29.06.2023

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 150.000 Euro AI-Förderung

Das in Schwechat angesiedelte Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Im Zuge der AI Adoption Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) holte sich das Unternehmen nun 150.000 Euro.
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(c) digicust

Erst Anfang des Jahres ging die Austria Wirtschaftsservice (aws) mit ihrer neuen Förderschiene AI Unternehmen und Wachstum an den Start, die künftig KI als Schlüsseltechnologie in Österreich stärken soll. Im Rahmen des Programms werden Startups, KMU und große Unternehmen bei ihren AI-Projekten mit Förderungen unterstützt. Insgesamt stehen die drei Module „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ zur Verfügung – brutkasten berichtete.

aws Förderung für Digicust

Wie nun bekannt wurde, wird das niederösterreichische Startup Digicust über die neue Förderschiene mit 150.000 Euro unterstützt. Zudem kommen 50.000 Euro Eigenanteil von Digicust selbst hinzu. Das 2020 gegründete Unternehmen hat einen virtuelle Zollroboter entwickelt, der die Kontrolle von Zollunterlagen, das Ausfüllen von Zollanmeldungen oder die Zolltarifierung sukzessive automatisiert. Erst im März diesen Jahres gab Digicust den Abschluss einer niedrigen sechsstelligen Finanzierungsgrunde durch Startup Wise Guys und Sofia Ventures bekannt.

„Mit der aws AI Adoption Förderung möchte Digicust nun technische Deep-Learning Herausforderungen im Bereich Anforderung hoher qualitativer Datenmengen, Stabilitätsprobleme und Blackbox-Verhalten lösen. Die damit geschaffenen Deep-Tech Innovationen erhöhen durch wenige Feedback-Daten den Automatisierungsgrad in der intelligenten Dokumentenverarbeitung“, so CEO und Founder Borisav Parmakovic zur Förderung.

Drei weitere Produkte in der Pipeline

Mit der neu entwickelten Technologie sollen drei weitere Digicust Produkte entwickelt werden, um auf Basis weniger Feedback-Daten „Hyperautomatisierung“ in der Zollabwicklung zu realisieren. Hyperautomatisierung bezeichnet übrigens den Einsatz intelligenter Technologien, um möglichst viele Prozesse digital zu identifizieren und zu automatisieren. Nähere Angaben zu den Produkten machte das Startup allerdings nicht. Dazu heißt es lediglich: „Dabei handelt es sich um noch nicht vorhandene Produkte am Markt.“

„Das Interesse unserer Kunden an neuen Lösungen und weiteren Automatisierungsschritten ist groß. Auch wenn sich die allgemeine Konjunktur aktuell eintrübt, planen wir dieses Jahr eine Versiebenfachung unseres Umsatzes zum Vorjahr, die Weiterentwicklung unserer Produkte ist zum Erreichen unserer Ziele essenziell“, erklärt CMO und Co-Founder Matthias Pfeiler.

Digicust holt sich World Post and Parcel Award

Bereits 2021 hat Digicust einen Preis beim World Post and Parcel Award erhalten. 2023 hat das Startup nun den Preis in der Kategorie Startup gewonnen. Seit mehr als 20 Jahren würdigt das Programm innovative Leistungen in der Post- und Expressbranche.

„Es ist wirklich eine außerordentliche Ehre, dass die Branche weltweit so großes Vertrauen und Interesse an Digicust zeigt. Neben Unternehmen wie der Singapore Post nominiert zu sein, ist ein wirklich großer Meilenstein für uns“, so CEO und Gründer Parmakovic abschließend.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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