10.06.2024
BAUGEWERBE

Digando: Dornbirner Baugewerbe-Startup gewinnt deutschen Milliardenkonzern als Kunden

Digando, ein Vorarlberger Startup, hat sich auf die Online-Vermietung von Baumaschinen spezialisiert und gewinnt den Bielefelder Gewerbebaukonzern Goldbeck als Partner.
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Digando, Goldbeck, Maschinenvermietung
(c9 Goldbeck_ (v.l.) Henrik Jablonowski, Projektverantwortlicher strategischer Einkauf Goldbeck und Digando-Geschäftsführer Alexander Höss.

Das Bau- und Dienstleistungsunternehmen Goldbeck realisiert jedes Jahr über 500 Projekte und hat 2022 einen Umsatz von fünf Mrd. Euro erreicht, im Vorjahr konnte man diesen auf 6,7 Mrd. Euro steigern. Für die Projekte werden Baumaschinen extern angemietet. Um die Effizienz bei den Mietvorgängen zu erhöhen, digitalisiert Goldbeck sie nun in Zusammenarbeit mit Digando, einem Marktplatzanbieter aus Dornbirn für den Baumaschinen-Mietservice.

Digando baut internen Marktplatz

Beide Unternehmen sind bereits im April 2024 eine strategische Partnerschaft eingegangen. Auf Basis der Softwaretechnologie von Digando entwickeln die beiden Partner einen Goldbeck-internen Marktplatz. Mit diesem Innovationsprozess sollen zahlreiche Mietvorgänge strukturiert und standardisiert werden.

Die Anbindung der Lieferanten-Mietparks an den Goldbeck-internen Marktplatz erfolgt über intelligente Schnittstellen. Diese liefern laut einer Aussendung alle relevanten Informationen zu den Mietobjekten in Echtzeit. Damit geschehe die Suche nach geeigneten Mietobjekten, wie Hebebühnen oder Baustellencontainern, in nur wenigen Sekunden. Für Vermieter und Mieter würden so die Anfragen per E-Mail oder Telefon zu Verfügbarkeiten oder Preisen gänzlich entfallen. Die Standardisierung garantiere zudem, dass alle Buchungsinformationen übermittelt werden und alle Informationen Bauleitern und Vermietern rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

„Planbarkeit steigern“

Als Partner stellt Digando nun die kontinuierliche Weiterentwicklung und den Betrieb der Plattform sicher: „Die Partnerschaft von Goldbeck und Digando wird die Effizienz und Planbarkeit in der Beschaffung von Baumaschinen bei Goldbeck erheblich steigern. Mit dieser innovativen Softwarelösung schaffen wir einheitliche Prozesse und entlasten unsere Bauleiterinnen und Bauleiter sowie die Lieferanten. Das spart Zeit und Geld“, sagt Henrik Jablonowski, Projektverantwortlicher aus dem strategischen Einkauf von Goldbeck.

Digando: Neue Features entwickeln

Auch Digando profitiere von der Zusammenarbeit, wie Geschäftsführer Alexander Höss betont: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen und die strategische Partnerschaft mit Goldbeck. Gemeinsam mit unserem Partner und dessen Anforderungen an den internen Marktplatz werden wir neue leistungsfähige Features für Goldbeck entwickeln und so unsere Marktplatzsoftware weiter ausbauen.“

Die neue Plattform soll Mitte dieses Jahres für eine Pilotphase zur Verfügung stehen. Der Roll-Out ist noch heuer in Deutschland geplant.

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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