14.01.2026
WEITERBILDUNG

Diese Weiterbildungstrends prägen Führungskräfte 2026

Für Führungskräfte wird Weiterbildung im Jahr 2026 weniger eine Frage einzelner Skills sein als eine der inneren Haltung und strategischen Orientierung. Das geht aus einer aktuellen Analyse der WU Executive Academy hervor. Demnach stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Führung unter Bedingungen permanenter Unsicherheit neu zu definieren.
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Alexander Bari, Head of Executive Education der WU Executive Academy analysiert Weiterbildungstrends für 2026 (c)WU Executive Academy

Alexander Bari, Head of Executive Education der WU Executive Academy, nennt in einer aktuellen Analyse vier zentrale Schwerpunkte, die für Führungskräfte künftig an Bedeutung gewinnen. Entscheidend sei nicht mehr operative Exzellenz allein, sondern die Fähigkeit, Organisationen auch unter instabilen Rahmenbedingungen handlungsfähig zu halten. Globale Krisen, KI-gestützte Wertschöpfung, neue Regulierungen und ein kultureller Wandel in der Arbeitswelt würden klassische Führungsbilder zunehmend unter Druck setzen.

Purpose als strategischer Referenzpunkt

Ein zentrales Thema bleibt laut WU Executive Academy der Corporate Purpose. Dieser werde zunehmend zur strategischen Leitplanke für unternehmerische Entscheidungen. „Purpose wirkt dabei nicht als moralischer Überbau, sondern als strategischer Referenzpunkt. Er beantwortet die Frage, warum ein Unternehmen existiert – jenseits von Produkten, Märkten oder Quartalszielen“, schreibt Bari.

Resilienz als Eigenschaft von Organisationen

Auch der Begriff Resilienz erfährt laut Analyse eine Verschiebung. Während Resilienz lange als individuelle Belastbarkeit verstanden worden sei, rücke nun die Widerstandsfähigkeit ganzer Organisationen in den Vordergrund. Bari betont, dass Unternehmen weniger linear planen sollten, da Krisen häufig exponentiell wirkten, denn „resiliente Organisationen kalkulieren nicht mit dem Wahrscheinlichsten, sondern mit dem – auch unvorhersehbar – Möglichen.“ Entscheidend seien Strukturen, die dezentrale Entscheidungen ermöglichen, Reserven schaffen und Lernfähigkeit fördern. Resilienz werde damit zu einer strategischen Kernkompetenz und nicht zu einer persönlichen Eigenschaft einzelner Führungskräfte.

Führung zwischen Mensch und KI

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Laut WU Executive Academy verändert KI nicht nur Prozesse, sondern auch Entscheidungslogiken und Machtverhältnisse in Organisationen. „Die Frage ist nicht, welches KI Tool Führungskräfte und ihre Teams verwenden, sondern ob sie verstehen, wie sie auf Strategie, Prozesse und Abläufe wirkt“, erklärt Bari und schreibt in diesem Zusammenhang von hybrider Führung, bei der Menschen und KI-Systeme gemeinsam Wertschöpfung erzeugen. Der regulatorische Rahmen, etwa durch den AI Act, erhöhe zusätzlich die Verantwortung von Führungskräften.

Strategic Foresight statt klassischer Prognosen

Als vierten Schwerpunkt nennt die WU Executive Academy Strategic Foresight. Angesichts immer kürzerer Planungshorizonte gehe es weniger darum, die Zukunft exakt vorherzusagen, sondern darum, mit Unsicherheit systematisch umzugehen. Unternehmen, die mehrere plausible Zukunftsszenarien gleichzeitig berücksichtigen, könnten Entscheidungen robuster treffen. „Damit verschiebt sich auch unser Führungsverständnis: Führung heißt nicht mehr nur, den besten Plan zu haben, sondern mit Unsicherheit souverän umzugehen. Strategic Foresight wird zur Kernkompetenz, weil sie Organisationen befähigt, nicht nur auf Veränderungen zu reagieren, sondern sie aktiv mitzugestalten“, erklärt Bari.

Executive Education 2026 legt ihren Fokus also stärker auf Denkweisen, Haltung und langfristige Orientierung und Weiterbildung wird damit zu einem zentralen Faktor strategischer Unternehmensführung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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