29.06.2023

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 150.000 Euro AI-Förderung

Das in Schwechat angesiedelte Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Im Zuge der AI Adoption Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) holte sich das Unternehmen nun 150.000 Euro.
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(c) digicust

Erst Anfang des Jahres ging die Austria Wirtschaftsservice (aws) mit ihrer neuen Förderschiene AI Unternehmen und Wachstum an den Start, die künftig KI als Schlüsseltechnologie in Österreich stärken soll. Im Rahmen des Programms werden Startups, KMU und große Unternehmen bei ihren AI-Projekten mit Förderungen unterstützt. Insgesamt stehen die drei Module „AI-Start“, „AI-Adoption“ und „AI-Wissen“ zur Verfügung – brutkasten berichtete.

aws Förderung für Digicust

Wie nun bekannt wurde, wird das niederösterreichische Startup Digicust über die neue Förderschiene mit 150.000 Euro unterstützt. Zudem kommen 50.000 Euro Eigenanteil von Digicust selbst hinzu. Das 2020 gegründete Unternehmen hat einen virtuelle Zollroboter entwickelt, der die Kontrolle von Zollunterlagen, das Ausfüllen von Zollanmeldungen oder die Zolltarifierung sukzessive automatisiert. Erst im März diesen Jahres gab Digicust den Abschluss einer niedrigen sechsstelligen Finanzierungsgrunde durch Startup Wise Guys und Sofia Ventures bekannt.

„Mit der aws AI Adoption Förderung möchte Digicust nun technische Deep-Learning Herausforderungen im Bereich Anforderung hoher qualitativer Datenmengen, Stabilitätsprobleme und Blackbox-Verhalten lösen. Die damit geschaffenen Deep-Tech Innovationen erhöhen durch wenige Feedback-Daten den Automatisierungsgrad in der intelligenten Dokumentenverarbeitung“, so CEO und Founder Borisav Parmakovic zur Förderung.

Drei weitere Produkte in der Pipeline

Mit der neu entwickelten Technologie sollen drei weitere Digicust Produkte entwickelt werden, um auf Basis weniger Feedback-Daten „Hyperautomatisierung“ in der Zollabwicklung zu realisieren. Hyperautomatisierung bezeichnet übrigens den Einsatz intelligenter Technologien, um möglichst viele Prozesse digital zu identifizieren und zu automatisieren. Nähere Angaben zu den Produkten machte das Startup allerdings nicht. Dazu heißt es lediglich: „Dabei handelt es sich um noch nicht vorhandene Produkte am Markt.“

„Das Interesse unserer Kunden an neuen Lösungen und weiteren Automatisierungsschritten ist groß. Auch wenn sich die allgemeine Konjunktur aktuell eintrübt, planen wir dieses Jahr eine Versiebenfachung unseres Umsatzes zum Vorjahr, die Weiterentwicklung unserer Produkte ist zum Erreichen unserer Ziele essenziell“, erklärt CMO und Co-Founder Matthias Pfeiler.

Digicust holt sich World Post and Parcel Award

Bereits 2021 hat Digicust einen Preis beim World Post and Parcel Award erhalten. 2023 hat das Startup nun den Preis in der Kategorie Startup gewonnen. Seit mehr als 20 Jahren würdigt das Programm innovative Leistungen in der Post- und Expressbranche.

„Es ist wirklich eine außerordentliche Ehre, dass die Branche weltweit so großes Vertrauen und Interesse an Digicust zeigt. Neben Unternehmen wie der Singapore Post nominiert zu sein, ist ein wirklich großer Meilenstein für uns“, so CEO und Gründer Parmakovic abschließend.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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