21.02.2025
PARTNERSCHAFT

Diggers kooperiert mit Exoscale und A1 für nachhaltigere Rechenzentren

Das steirische Unternehmen Diggers kooperiert mit Exoscale, dem Cloud-Service-Provider von A1 Digital, um mithilfe seines Kühlsystems den CO2-Ausstoß von Rechenzentren zu reduzieren.
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v.l.n.r.: Diggers-CEO Martin Schechtner, Michael Schusser, A1 Datacenter Infrastructure, A1-CCO Enterprise Martin Resel, Antoine Coetsier, Exoscale, Exoscale-CEO Mathias Nöbauer © A1/APA/Rastegar

Künstliche Intelligenz spielt in unserer heutigen Welt eine immer wichtigere Rolle. Damit einhergehend steigt der Bedarf an Rechenkapazitäten in Rechenzentren kontinuierlich an. Besonders die Kühlung der Serversysteme erfordert enorme Energiemengen. In den kommenden Jahren wird ein weiterer deutlicher Anstieg des Energiebedarfs im Bereich KI erwartet.

„Weltweit liegt der durch Rechenzentren entstehende CO2-Ausstoß deutlich über dem des gesamten globalen Flugverkehrs. Es besteht folglich dringender Handlungsbedarf“, erklärt Martin Schechtner, CEO von Diggers. Um diesem Problem entgegenzuwirken, arbeitet das steirische Unternehmen gemeinsam mit Exoscale an nachhaltigeren Rechenzentren der Zukunft – mit besonderem Fokus auf künstliche Intelligenz.

Geringere Kosten, verbesserte CO2-Bilanz

Rechenzentren müssen künftig effizienter gestaltet werden, um ein enormes Einsparungspotenzial beim Energieverbrauch zu realisieren. Dies führt nicht nur zu geringeren Kosten, sondern auch zu einer verbesserten CO2-Bilanz. Eine Lösung bietet die Flüssigkühlungslösung von Diggers: Sie verspricht eine „deutliche Reduktion des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Nutzung der entstehenden Abwärme in den A1 Rechenzentren“, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Das System integriert spezielle Kühlleitungen direkt in die Serversysteme, die an den für KI eingesetzten GPUs anliegen und dort entstehende Hitze unmittelbar aufnehmen. Durch den Einsatz thermodynamischer Effekte für den Flüssigkeitstransport soll der Energiebedarf laut Produktversprechen erheblich gesenkt werden. Auch Standardprozessoren in herkömmlichen Servern ohne GPUs können mit dem Ansatz von Diggers gekühlt werden. Die Lösung ist sowohl für neue als auch bestehende Rechenzentren geeignet.

„Die erste Installation im Rechenzentrum der A1 zeigt deutlich, dass unsere innovative Lösung ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Rechenzentren sein kann“, erklärt Diggers-CEO Schechtner.

Diggers-System spart bis zu 50 Prozent mehr Energie ein

Laut Diggers kann das System im Vergleich zu herkömmlichen Rechenzentren eine Energieeinsparung von bis zu 50 Prozent ermöglichen. „Mit der Flüssigkühlungslösung von Diggers realisieren wir ein Energieeinsparungspotential von rund 30 Prozent und tragen so wesentlich zu einem nachhaltigeren Betrieb von Clouds und KI bei“, sagt Martin Resel, CCO Enterprise von A1.

„Gegenwärtig sehen wir eine Rückkehr zur Kühlung der Rechenzentren mit Flüssigkeiten. Doch in vielen Fällen ist das sehr teuer, und die Abwärme wird noch viel zu selten genutzt. Wir halten es aber für einen sinnvollen Ansatz, die in unseren Rechenzentren entstehende Wärme weiter zu nutzen, sofern Aufwand und Ergebnis in einem sinnvollen Verhältnis stehen und wir auch deutliche Verbesserungen in Sachen Nachhaltigkeit erzielen können. Der Ansatz unseres Partners Diggers geht genau in diese Richtung, ist nachhaltig und kosteneffizient“, so Mathias Nöbauer, CEO von Exoscale.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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