06.09.2018

Difacturo: 500.000 Euro Kapitalspritze für Steirer FinTech-Startup

Das FinTech-Startup Difacturo aus Gleisdorf in der Steiermark hat ein System für E-Rechnungen entwickelt. Von FFG und der deutschen Investment-Gesellschaft CIB gab es nun mehr als 500.000 Euro Kapital.
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Difacturo E-Rechnung FinTech-Startup Gleisdorf Steiermark
(c) difacturo: (vlnr.) Wolfgang Lamot, CTO und Co-Founder difacturo GmbH, Ulrich Brandner, CEO und Investor von CIB Software GmbH, Rainer Kandlhofer, CEO und Founder difacturo GmbH, Frank Seboldt, Business Development CIB Software GmbH

Rainer Kandlhofer, Gründer und CEO von Difacturo, ist in seiner Wortwahl nicht zimperlich. „Es ist absurd! Alles ist digitalisiert: Vom Boardingpass bis zum Termin beim Frisör funktioniert alles vollautomatisiert und papierlos. Nur die Rechnung bleibt gedruckt und hirnlos“, lässt er sich in einer Aussendung zitieren. Das FinTech-Startup mit Sitz in Gleisdorf in der Steiermark will mit seinem System eine Infrastruktur bieten, „um elektronische Rechnungen systemunabhängig von A nach B, schnell, sicher, kostengünstig und revisionssicher zu verarbeiten“.

+++ Dífacturo ist eines von 12 Startups auf der Börsianer Messe ’18 +++

„Sei großartig, tue Gutes und habe dabei wilden Spaß“

Für dieses Vorhaben gab es nun eine Kapitalspritze. Von FFG und der deutschen Investment-Gesellschaft CIB kommen insgesamt mehr als 500.000 Euro. Wie sich der Betrag genau auf FFG-Förderung und CIB-Investment aufteilt, wurde nicht bekanntgegeben. „CIB ist viel mehr als ein Investor: Ein perfect Match oder eine typische Liebesheirat“, sagt Kandlhofer. Der Investor besitze das Know-how und Netzwerk, Difacturo rasch auch in Deutschland am Markt zu etablieren. „Und sie haben vor allem dieselbe Grundeinstellung als Unternehmer: Sei großartig, tue Gutes und habe dabei wilden Spaß“.

Difacturo mit Entwicklern in Gleisdorf, München und am AIT

Das Geld wird dem Vernehmen nach primär in die Produktentwicklung fließen. Entwickler in Gleisdorf und München sowie beim Austria Insitute of Technology würden nun an der Difacturo E-Rechnung arbeiten, heißt es in der Aussendung. Konkret arbeitet das FinTech-Startup mit einem dezentralen Cloud-basierten Netzwerk, das unabhängig von Systemen eine einfache und sichere E-Rechungs-Lösung bieten soll. Dabei betreibt Difacturo ein B2C, ein B2B und ein B2G-Modell. Ansprechen will man also alle, von einzelnen KonsumentInnen über KMU, Großkonzerne bis zu öffentlichen Instituionen.

Alle Rechnungen am Smartphone

„Für jedes Hot Dog bekommen wir einen Zettel – bedruckt auf klimafeindlichem Thermo-Papier bedruckt mit Zaubertinte die nach zwei Wochen wieder verschwindet. Aber wenn wir dann die Garantie-Rechnung für den Fön brauchen ist sie verlegt oder verblasst. Das wollen wir ändern“, sagt Kandlhofer. Rechnungen als Anhänge in E-Mails seien zumindest fragwürdig nach DSGVO und es sei „wirtschaftlich unsinnig“, Bilder von Rechnungen zu verschicken. Für Betriebe stecke in der E-Rechnung also ein enormes Einsparungs-Potential und für kleinere Unternehmen würden sich Buchhaltung und Rechnungslegung vereinfachen. KonsumentInnen hätten durch die Lösung von Difacturo in Zukunft alle Rechnung direkt am Smartphone gesammelt.

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Video-Interview: Megatrends am Kapitalmarkt und Entwicklungen im FinTech-Bereich

Live aus dem Finanzministerium zu den Megatrends am Kapitalmarkt

Finanzminister Hartwig Löger, Bundesministerium für Finanzen, Oberbank AG Generaldirektor Franz Gasselsberger und Börsianer-Chefredakteur Dominik Hojas, live über die #Megatrends am #Kapitalmarkt, die Finanzierungschancen für Startups & KMUs, aktuelle Themen aus dem FinTech Beirat uvm, dass im Rahmen der Börsianer Messe 18 besprochen wird.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 3. September 2018

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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