03.05.2018

Digitale Grundbildung im Lehrplan & die Schule 4.0

Mit dem Schuljahr 2018/19 wird "Digitale Grundbildung" als Übung an Schulen verpflichtend. Unter Leitung von PH Wien & PH Niederösterreich läuft parallel das Projekt "Denken lernen, Probleme lösen" gemeinsam mit dem Wiener Startup DaVinciLab an 100 Volksschulen.
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Digitale Grundbildung an Schulen im Rahmen des BMBWF-Projekts
(c) DaVinciLab - das Wiener Startup bringt Kindern und Jugendlichen Programmieren, 3D-Druck, Robotik und Videodesign näher.

Mit dem Schuljahr 2018/19 wird an österreichischen Schulen die Übung „Digitale Grundbildung“ von der fünften bis zur achten Schulstufe verpflichtend. Dabei werden Schüler und Schülerinnen im Ausmaß von 2-4 Wochenstunden in Themen wie Programmieren, Sicherheit im Netz und Technikgrundlagen geschult. In der achten Schulstufe soll dann eine Test eingeführt werden, um den Lernerfolg sicherzustellen. Bereits in diesem Schuljahr werden an 178 Pilot-Schulen die Übung und andere Maßnahmen für das großangelegte Digitalisierungskonzept „Schule 4.0. – jetzt wird’s digital“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) getestet und umgesetzt.

Die vier Säulen der Schule 4.0

Das Konzept sieht neben der verpflichtenden Übung vor, Lehrer und Lehrerinnen digital besser auszubilden, die IT-Infrastruktur an Schulen zu verbessern, digitale Lerntools, Unterrichtsmaterialien und eLearningApps in einer online verfügbaren Plattform bereitzustellen und somit die Medienkompetenz und Computerkenntnisse an Schulen zu verbessern. Das Wiener Startup DaVinciLab ist einer der Kooperationspartner des Ministeriums und bietet eigene Kurse und Feriencamps für Kinder und Jugendliche an, um sie spielerisch an digitale Innovationsthemen wie 3D-Druck heranzuführen.

+++ 900.000 Menschen in Österreich mit mangelnden Computer-Kenntnissen +++

„Fit für die Anforderungen des Arbeitsmarktes im 21. Jahrhundert“

Als offizieller Partner des BMBWF unterstützt DaVinciLab Schulen dabei, das Konzept umzusetzen. Das Startup wurde vor 1,5 Jahren von Peter und Anna Gawin gegründet. Die beiden kommen aus der Wirtschaft und haben die digitale Transformation in Unternehmen dort selbst miterlebt. Zur Einführung der Übung in Digitaler Grundbildung sagt die Gründerin, „dass dies erst ein Anfang sein kann, um das österreichische Bildungssystem nachhaltig zu digitalisieren und sowohl Kinder und Jugendliche als auch PädagogInnen fit für die Anforderungen des Arbeitsmarktes im 21. Jahrhundert zu machen.“

Selbst Eltern, wollen Sie Kinder und Jugendliche mit DaVinciLab spielerisch, kreativ und projektorientiert mit Coding und Robotik, Design und Mediengestaltung vertraut machen. Als ihre Vision formulieren sie: „Das Bildungssystem in Österreich aktiv mitgestalten – gemeinsam mit Politik, LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen“.

Im Rahmen von drei Kursformaten – den Labs in Coding & Robotik, Design und Media – lernen Kinder unter anderem Roboter zu bauen, machen erste Erfahrungen im Programmieren, entwerfen Designs für den 3D-Druck oder erstellen eigene Stop Motion-Videos.

Pilotprojekt „Denken lernen, Probleme lösen“

Neben der Übung in der Sekundarstufe wird an 100 Volksschulen in Kooperation mit 13 pädagogischen Hochschulen ein weiteres Pilotprojekt durchgeführt. Bei „Denken lernen, Probleme lösen“ geht es darum das informatische Denken und kreative Problemlösen bereits in der Volksschule zu fördern – sowohl für SchülerInnen als auch LehrerInnen. Dabei werden die Schulen in fünf Clustern mit technischer Ausstattung versorgt und didaktische Konzepte sowie Unterrichtsmaterialien unter einer Creative-Commons-Lizenz an den Schulen bereitgestellt.

Ziel ist es, Education Innovation Studios an den 13 Partnerhochschulen einzurichten und damit die spielerische Einführung in informatisches Denken, Coding und Robotik an den Schulen zu ermöglichen. Neben DaVinciLab wird das Projekt von der PH Wien in Kooperation mit der PH Niederösterreich geleitet.

Aufbau der Eduthek & Weiterbildung für Lehrer

Als offene Plattform für Lehrmaterial wird die Eduthek aufgebaut. Die Plattform befindet sich aktuell in der Entwicklung, Launch ist laut Projektleiterin Heidrun Strohmeyer für den Herbst geplant. Lehrkräfte werden dort für alle Fächer Lerninhalte zum kostenlosen Download finden.

Zur Weiterbildung der Lehrkräfte wurde die Plattform digifolio aufgebaut. Hier können sich Lehrer und Lehrerinnen für Weiterbildungsangebote anmelden. Zum Selbstcheck vorab gibt es den DigiCheckP, mit dem Empfehlungen zur eigenen Weiterbildung abgeleitet werden.

Projektleiterin Strohmeyer formuliert als Vision für das Konzept: „Am Ende der Schulpflicht sollen SchülerInnen mit allen digitalen Kompetenzen ausgestattet sein, um für ihr Berufsleben vorbereitet zu sein. Dafür ist es wichtig, auch die Lehrkräfte weiterzubilden.“

 

 


⇒ Digitale Bildung: Zwischen Lücken im Lehrplan und kompetenten Kindern

BMBWF Schule 4.0

DaVinciLab

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

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Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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