlingen bezüglich Smartphones, Computern und Spielekonsolen sind, hatten es zu Corona-Zeiten nicht leicht. Die beliebte Regel, wonach bei den Jüngeren eine „halbe Stunde Digitales pro Tag reicht“, wurde schon alleine beim Homeschooling um ein Vielfaches überboten. Dazu der Stress, in den eigenen vier Wänden nicht ausreichend Beschäftigung für die Kinder zu finden, während man selbst zwischen Homeoffice-Verpflichtungen und jenen des Haushaltes improvisierte. Da war man mit den Nutzungs-Regeln dann und wann lockerer, auch wegen des Hausfriedens. Statistisch sogar sehr viel lockerer.

Der Kinderpsychiater Dr. Gerd Patjens zeigte sich jüngst alarmiert, dass Online-Spielzeiten der Jugendlichen im Corona-Lockdown gleich um 75 Prozent gestiegen seien. „Lernschwierigkeiten, verzögerte Sprachentwicklung, Konzentrationsprobleme, ungerechtfertigte Aggressionen, Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen, Sucht“ – all diese Symptome können bei Kindern und Jugendlichen als Folgewirkungen einer „langen Handynutzung“ auftreten.

In Summe kommen viele Kinder in Europas Familien auch nach den Lockdowns noch auf 4-7 Stunden pro Tag vor digitalen Geräten. Das reicht einigen Abgeordneten des italienischen Parlaments. Sie fordern einen kompletten Bann aus öffentlichen Schulen und ein gänzliches Smartphone-Verbot für Unter-Zwölfjährige. Bis zu 1.500 Euro sollen Eltern zahlen, die dieses Gesetz zuhause nicht umsetzen. Und die Italiener sind nicht alleine damit – sie nehmen sich Frankreichs Jugendschutz-Politik zum Vorbild. Und selbst die scheinen noch wenig streng zu sein, verglichen mit jenen, die diese Technologien bauen.

Tech-Pioniere am strengsten in der Tech-Erziehung

Die restriktive Erziehung von Bill Gates machte schon lange vor Corona Schlagzeilen. Für die Kinder von Familie Gates gab es bis zum 14-ten Lebensjahr kein eigenes Handy. Danach wurde die Nutzung auf „sinnvolle Beschäftigungen“ und maximal 45 Minuten pro Tag fürs Spielen limitiert.

Vieles, was in unseren Augen eher nach einem russischen Erziehungslager denn an die Realität zuhause klingt, ist für Familien im Silicon Valley, wo die meisten dieser Geräte herkommen, Normalität. Kein Wunder, arbeiten doch die meisten dort an den Sucht-Features der Apps, die später zu Millionen die Märkte fluten. So beschützt man die eigenen Kinder oft mir besonders strengen Nutzungs-Regeln.

In einer Studie unter rund 900 Eltern in der Bay-Area äußerten die meisten der befragten Familien „ernsthafte Sorgen“, dass digitale Technologie ihren Kleinen „psychisch sowie in deren sozialen Entwicklung großen Schaden zufügen können“.

Diskussionen in heutigen Ethik-Boards der Tech-Titanen erinnern an jene in der Tabakindustrie vor einigen Jahrzehnten. Dort wird etwa hitzig diskutiert, ob es überhaupt erlaubt sein soll, für ein so hohes Suchtpotential zu werben. Und vor allem: Wie soll man mit der Zielgruppe der Kinder umgehen, legen es viele digitale Produkte ja geradezu darauf an, besonders oft und lange von Kindern und Teenagern genutzt zu werden?

Einerseits sind wir froh und dankbar, dass dank digitalem Schulunterricht und Homeoffice wegen Corona nicht alles völlig zusammenbrach. Doch gerade eine so extrem häufige Nutzung von Computern und Smartphones wie zu Corona-Zeiten hat bei Kindern- und Jugendlichen und ihren Familien auch zu Problemen geführt, mit denen wir uns beschäftigen müssen.

Digitale Sucht: Ein Blick in unsere Familien

Authentischer als irgendwelche Studien, erscheint ein Rundruf im Freundes- und Bekanntenkreis zu sein. Der 10-jährige Max hat täglich seine „spinnenden Phasen“, erzählt Papa Michael. Mit glasigen Augen und starrem Blick „grantelt“ er nach stundenlangem Zocken durch die Wohnung und geht jeden aggressiv an, der ihn anspricht. Die Eltern fragen sich, was weniger schwierig ist: Es ihm zu verbieten oder ihn danach auszuhalten? Etwas fortgeschrittener sind die Herausforderungen von Alleinerzieherin Laura mit dem 15-jährigen Sohn Elias. Er will Fortnite-Profi werden, hat seine sozialen Kontakte auf beinahe Null gestutzt und wirkt schon mal bedrohlich, wenn ihm die Mutter nach vier Stunden Zocken im Gaming-Studio (seinem Kinderzimmer) das Beenden nahelegt. Meist setzt er sich durch, weiß man doch um die sichere Eskalation, wenn man ihn aus einem laufenden Spiel herausholen möchte.

Noch drastischer scheint die Situation bei Gerald zu sein, dessen 15-jähriger Sohn vor kurzem sogar körperlich wurde und dem Vater heftig schubste, als dieser ihm nach x-maligen Aufforderungen das Handy aus den Händen riss. „Brawl Stars“ heißt der letzte Schrei, den mehrere Jugendliche derzeit remote zusammenspielen und sie kaum vom Handy aufsehen lässt. Der Vater verzweifelt seither an der entglittenen Situation, die er in seiner „gebildeten und im Umgang wertschätzenden“ Familie für undenkbar hielt. Motivation schöpft er aus einem 17-Jährigen, der den Spielcomputer nach Jahren des heftigen Zockens nun wegen seiner ersten Liebe aufgab. „Mutter Natur und ihren Trieben sei dank“, zeigt sich die Familie wenigstens in dieser Frage erleichtert.

Die 14-jährige Mia aus Linz verbringt unendlich viel Zeit auf TikTok, kennt doch der Feed kein Ende und die ältere Schwester jagt den Likes auf Instagram hinterher. Vor kurzem hatte sie einen kleinen Unfall auf der Bleckwand. Dorthin pilgern Instagram-Teenager, um spektakuläre Felsen-Fotos zu posten. Doch Mia wirkt dabei nicht glücklich, sagt die Mutter besorgt. Vielmehr wirke sie gehetzt von der Suche nach Online-Anerkennung und würde oft stundenlang in Messenger-Diensten verbringen, immer aus Angst etwas zu verpassen. Und das wiederum erzählen fast alle Eltern. Die Kinder verspürten einen unablässigen Druck, ständig online erreichbar sein zu müssen. Das ist schon ein Problem bei erwachsenen Arbeitnehmer*innen. Aber bei Kindern ist das umso bedenklicher.

Was hilft gegen die digitale Sucht?

Die Fach-Referentin Rahel Heeg erinnert in einem Vortrag an die Grundprinzipien guter Erziehung: „Vor einer halben Generation gab es noch keine Smartphones. Die Kinder müssen ihr Leben spätestens im Jugendalter selber bewältigen, das sich (heute) viel online abspielt. Die pädagogische Aufgabe der Eltern hat sich aber nicht geändert. Sie müssen die Kinder dazu befähigen, gute Entscheidungen zu treffen.“ Die Qualität der Online-Zeit sei zudem entscheidend und weniger die reine Dauer. Heeg rät Eltern, sich intensiver mit der Welt der Kinder und Jugendlichen einzulassen, ihre Motive zu verstehen. Mit größerem Vertrauen und eigener Kompetenz, öffnen sich die Jungen leichter und suchen auch mal Rat. Das hört sich in der Theorie einfacher an als in der Praxis.

Ein Kind, das phasenweise auch länger zockt oder am Messenger hängt, muss deshalb noch nicht abhängig sein. Doch das Suchtpotential ist allgegenwertig. Und wie bei allen Suchtkrankheiten ist eine Diagnose und – wenn nötig – eine Therapie sinnvoll. Medizinisch steckt das Thema Online-Sucht noch in den Kinderschuhen, dennoch gibt es schon gut entwickelte Therapien sowie in extremeren Fällen stationäre und ambulante Behandlungsmöglichkeiten.

Therapien im Einsatz

Die „kognitive Verhaltenstherapie“ kommt am häufigsten zum Einsatz und stellt gewissermaßen eine Basisarbeit dar. Dabei werden den Betroffenen die Folgen dieser Suchterkrankung erklärt, sodass schädliche Denkmuster auch selbst erkannt werden können. Ein häufiges Phänomen dabei wird als „verfälschte Online-Bedeutung“ bezeichnet. Erkrankte fühlen sich dabei in der virtuellen Welt bedeutender als in der realen. Das kann in sozialen Netzen ebenso auftreten wie in Spielen.  Manchmal entgleiten zusätzlich die Bezugsysteme und die Jugendlichen scheinen die virtuelle Welt der realen richtiggehend vorzuziehen. Manchmal passiert das auch, weil ihnen die Regeln dort einfacher oder sogar  sinnvoller erscheinen. Hinzu kommen Suchtmechanismen bei Likes für selbst verfasste Postings oder virtuelle Belohnungen bei Spielen. Diese wirken bei Jungen wie Erwachsenen Sucht-verstärkend, nur, dass Jüngere noch weniger Erfahrung mit Sucht-Mechanismen haben. In manchen Fällen braucht es einen richtigen Entzug.

Wie bei vielen Suchterkrankungen kann begleitend eine Gruppentherapie helfen, bei der sich Betroffene (sowohl Eltern als auch Jugendliche) zu ihren Erfahrungen austauschen können. Was jedenfalls für alle betroffenen Eltern zu empfehlen ist, bevor es zuhause kracht, sind die Beratungsdienste, die professionelle Hilfe anbieten. Denn viele, so erfahrene Therapeuten, kommen zu spät oder nie, obwohl es gute Hilfe gäbe.

Zu den meist genannten Beratungsstellen zählen:

Eine öffentliche Suchmaschine für Expert*innen zum Thema gibt es darüber hinaus ebenfalls.

Denn: Wer Technologie schätzt und an sie als Problemlöser glaubt, sorgt auch dafür, dass sie Menschen nutzt, richtig angewandt wird und keine Schäden anrichtet. Das ist für Erwachsene wichtig und umso mehr für Kinder und Jugendliche.

Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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