04.10.2022

Digital-Health Startup medudoc mit über zwei Millionen Euro Seed-Runde

Damit möchte man in den DACH-Raum expandieren. Und noch weiter.
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medudoc, Patientenaufklärung
(c) medudoc - (v.l.) Michael Horacek, Mona Ciotta und Dennis Beyer von medudoc.

Das Health-Startup medudoc wurde 2020 vom Wiener Michael Horacek gegründet. Konkret handelt es sich um einen Anbieter für digitale Patientenaufklärung mit Teams in Berlin und Luzern. Nun gab man bekannt, dass im Sommer eine Finanzierungsrunde von über zwei Millionen erfolgreich abgeschlossen wurde.

Has.to.be-Gründer bei medudoc dabei

“Wir freuen uns, dass wir in den zurückliegenden Wochen und Monaten eine Gruppe von professionellen Investoren für unsere Idee begeistern konnten”, sagt Horacek. “Die ersten eineinhalb Jahre waren wir eigenfinanziert und haben nach Investoren Ausschau gehalten, die entsprechend Erfahrung in der Industrie, der Digitalisierung und bei Innovationsprojekten haben. So entstand unser kleines, feines Netzwerk.”

Zu jenem zählen Digital-Health Business Angels wie der deutsche Krankenhaus-Experte Reinhard Wichels oder der Smart Reporting-Gründer Wieland Sommer.

Auch österreichische Unternehmer und Business Angels sind mit an Bord. Martin Klässner etwa, der mit has.to.be im Vorjahr den bislang größten österreichischen Exit schaffte, sieht eindeutige Parallelen zu anderen erfolgreich gewachsenen digitalen Lösungen.

“Es hat nicht lange gedauert, um mich von medudocs Potenzial zu überzeugen – so wie has.to.be mit Software für Ladestationen von Elektroautos nach und nach überregional zum Standard wurde, sehe ich medudocs Lösungen als unerlässlichen Bestandteil eines modernen Gesundheitssystems”, sagt er.

Patientenaufklärung im Fokus

Medudoc – kurz für “medical education and documentation” – arbeitet als SaaS-Plattform an der Reduzierung von Unsicherheiten und Komplexitäten für Patient:innen und deren Angehörige. Denn, aktuell würden Patient:innen an unverständlichen medizinischen Informationen in Vorbereitung auf ihre OP verzweifeln und sind dennoch rechtlich dazu verpflichtet einzuwilligen, verständlich und umfangreich über ihren Eingriff und den damit verbundenen Risiken sowie Alternativen aufgeklärt worden zu sein.

Ärzte auf der anderen Seite kämpfen mit hohem administrativen, repetitiven und meist noch analogem Aufwand; Kliniken leiden unter den Kosten. Hierbei möchte medudoc die Patientenaufklärung in Zusammenarbeit mit medizinischen und medikolegalen Expertinnen digitalisieren, animieren und automatisieren.

“Wir wollen hunderte Millionen Euro für Kliniken im DACH-Raum einsparen, verfügbare Informationen weit verständlicher machen und Klinikpersonal – vor allem in Hinblick auf den akuten Fachkräftemangel – zeitlich entlasten”, so Horacek weiter.

Jetzt sei es naheliegend, weiterzuentwickeln und das “learning” in der Struktur zu forcieren. Es gehe nicht nur um den graphischen Inhalt, sondern um die Plattform dahinter. Und um die Effizienzsteigerung der Leistungserbringer (Ärzt:innen).

Bis zu 500.000 Patienten erreichbar pro Jahr

Medudoc ist im deutschsprachigen Raum in diversen Krankenhäusern im Einsatz und kann bis zu ca. 500.000 Patienten jährlich erreichen. Der vorwiegende Einsatz findet im klinischen Betrieb statt, erweitert sich aber aktuell – etwa im Rahmen von Studien – in den wissenschaftlichen Bereich.

Besonders der deutsche Markt ist von regem Interesse für das Startup, verfügt er doch über 30 Millionen Patient:innen pro Jahr.

Neue Märkte

“Es ist unsere Vision, der globale Standard für Patientenaufklärung zu werden“, so Horacek abschließend, der zusätzlich zum Ausbau der Software- und Datenplattform für Kunden im DACH-Raum auch große Nachfrage aus anderen Märkten sieht.

“Wir stehen beispielsweise im aktiven Dialog mit dem National Health Service (Großbritannien), wo es nach Covid-19 einen massiven Rückstau an Operationen gibt. Außerdem führen wir – auch auf Basis unserer bestehenden technischen Integrationen – derzeit strategische Gespräche mit global führenden Medizintechnikherstellern, Pharma- und LifeScience -Unternehmen, um auch außerhalb von Krankenhäusern die Patientenaufklärung sowie die Patientenbegleitung signifikant zu verbessern.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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