22.12.2020

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 250.000 Euro an Förderungen

Das in Schwechat ansässige Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Herzstück ist ein virtueller Zollroboter, der die Kontrolle von Zollunterlagen, das Ausfüllen von Zollanmeldungen oder die Zolltarifierung sukzessive automatisiert. Für die weitere Entwicklung der Technologie konnte sich das Startup zwei Förderungen in der Höhe von insgesamt 250.000 Euro sichern.
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Digicust
(c) Das Team von Digicust

Speditionen stehen heutzutage unter einem enormen Wettbewerbsdruck. Die Devise in der Branche lautet: Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität und Kundenzufriedenheit. Ein Geschäftsbereich, der sich durch Digitalisierung künftig noch effizienter gestalten lässt, umfasst die Zollabwicklung.

Das niederösterreichische Startup Digicust mit Sitz in Schwechat hat sich genau dieses Optimierungspotential zur Aufgabe gemacht und sich als Software-Entwickler auf die sukzessive Digitalisierung von Zollabwicklung für Spediteure spezialisiert – angefangen vom smarten Ausfüllen und Kontrolle von Zollunterlagen bis hin zur Zolltarifierung.

Einsatz von vertrauenswürdiger KI

Zum Einsatz kommt dafür laut dem Startup eine vertrauenswürdige KI sowie ein Tool zur Datenextrahierung namens Dexter und ein virtueller Zollroboter namens Neo, die eine smarte Datenextraktion und Dokumentenklassifikation ermöglichen und die Spediteure bei der Zollabwicklung unterstützen.

Der „virtuelle Zollroboter“ lernt dabei laut Digicust von jeder Handlung eines Zolldeklaranten und unterstützt ihn, wenn dies von ihm gewünscht ist. Im Fokus steht die sukzessive Digitalisierung und Automatisierung der Zollabwicklung. „Das Ziel ist es immense Zeit- und Kostenersparnisse entlang der Wertschöpfungskette eines produzierten Gutes zu erreichen, während die Qualität in der Zollabwicklung enorm erhöht und den Zolldeklaranten das Leben erleichtert wird“, so Digicust Co-Founder Matthias Pfeiler gegenüber dem brutkasten.

Kosteneinsparung und wachsender Markt

Neben einer verbesserte Datenqualität möchte das Startup in erster Linie die Kosten von Zollabteilungen bei Speditionen senken. Dies beginnt bei der effizienteren Gestaltung von Abhol-, Zustell- und Lagerprozesse und reicht bis hin zur Einsparung von Papier. Bei Großspeditionen können laut dem Startup bis zu zwei Millionen Seiten Papier pro Jahr eingespart werden.

Das Marktpotential für die Digitalisierung von Zollabwicklungen schätzt Digicust mit rund 1,25 Milliarden Euro ein. Ein Markt, der durch den Wegfall der 22 Euro Wertgrenze mit 1. Jänner 2021 noch zusätzlich wachsen könnte. Ab 2021 muss nämlich für jede Ware, die aus China oder anderen EU-Drittstaaten eingeführt wird, eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Zudem könnten sich für Spediteure durch einen harten Brexit zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf die Zollabwicklung ergeben. „Unter Berücksichtigung des Brexit wird die Anzahl an Zollanmeldungen im Jahr 2020 und 2021 deutlich schneller wachsen als in den Jahren zuvor“, so Pfeiler.

Digicust erhält Förderungen in der Höhe von 250.000 Euro

Digicust wurde im Sommer 2020 gegründet und konnte nun für die weitere Entwicklung des „virtuellen Zollrobotors“ zwei Förderungen für sich in Anspruch nehmen, die sich in Summe auf 250.000 Euro belaufen und über die Austria Wirtschaftsservice abgewickelt wurden. Dabei handelt es sich um eine aws Creative Impact Förderung in der Höhe von 50.000 Euro und eine 200.000 Euro Förderung für vertrauenswürdige KI-Vorhaben in Österreich.

Aktuell arbeitet das Startup mit ersten Pilotkunden zusammen, die Dexter testen. Das Tool zur Datenextrahierung kann zudem über die Website von Digicust gratis getestet werden. Der virtuelle Zollroboter Neo kommt darüber hinaus bereits bei einem Unternehmen aus Deutschland zur Anwendung. Im Jänner 2021 soll zudem ein Tool zur Zolltarifierung gelauncht werden.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 250.000 Euro an Förderungen

  • Ein Geschäftsbereich, der sich durch Digitalisierung künftig noch effizienter gestalten lässt, umfasst die Zollabwicklung.
  • Zum Einsatz kommt dafür laut dem Startup eine vertrauenswürdige KI sowie ein Tool zur Datenextrahierung namens Dexter und ein virtueller Zollroboter namens Neo, die eine smarte Datenextraktion und Dokumentenklassifikation ermöglichen und die Spediteure bei der Zollabwicklung unterstützen.
  • Im Fokus steht die sukzessive Digitalisierung und Automatisierung der Zollabwicklung.
  • Das Marktpotential für die Digitalisierung von Zollabwicklungen schätzt Digicust mit rund 1,25 Milliarden Euro ein.
  • Dabei handelt es sich um eine aws Creative Impact Förderung in der Höhe von 50.000 Euro und eine 200.000 Euro Förderung für vertrauenswürdige KI-Vorhaben in Österreich.
  • Das Tool zur Datenextrahierung kann zudem über die Website von Digicust gratis getestet werden.

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