02.11.2022

Digitale Customer Journey: warrify und shopreme starten Partnerschaft

Die österreichischen Unternehmen warrify und shopreme möchten die Digitalisierung im Handel vorantreiben.
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warrify, shopreme
(c) warrify/shopreme - Warrify und shopreme mit Lösungen für den Handel.

“Die Zukunft des stationären Handels liegt ganz klar in der Digitalisierung. Um den rasant steigenden Erwartungen von Konsumentinnen und Konsumenten gerecht zu werden, müssen Händler herausragende Einkaufserlebnisse schaffen.” Das ist die Einstellung, die das Self-Checkout-Startup shopreme und warrify, die sich auf digitale Kassenbelege am “Point of Sale” (POS) spezialisieren, teilen. Diese firmenphilosophische Eintracht führt nun zu einer Partnerschaft.

Warrify und shopreme mit gemeinsamen Paket

Beide Unternehmen bieten Händlern im Rahmen ihrer Kooperation ein “Rundum-sorglos-Paket” für die digitale Customer Journey an – vom mobilen Self-Checkout über den digitalen Kassenbeleg bis hin zu personalisierten Diensten zur Kundenansprache und -bindung.

“Wir setzen auf ein starkes Netzwerk von Partnern, mit denen wir erstklassige Lösungen für den Handel bieten”, sagt Nico Müller, Chief Commercial Officer von shopreme. “Besonders stolz sind wir auf die Kooperation mit innovativen österreichischen Unternehmen wie warrify. Der digitale Beleg ist nach Scan & Go der nächste logische Schritt. Wir sind froh, in warrify einen kompetenten Partner gefunden zu haben.”

Scan & Go und smarte Belege

Zur Erklärung: Bei Scan & Go von shopreme nutzen Kund:innen das eigene Smartphone, um Produkte zu scannen und direkt in der App zu bezahlen. Dadurch entfällt das Anstehen an der Kasse und dies verhelfe Händlern zu einer deutlichen Effizienzsteigerung am POS.

Die optionale !!Exit-Lösung “vector” hingegen verbindet das Scan & Go-Konzept mit klassischer Kartenzahlung, wodurch größtmögliche Kundenansprache und Transparenz erreicht werden soll.

Indes hilft warrify Händlern smarte Belege zu einem “vollwertigen Kundentouchpoint” zu machen. Dadurch möchte man Kund:innen aus der Anonymität holen, um sie für Marketing-Aktivitäten auch nach dem Einkauf verfügbar zu gestalten.

Durch “Post Purchase-Experience” Kund:innen binden

Durch eine “Post Purchase-Experience” sei es möglich, Kund:innen langfristig an das eigene Unternehmen zu binden, so die Idee. Die Integration von smarten Belegen in die Scan & Go-Lösung ermögliche schlicht “eine smarte Customer Journey, die nicht mit dem Einkauf endet.”

“Durch die steigende Anzahl an verschiedenen Checkout-Kanälen wird die einheitliche ‘Post Purchase-Experience’ immer wichtiger”, weiß warrify-Co-Founder Enzo Duit. “Kund:innen sollen auf allen Kanälen, unabhängig, ob an der Kasse, am Self-Checkout-Kiosk oder bei Scan & Go, eine einheitliche, digitale Experience bekommen. Mit unseren interaktiven Belegen können wir gemeinsam mit shopreme im Bereich Scan & Go neue Standards setzen.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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