08.10.2021

Digital Days 2021: Was kann Digitalisierung zum Kampf gegen die Klimakrise beitragen?

Die Digital Days 2021 am 18. und 19. Oktober widmen sich dem Zusammenspiel zwischen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Das Programm bietet u.a. Keynotes, Diskussionsrunden und Workshops. Auch der Hedy Lamarr Preis wird verliehen.
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Digital Days 2021
Impression von den Digital Days 2020 | Urban Innovation Vienna, David Bohmann
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Wie kann eine Großstadt die Digitalisierung zur Bewältigung der Klimakrise einsetzen? Das ist die zentrale Frage bei den Digital Days 2021, die von Stadt Wien, DigitalCity.Wien und Urban !!Innovation Vienna in Kooperation mit der Erste Bank veranstaltet werden. „Das gemeinsame Ziel ist es, Wien zu der Digitalisierungshauptstadt Europas zu machen“, sagt Stephanie Jakoubi von DigitalCity.Wien. Das Hybrid-Event unter dem Motto „Genial Digital: Das nachhaltige Wien!“ findet am 18. und 19 Oktober im Erste Campus und online statt.

Zentral ist auch bei diesen Digital Days der Vernetzungsgedanke. Die Teilnehmer:innen können mit Expert:innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft online und vor Ort diskutieren, sich vernetzen und Ideen und Erfahrungen teilen.

Unterschiedliche Perspektiven auf Digitalisierung & Nachhaltigkeit

Dabei wird das Rahmenthema aus sehr unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. „Wir wollen der Frage nachgehen, ob und wie digitale Technologien bei der Überwindung der Klimakrise helfen können“, sagt Klemens Himpele, CIO der Stadt Wien. So wird etwa darüber diskutiert, wie digitale Kanäle zur Bewusstseinsbildung eingesetzt werden können, wie durch die Digitalisierung mehr Ressourcen- und Energieeffizienz im Bereich Bauen und Wohnen erreicht werden kann, was digital vernetzte Logistik und Mobilität für eine nachhaltige Stadtentwicklung bedeuten oder wie Automatisierung in der Industrie auch in Sachen Nachhaltigkeit zu mehr Effizienz führen kann.

In weiteren Diskussionen geht es um die Kosten und Nutzen von Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz, Internet of Things, Blockchain und Big Data sowie um die Vernetzung von Wien mit anderen europäischen Städten im Feld Digitalisierung. „Technologien sind niemals neutral. Sie verändern massiv unser Zusammenleben und unsere Wirtschaft und es wird gesellschaftlich auszudiskutieren sein, wo und wie wir sie zur Anwendung bringen“, sagt dazu Himpele.

Umfassendes Rahmenprogramm bei den Digital Days 2021

Bei den Digital Days 2021 wird aber nicht nur in hochkarätiger Besetzung diskutiert. Teil des Rahmenprogramms sind etwa die Verleihung des Hedy Lamarr Preises der Stadt Wien an heimische Forscherinnen, der „Digital Girls Hackathon“, Workshops für Schüler:innen und Fachexpert:innen, ein „Best of Industry Meets Makers“ sowie Vorträge und ein Expert:innengespräch anlässlich des zehnjährigen Jubiläums von Open Data Wien.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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