18.11.2020

Die digitale (R-)Evolution der Finanzmärkte

Stadler Völkel Rechtsanwälte erklären, wie Blockchain-Technologie, DeFi und Co zum digitalen Gamechanger für die Finanzmärkte werden.
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Blockchain, DeFi und Co bringen die digitale (R)Evolution der Finanzmärkte
(c) Adobe Stock - Siarhei
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Innovative Technologien und die fortschreitende Digitalisierung prägen in zunehmendem Maße auch die traditionellen Finanzmärkte. Die Blockchain-Technologie stellt eine dieser vielversprechenden Entwicklungen dar; ihr wird ein erhebliches Innovationspotenzial auf den Finanzmärkten zugeschrieben. Zu Unrecht wird die Blockchain-Technologie seit ihrem Aufkommen vor mehr als zehn Jahren noch immer hauptsächlich mit Bitcoin in Verbindung gebracht.

Insbesondere die Ethereum-Blockchain wird in einem stark wachsenden Ausmaß als Plattform für Applikationen sowie zur Erzeugung und Verwaltung von Token verwendet. Token können vom Emittenten als Speichermedien verwendet werden, mit denen unterschiedliche Rechte und Pflichten verknüpft oder Werte repräsentiert werden.

DeFi – Dezentralized Finance

Aufgrund ihrer leichten Programmierbarkeit nehmen viele Innovationen in der Krypto-Industrie derzeit ihren Ausgangspunkt auf der Ethereum-Plattform, wie beispielsweise der rasch wachsende Bereich „Decentralized Finance“ (DeFi). Dabei werden über Smart Contracts Quasi-Finanzdienstleistungen erbracht, wie insbesondere das regelbasierte Verleihen von Krypto-Assets, ohne dass es einen Intermediär gibt.

Auch für die Ausgabe von Security-Tokens bietet sich die Ethereum-Plattform an. Die Emission von Security-Tokens bietet dabei zahlreiche Vorteile gegenüber einer klassischen Kapitalmarktemission, da deutlich weniger Intermediäre daran beteiligt sind.

Krypto-Assets & Finanzmärkte: Zunehmende Regulierung

Während Krypto-Assets speziell in der Anfangszeit den Ruf hatten, im Zusammenhang mit dem Darknet verwendet zu werden, hat spätestens die Einbeziehung von Krypto-Assets in die 5. EU-Geldwäscherichtlinie Abhilfe geleistet. Virtuelle Währungen und Krypto-Dienstleister sind seither denselben Kundenidentifizierungs- und Sorgfaltspflichten unterworfen, wie sie auch für Banken gelten.

Dies hat seit Jahresbeginn dazu geführt, dass verstärkt institutionelle Anleger an die Krypto-Welt herangeführt werden. Erfreulich ist auch, dass die EU-Kommission erst kürzlich Pläne für eine umfangreiche Regulierung von Krypto-Assets vorgestellt hat. Die geplanten Vorschriften erinnern dabei stark an die von den etablierten Finanzmärkten bekannten Regularien. Zudem plant die Kommission, die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau einer blockchainbasierten Börseninfrastruktur zu schaffen. Ein Sekundärmarkt für Security-Tokens würde einen epochalen Schritt für das Krypto-Ökosystem bedeuten und Krypto-Assets endgültig aus der Nische und in die etablierten Finanzmärkte führen.


(c) Stadler Völkel: Das Team

Stadler Völkel ist eine auf digitale Transformation und neue Technologien spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Krypto-Assets und hat vor dem ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO in der EU unter anderem auch bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht juristisch betreut.

Weitere Schwerpunkte der Kanzlei sind Kapitalmarktrecht und Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, Wetten – Glücksspiel – E-Sports, Kartell- und Wettbewerbsrecht.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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