16.11.2022

Diese sechs Startups pitchten beim aws First Pitch Day 2022

Die Startups aus dem aws First Inkubator 2022 feilen seit Monaten an ihren Projektideen. Nun stellten sich sechs Startups dem Pitch auf der Live-Bühne.
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aws first pitch day
(c) aws GmbH/APA-Fotoservice/Hörmandinger - Sechs Startup stellten sich der aws-Jury.

Mit dem Förderungsprogramm „aws First Inkubator“ unterstützt die aws junge Gründer:innen auf dem Weg zu ihrem ersten eigenen Unternehmen. Die Teams erhalten professionelles Coaching, finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Expertinnen-Netzwerk.

Seit Jänner 2022 bzw. Juli 2022 arbeiten insgesamt 23 Teams im Rahmen der Förderung an ihren Startup-Ideen. 14 Teams stellen ihre Projekte gemeinsam mit den Nominierten des „Staatspreis Innovation 2022“ in einer Ausstellung vor. Sechs ausgewählte Teams haben nun am aws First Pitch Day ihre Ideen in einem Pitch präsentiert.

Die sechs Startups des aws First Pitch Day 2022

money:care

Das Startup money:care denkt Geldanlage neu: Finanzielle Absicherung und Altersvorsorge sollen hierbei mit den Werten einer Generation in Einklang gebracht werden, die gegen die Folgen des Klimawandels und für den Abbau von Ungleichheiten kämpft.

Hierfür sammelt das Startup Informationen zur Nachhaltigkeit börsengelisteter Unternehmen und bereitet diese auf. Mit dem digitalen Filtertool sollen Privatanleger:innen dazu ermächtigt werden, durch ihre bewusste Geldanlage positiven Wandel voranzutreiben. Die gesteigerte Transparenz soll zudem dazu beitragen, dass der Wert nachhaltig geführter Unternehmen gegenüber konventionellen steigt und durch wirkungsvolles Investieren Marktanteile gewonnen werden.

Glasskube

Glasskube gibt Unternehmen die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten zurück. „Wir ermöglichen eine One-Klick-Installation und automatisiertes Updaten von getesteter Open-Source-Software im eigenen Rechenzentrum oder Cloud des Unternehmens und beenden die Abhängigkeit von großen SaaS-Dienstleistern. Wir geben Unternehmen ihre digitale Souveränität zurück, sind hochverfügbar, sicher, 100 Prozent DSGVO-konform und reduzieren die Anzahl von Drittanbietern“, so das Team.

Zeitgeber

Das Startup Zeitgeber integriert biologisch und therapeutisch wirksame Anwendungen von Licht in einen harmonischen Aufwachprozess. Im Gegensatz zu Lichtweckern ist das Produkt dabei das Erste, das den Biorhythmus an einen gewünschten Zeitplan anpassen könne. Außerdem bietet es eine, eigenen Angaben nach, anerkannt effektive Behandlungsmethode gegen Winterdepression.

inQmate

Das Team von inQmate automatisiert mit seiner Entwicklung lästige Routinetätigkeiten in biologischen und medizinischen Forschungslaboren. Dabei werde viel Wert auf Sterilität und Reproduzierbarkeit gelegt, was den Wissenschaftler:innen die Möglichkeit schaffe, ihre Ressourcen effizienter einzusetzen. Unternehmen sollen dadurch die Entwicklungsprozesse neuer Medikamente verbessern und gleichzeitig Geld und Einwegmaterial einsparen können.

ProtectLIB

Das ProtectLIB-Team entwickelt im Zuge des aws First Inkubator 2022-Programms einen sogenannten „Nail-Penetration-Tester“, mit welchem Lithium-Ionen-Batterien (LIB) gezielt zerstört werden können. Hierbei wird unter anderem die Brandgefahr von LIBs analysiert, und wie diese in Zukunft auch eliminiert werden kann. Anhand der gewonnenen Daten aus diversen Versuchen ist es das Ziel, ein sicheres Zerkleinern garantieren zu können, um die Entsorgung und infolgedessen das Recycling von LIBs sicherer und nachhaltig zu gestalten.

Hubiana

Hubiana digitalisiert die Wildfleisch-Direktvermarktung, indem es nachhaltiges Wildfleisch direkt von Jäger:innen aus der Umgebung anbietet. „Aktuell validieren wir unsere Hypothesen, entwickeln das MVP und suchen Talente in den Bereichen Softwareentwicklung und UX/UI Design“, erklärt das Team.

Das Startup inQmate gewinnt Zuschuss

Der Zuschuss von 3.000 Euro für weitere Gründungsaktivitäten ging an das Projekt inQmate. Zwei weitere Projekte – money:care und Glasskube – wurden von der Jury ausgewählt, um im Anschluss an die Veranstaltung bei der Verleihung des „Staatspreis Innovation“ das Publikum von sich zu überzeugen und so weiteres Budget in Höhe von 3.000 Euro zur Umsetzung der Idee zu erhalten.

Die Jury bestand dieses Jahr aus den Investor:innen und Business Angels Katharina Klausberger (Gründerin und frühere CEO von shpock), Simone Pies, Alfred Luger (Runtastic Mitbegründer) und Marcus Ertler.

Neue Teams für die zehnte Runde des Programms stehen schon in der Pipeline und werden mit Dezember ins neue Programm starten.

„Wunsch nach Gründung steigt bei Teilnahme“

„Der aws First Inkubator spricht ja grundsätzlich eine sehr gründungsaffine Zielgruppe an. Trotzdem kann das Programm hier noch einen wesentlichen Gründungsimpuls geben. Wie unsere Evaluierung ergeben hat, steigerte sich der Wunsch ein Unternehmen zu gründen, mit Teilnahme am Programm um 50 Prozent. Das Ergebnis sind neue, innovative Unternehmen und die Etablierung von Unternehmertum als Berufsoption. Auf diesen Erfolg wollen wir auch weiterhin aufsetzen und freuen uns auf viele Neugründungen aus der diesjährigen aws First Inkubator-Runde“, sagt aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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