10.10.2024
ZERTIFIKAT

Digicust: Schwechater Zoll-Startup lässt sich KI-Aktivitäten von TÜV-Süd zertifizieren

Das in Schwechat angesiedelte Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Das Unternehmen hat sich nun seine "ethisch verantwortungsvolle Anwendung mit Künstlicher Intelligenz (KI)" von TÜV-Süd zertifizieren lassen.
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Digicust, Zoll, Zollabwicklung
(c) Digicust

Das 2020 gegründete Startup Digicust hat eine Software-Suite entwickelt, die Spediteure und Logistiker bei der Zollabwicklung unterstützt. Mithilfe der Technologie lassen sich beispielsweise Zollanmeldungen automatisch ausfüllen. Unter anderem setzt das Unternehmen dabei auf Künstliche Intelligenz (brutkasten berichtete).

Digicust durchläuft Zertifizierung

Nun ließ sich das Unternehmen seine KI-Aktivitäten von TÜV-Süd zertifizieren, wie Digicust am Donnerstag bekannt gab. Ethische Aspekte wären hier laut dem Startup hochrelevant, damit keine unsicheren oder nicht vorschriftsgemäßen Produkte importiert werden. Dafür wurde ein KI-Assessment nach ethischen Kriterien durchgeführt. Der Prozess dauerte etwa ein Jahr und wurde im Sommer 2024 abgeschlossen.

Im Zuge der Zertifizierung wurden laut Digicust nicht nur die technischen Funktionen, sondern insbesondere die ethischen Aspekte der KI unter die Lupe genommen. Das Prüfverfahren basierte auf dem sogenannten „CertifAIEd“-Assessment, das Kriterien wie Verantwortlichkeit, Datenschutz, algorithmische Verzerrungen und Transparenz berücksichtigt.

Die Prüfkriterien wurden aus der sogenannten IEEE 7000- 2021 abgeleitet, dem ersten internationalen Standard zur Berücksichtigung ethischer Aspekte in der Entwicklung und im Einsatz von KI-Systemen. Die Kriterien befassen sich mit ethischen Aspekten der Entwicklung und des Einsatzes von autonomen intelligenten Systemen (AIS).

TÜV-Süd prüft Unternehmen

TÜV Süd befasst sich seit Jahren mit dem Thema KI und entwickelt in Gremien Prüfkriterien mit, um Produkte mit Künstlicher Intelligenz zu prüfen und zu bewerten. Eingesetzt und auch geprüft werden solche Anwendungen bereits beim automatisierten Fahren, in Medizinprodukten, aber auch in Consumer- oder Unternehmenslösungen.

„Die Zertifizierung stellt sicher, dass unsere KI-Lösungen vertrauenswürdig sind und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, und stärkt damit nachhaltig das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner“, so Ahmad Haj Mosa, Mitbegründer von Digicust und Chief of Innovation and AI.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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