27.10.2023

So funktioniert der neue „Digi Index“ der WKÖ

Wie digitalisiert ist mein Unternehmen? Diese Frage wird sich heutzutage wohl immer öfter gestellt. Der "Digi Index" der UBIT der Wirtschaftskammer Österreich soll hier Abhilfe schaffen.
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NicoElNino - stock.adobe.com

Die rasch fortschreitende Digitalisierung stellt viele Unternehmen – insbesondere kleinere Firmen – vor große Herausforderungen. Der Fachverband für Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der WKO meint, mit ihrem neuen Tool, dem „Digi Index“, eine Lösung dafür gefunden zu haben. Dieses soll einen Überblick über den Digitalisierungsgrad des Unternehmens geben, und mittels eines Statusreports helfen, ungenutzte Potenziale zu erkennen.

Stärken und Schwächen erkennen

Mit dem Statusreport werde ein Stärken- und Schwächenprofil erstellt. „Die Digitalisierung birgt zahlreiche Chancen für alle Unternehmen. Der ‚Digi Index‘ setzt bei der Evaluierung von Unternehmen auf Künstliche Intelligenz und wissenschaftliche Methoden“, so Fachverbandsobmann Alfred Harl. Der Digitalisierungsgrad werde in neun Dimensionen ermittelt.

Ermöglicht werde die Evaluierung durch das wissenschaftliche Modell „Digital Maturity“, das in Zusammenarbeit mit dem BANDAS-Center der Universität Graz entwickelt wurde. Auf Basis dieser Prozesse werde ein Digitalisierungsbericht erstellt, der Handlungsempfehlungen enthalte. Derzeit müssen Unternehmer:innen mit diesen Ergebnissen noch selbst Lösungen finden.

Automatisiertes Matching geplant

Es sei aber ein automatisiertes Matching mit passenden Digitalisierungsunternehmen im Firmen A-Z geplant, so Harl: „Wir stehen Unternehmen zur Seite, um ihnen bei der Gestaltung ihrer digitalen Zukunft unter die Arme zu greifen und ermutigen alle, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Die Zukunft unserer Wirtschaft ist digital.“

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Es ist eine exklusive Liste 50 großer Namen, die nun einen offenen Brief unterzeichnet haben. Dabei sind europäische Konzernbosse wie Mercedes-CEO Ola Källenius oder Airbus-CEO Guillaume Faury ebenso wie Scaleup-Gründer wie Mistral-CEO Arthur Mensch oder Black-Forest-Labs-CEO Robin Rombach. Mittendrin: Bipanda-Co-Founder und CEO Eric Demuth. Dazu kommen Vertreter:innen von Institutionen wie Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des deutschen Startup-Verbands. Ihre Forderung: Ein Aufschub des EU-AI-Acts.

Erster Teil des AI-Acts sollte mit 2. August in Kraft treten

Denn mit 2. August 2025 soll laut Plan der erste Teil des Regelwerks in Kraft treten. Konkret die Regelungen für allgemeine AI-Modelle („general purpose AI“, kurz GPAI). Ein Jahr später, am 2. August 2026 sollten dann jene für Hochrisiko-AI-Systeme folgen.

Unterzeichnende sehen Balance zwischen Innovation und Regulierung gestört

Im offenen Brief mit dem Titel „Stop-the-clock to reset the EU’s AI ambitions“ wird zunächst das allgemeine Ziel der EU, eine Balance zwischen Regulierung und Innovation zu schaffen, durchaus positiv herausgestrichen. Dieses sei „besonders wichtig im Kontext Künstlicher Intelligenz“. Gleichzeitig sei aber die Fähigkeit der Europäischen Union, eine Führungsrolle im Bereich AI einzunehmen, entscheidend um die aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität – wie von Mario Draghi im vielzitierten „Draghi-Report“ identifiziert – zu meistern.

„Unglücklicherweise wird diese Balance momentan durch unklare, sich überschneidende und immer komplexer werdende EU-Regulatorien gestört“, heißt es weiter. Das setze Europas AI-Ambitionen aufs Spiel, in dem es nicht nur die Entwicklung europäischer Champions gefährde, sondern auch die Möglichkeiten in allen Branchen, AI schnell und in jenem Umfang zu auszurollen, den es im globalen Wettbewerb brauche.

Zweijähriger „clock-stop“ beim AI-Act gefordert

Man fordere daher einen zweijährigen „clock-stop“, also einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts – sowohl für allgemeine, als auch für Hochrisiko-AI-Systeme. Diese Zeitraum soll es einerseits Unternehmen ermöglichen, die Auflagen umzusetzen, andererseits aber auch Spielraum für die Vereinfachung des Regelwerks seitens der EU schaffen. Man habe dabei auch konkrete Vorschläge und sei bereit, „Hand in Hand“ mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten.

„Die Verschiebung, gekoppelt mit einem Bekenntnis, Qualität in der Regulatorik über Geschwindigkeit zu stellen, würde Innovator:innen und Investor:innen auf der ganzen Welt ein starkes Signal schicken, dass Europa es mit seiner Agenda zur Vereinfachung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ernst meint“, heißt es im Text unter anderem.

Verzögerung beim „Code of Practice“ könnte tatsächlich zu Aufschub führen

Explizit hingewiesen wird auch darauf, dass der den AI-Act begleitende „Code of Practice“ der EU (deutsch: „Allgemeiner KI-Verhaltenskodex“) noch nicht veröffentlicht wurde. Genau dieser Umstand schafft auch eine tatsächliche Chance auf einen Aufschub des Inkrafttretens des AI-Acts. Denn ursprünglich war der „Code of Practice“ für den 2. Mai 2025 angekündigt worden. Das passierte aber nicht. Zuletzt hieß es seitens der EU-Kommission nun, es werde gar eine Veröffentlichung erst Ende 2025 in Betracht gezogen.

Hier wiederum öffnete die zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen bereits Anfang Juni bei einem Treffen der EU-Digital-Minister:innen ein Fenster: „Wenn wir sehen, dass die Standards und Richtlinien nicht rechtzeitig fertiggestellt sind, sollten wir die Verschiebung einiger Teile des AI-Acts nicht ausschließen“, sagte sie damals.

Das letzte Wort dürfte also noch nicht gesprochen sein. Darauf, dass, wie im offenen Brief gefordert, ein Aufschub um zwei Jahre mit begleitender Vereinfachung des Regelwerks im Raum steht, gibt es aber keine Hinweise.

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