09.08.2023

Digiherb: Forschungsprojekt aus OÖ möchte Gewürzanbau mit Drohnen digitalisieren

Diverse Projektpartner:innen aus Oberösterreich haben das Projekt Digiherb ins Leben gerufen, um die Digitalisierung im Lebensmittelanbau voranzutreiben, indem sie die Einsatzmöglichkeiten von Drohnentechnologie im Spezialkulturanbau evaluieren.
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Die Geschwister Schneiderbauer bauen im Innviertel Gewürze, u. a. Kümmel, an. © Schneiderbauer

Mit dem rasanten technologischen Fortschritt in der Drohnenindustrie haben Flugroboter in den letzten Jahren immer mehr Einzug in unseren Alltag gehalten. Neben ihren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten wie beispielsweise bei der Personensuche, der Bergrettung oder als Luftposttechnologie, haben Drohnen auch in der Landwirtschaft einen großen Marktanteil und ersetzen dort teilweise gängige Landmaschinen. Sie werden unterstützend eingesetzt, indem Luftaufnahmen eine effizientere Begutachtung von Pflanzen ermöglichen. Zudem können Erntezeitpunkte und Düngemaßnahmen zum Schutz der Pflanzen aus den gesammelten Daten abgeleitet werden, was wiederum Betriebsmittel einspart, indem sie nur nach Bedarf eingesetzt werden. Während Teile der Landwirtschaft bereits erfolgreich digitalisiert sind, ist der Lebensmittelanbau – insbesondere der Gewürzanbau – noch weitgehend unerforscht. 

Aus diesem Grund hat das oberösterreichische Unternehmen Blickwinkel – digital service gemeinsam mit Schneiderbauer Gewürze das Projekt Digiherb ins Leben gerufen. Angesiedelt im Lebensmittel-Cluster der oberösterreichischen Standortagentur Business Upper Austria, will Digiherb nun eine Vorreiterrolle übernehmen und erforscht den Einsatz von Drohnen im Anbau von Blaumohn und Kümmel. Ziel des Projekts ist es, Grundlagenforschung im Bereich der Aussaattechnologie mittels Drohnen zu betreiben und Ansätze für eine effiziente und nachhaltige Lebensmittelproduktion zu schaffen. Das Projekt evaluiert auch die Einsatzmöglichkeiten der Drohnentechnologie im Spezialkulturanbau, da in diesem Bereich noch keine wissenschaftlichen Publikationen vorliegen.

“Neue Technologien sollen unterstützen, nicht überfordern” 

„Mit dem Projekt Digiherb wollen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung in allen Facetten im Gewürzanbau prüfen und die neuen zukunftsträchtigen Möglichkeiten im Lebensmittelanbau nutzen und ausbauen. Das soll auch die Digitalisierung im Lebensmittelanbau vorantreiben“, sagt Heidrun Hochreiter, Managerin des Lebensmittel-Clusters, der das Projekt koordiniert und begleitet.

Um Betriebsmittel mittels Digitalisierung und aus Drohnenfahrten gewonnenen Daten gezielt einzusetzen, müssen Landwirt:innen den Schritt zur Digitalisierung wagen und die Prozesse verstehen. Hier kommt das Unternehmen Blickwinkel – digital service ins Spiel. Das Ingenieurbüro unter der Leitung von Michael Treiblmeier begleitet landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen bei ihrem digitalen Transformationsprozess. “Neue Technologien sollen unterstützen und nicht überfordern sowie gleichzeitig Effizienz und Nachhaltigkeit generieren. Der Drohneneinsatz zur Erfassung der Pflanzengesundheit und das Streuen aus der Luft sind kleine Auszüge aus dem gesamten Portfolio“, so Treiblmeier. 

Digiherb soll Grundlagenforschung im Spezialkulturanbau fördern 

Die für die Grundlagenforschung notwendigen Testfelder stellen die Geschwister Karin und Stefan Schneiderbauer zur Verfügung, die seit 2018 das Familienunternehmen Schneiderbauer Gewürze in Lambrechten führen. Der Betrieb Schneiderbauer beliefert Großbäckereien und Mühlen mit Leinsamen, Blaumohn, Kümmel und Brotgewürzen sowie den Einzelhandel mit Gewürzmischungen. Sowohl ihre Felder als auch die von mehreren Vertragslandwirt:innen werden mit Hilfe der Drohnentechnologie unterstützt. Als erster Ansatzpunkt des Projektes soll auf den Feldern von Schneiderbauer ermittelt werden, wie die Ausbringung des Saatgutes mittels Drohne möglich ist. 

„Die Aussaattechnologie mittels Drohne ist die am wenigsten erforschte Methode. Daher müssen wir mit Grundlagenforschung beginnen, um den idealen Prozess und die ideale Methode für die Aussaat des Blaumohns und verschiedener Gewürze zu ermitteln“, sagt Claudia Probst, Professorin für Agrartechnologie und -management an der Fachhochschule Oberösterreich am Campus Wels, die das Projekt wissenschaftlich begleitet. Dafür müssen laut den Projektpartner:innen gefärbte Saatgutkapseln hergestellt und ein Flugplan mit ersten Tests erstellt werden. Aus den gesammelten Daten wird die Saatgutausbringung kartiert und die optimale Flughöhe und Geschwindigkeit ermittelt. Nach den Feldversuchen werden die gesammelten Daten ausgewertet und interpretiert.

Digiherb soll mit Remote Sensing bedarfsgerechte Düngung ermöglichen 

Der Einsatz von Drohnen zur Düngung von Kümmel wird ebenfalls im Rahmen des Digiherb-Projekts erforscht. Derzeit wird Kümmel mit Stickstoff gedüngt, wobei die Dosierung vom Chlorophyllgehalt der Blätter abhängt. Bei niedrigem Gehalt wird mehr Stickstoff gedüngt, bei hohem Gehalt weniger. Der Chlorophyllgehalt kann bisher nur mit zeitaufwändigen und teuren Laborverfahren bestimmt werden. Das Projekt will mit Hilfe von Drohnen eine bedarfsgerechte Düngung ermöglichen. 

Die moderne Präzisionslandwirtschaft setzt hier bereits auf Fernerkundung, auch Remote Sensing genannt. Drohnen werden dafür mit verschiedensten Sensoren ausgestattet und liefern hochaufgelöste Bilder in verschiedenen Lichtspektren sowie weitere Daten über biologische und phänologische Merkmale der Pflanzen. Um diese Daten und Messungen an die Anforderungen der Praxis anzupassen und exakte Handlungsempfehlungen abzuleiten, beziehen wir breites Know-how und umfassende fachliche sowie praktische Expertise mit ein“, erklärt Michael Treiblmeier. 

Ergebnisse können für weitere Kulturpflanzen übernommen werden 

In einem nächsten Schritt will das Projektteam mit Hilfe von Drohnen ermitteln, wie sich natürliche Einflüsse wie die Bodenbeschaffenheit auf das Wachstum der Gewürze auswirken. “Die Ergebnisse können mit entsprechenden Modifikationen für weitere Kulturpflanzen übernommen werden. Somit sind wieder weitere Schritte in Richtung einer umweltschonenden, nachhaltigen Lebensmittelproduktion getan“, so Lebensmittel-Cluster-Managerin Hochreiter. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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