27.01.2022

Digital Health: Diese 7 Startups erhalten 5,15 Mio. Euro Förderungen in OÖ

Sieben Startups und Forschungsprojekte aus Oberösterreich erhalten nun durch den Fördercall “Digital Health” Fördergelder vom Land und 27 weiteren Partnern. Digitale Tools im Medizinsektor stehen im Fokus.
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V.L.: Werner Pamminger (Business Upper Austria), Henrietta Egerth (FFG), Markus Achleitner, Rainer Perneker (Greiner Bio One & Beiratssprecher des Medizintechnik-Clusters)
Copyright: Land OÖ/Kauder. V.L.: Werner Pamminger (Business Upper Austria), Henrietta Egerth (FFG), Markus Achleitner, Rainer Perneker (Greiner Bio One & Beiratssprecher des Medizintechnik-Clusters)

Der im Juni 2021 gestartete Fördercall “Digital Health” des Landes Oberösterreich ist abgeschlossen. Sieben von insgesamt 13 Projekten wurden von einer internationalen Expert:innenjury ausgewählt und erhalten nun Förderungen im Gesamtwert von 5,15 Millionen Euro. Insgesamt 920 Unternehmen sind österreichweit in den Bereichen Medizin- und Gesundheitstechnologien aktiv, was sie mit einem Jahresumsatz von ca. 22 Millionen Euro zur forschungsaktivsten Branche macht. Die ausgewählten Projekte sollen dementsprechend auch einen Vorteil für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich bringen.

Oberösterreich im internationalen Rampenlicht

„Oberösterreich bietet mit innovativen Digital-Health- und Biotech-Startups entscheidende Voraussetzungen, um sich als Standort führender Gesundheitsforschung und erstklassiger Versorgung zu etablieren“, erklärt die FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth, welche die Ausschreibung des Fördercalls im Auftrag des Landes Oberösterreich realisierte. 

Der Wirtschafts- und Forschungs-Landesrat Markus Achleitner meint: “Durch die sieben ausgewählten Innovationsprojekte rückt Oberösterreich bei der digitalen Gesundheit noch stärker ins internationale Rampenlicht”. Von den insgesamt 5,15 Millionen Euro Fördersumme kommen drei Millionen Euro aus der Landesförderung. An den Projekten sind 27 Partner beteiligt, die sich aus 13 Unternehmen, neun außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Johannes-Kepler-Universität mit fünf Organisationen zusammensetzen.

Die Liste der sieben ausgewählten Projekte aus Oberösterreich:

1. LICA Life Care GmbH

Mit der LICA App soll die Zusammenarbeit zwischen pflegenden Angehörigen und dem nachgelagerten Gesundheitssystem verbessert werden. Die webbasierte Dokumentations- und Unterstützungs-Plattform bietet sowohl Beratungstipps im Pflegealltag als auch Möglichkeit zur Erfassung von täglichen Aufgaben.

2. IntegraMouse Plus

Die kabellose Mund-Computermaus kann intuitiv mit dem Mund bedient werden und soll als vollwertiger Ersatz einer herkömmlichen Computermaus dienen. Das Tool soll Menschen mit beidseitiger Armamputation, mit hoher oder kompletter Querschnittslähmung oder mit fortschreitenden Erkrankungen wie Amyotropher Lateralsklerose (ALS) oder Muskeldystrophie den Umgang mit Computern ermöglichen. Zusätzlich zur klassischen Mausfunktion kann das Produkt auch als Joystick für Computerspiele verwendet werden.

3. Focus on Patient

Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, Patient:innen zukünftig aktiv in den Behandlungsprozess zu integrieren. Das digitale System soll einen fachübergreifenden Zugang zu Daten ermöglichen, sodass nicht nur eine Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Pflegekräften und Therapeut:innen ermöglicht wird, sondern letztendlich auch der Erfolg von Diagnose, Therapie und Nachsorge verbessert wird. 

4. Effiziente Pflegedokumentation auf Basis von KI-gestützter Aktivitätserkennung und Einbeziehung von Kontextinformationen 

Ziel des Projekts ist eine Verbesserung bzw. Erleichterung der Dokumentation in der Pflege. Mithilfe von Human Activity Recognition (HAR) und Künstlicher Intelligenz (KI) soll das Pflegepersonal bei der Patient:innenversorgung entlastet werden. “Zentrale Vorgabe ist eine möglichst passive Dokumentation und eine spürbare Verringerung des täglich anfallenden Aufwandes bei gleichzeitiger Steigerung der Dokumentationsqualität.” 

5. FHSimApUs

Das Projekt forscht an einem fötalen Herzsimulator, der Algorithmen für die pränatale Ultraschallbildgebung entwickelt bzw. parametrisiert. Dabei wird ein totaler Herzsimulator validiert und entwickelt, wodurch letztendlich die relevanten anatomischen Strukturen besser erkennbar werden sollen.

6. EPILEPSIA

Bei EPILEPSIA sollen epileptische Anfälle mit hilfe eines Sensorennetzwerks und Algorithmen besser erkannt und vorhergesagt werden. Ein mobiles Diagnosesystem besteht aus einem am Körper tragbaren Sensorennetzwerk, welches auf künstlicher Intelligenz basiert. Damit soll die Lebens- und Behandlungsqualität aber auch die Sicherheit von Patient:innen verbessert werden. 

7. ARES

Die Buchstaben ARES setzen sich aus der Beschreibung “Aneurysm Risk Estimation Support” zusammen. Hierbei handelt es sich um ein Software-Tool, das “die Riss(Ruptur)-Risiko-Einschätzung von zelebralen Aneurysmen unterstützt.” Das Tool, das in erster Linie für Neurochirurg:innen am Kepler Universitätsklinikum entwickelt wird, soll einen objektiven Überblick über die erfassten Kennzahlen bieten.

Egerth und Co. betonen die Wichtigkeit der Förderung in der frühen Phase. Man sei überzeugt, dass sich frühe Förderungen von Digital-Health-Startups und Biotech-Startups lohnen. “Erst letztes Jahr investierten große globale Player wie z.B. BioNTech insgesamt mehr als 100 Mio. Euro in die Übernahme heimischer MedTech- und Pharma-Start-ups. Dabei bleiben alle österreichischen Standorte erhalten und werden noch massiv ausgebaut und mit zusätzlichen Mitteln für F&E-Aktivitäten ausgestattet.”

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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