10.10.2024
ZERTIFIKAT

Digicust: Schwechater Zoll-Startup lässt sich KI-Aktivitäten von TÜV-Süd zertifizieren

Das in Schwechat angesiedelte Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Das Unternehmen hat sich nun seine "ethisch verantwortungsvolle Anwendung mit Künstlicher Intelligenz (KI)" von TÜV-Süd zertifizieren lassen.
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Digicust, Zoll, Zollabwicklung
(c) Digicust

Das 2020 gegründete Startup Digicust hat eine Software-Suite entwickelt, die Spediteure und Logistiker bei der Zollabwicklung unterstützt. Mithilfe der Technologie lassen sich beispielsweise Zollanmeldungen automatisch ausfüllen. Unter anderem setzt das Unternehmen dabei auf Künstliche Intelligenz (brutkasten berichtete).

Digicust durchläuft Zertifizierung

Nun ließ sich das Unternehmen seine KI-Aktivitäten von TÜV-Süd zertifizieren, wie Digicust am Donnerstag bekannt gab. Ethische Aspekte wären hier laut dem Startup hochrelevant, damit keine unsicheren oder nicht vorschriftsgemäßen Produkte importiert werden. Dafür wurde ein KI-Assessment nach ethischen Kriterien durchgeführt. Der Prozess dauerte etwa ein Jahr und wurde im Sommer 2024 abgeschlossen.

Im Zuge der Zertifizierung wurden laut Digicust nicht nur die technischen Funktionen, sondern insbesondere die ethischen Aspekte der KI unter die Lupe genommen. Das Prüfverfahren basierte auf dem sogenannten „CertifAIEd“-Assessment, das Kriterien wie Verantwortlichkeit, Datenschutz, algorithmische Verzerrungen und Transparenz berücksichtigt.

Die Prüfkriterien wurden aus der sogenannten IEEE 7000- 2021 abgeleitet, dem ersten internationalen Standard zur Berücksichtigung ethischer Aspekte in der Entwicklung und im Einsatz von KI-Systemen. Die Kriterien befassen sich mit ethischen Aspekten der Entwicklung und des Einsatzes von autonomen intelligenten Systemen (AIS).

TÜV-Süd prüft Unternehmen

TÜV Süd befasst sich seit Jahren mit dem Thema KI und entwickelt in Gremien Prüfkriterien mit, um Produkte mit Künstlicher Intelligenz zu prüfen und zu bewerten. Eingesetzt und auch geprüft werden solche Anwendungen bereits beim automatisierten Fahren, in Medizinprodukten, aber auch in Consumer- oder Unternehmenslösungen.

„Die Zertifizierung stellt sicher, dass unsere KI-Lösungen vertrauenswürdig sind und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, und stärkt damit nachhaltig das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner“, so Ahmad Haj Mosa, Mitbegründer von Digicust und Chief of Innovation and AI.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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