05.10.2021

Diese fünf Ö-Familienunternehmen sind unter den Top 500 weltweit

Einer EY-Erhebung nach zeigt sich Europa mit 236 von 500 familiären Betrieben im globalen Ranking als fruchtbarer Boden in diesem Bereich. Auch fünf heimische Unternehmen sind in den Top 500 vertreten. Zwei davon sind über 100 Jahre alt.
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Top 500, EY, Global Family Business Index
(c) Stock.Adobe/subodh - Deutsche Unternehmen dominieren Europa.

Fast die Hälfte, genau 236, aller im „Global Family Business Index“ erfassten Unternehmen hat ihren Sitz auf diesem Kontinent. Spitzenreiter ist dabei Deutschland – 79 der Top 500 umsatzstärksten Familienunternehmen der Welt stammen aus der Bundesrepublik. Zwei deutsche Unternehmen haben es sogar in die Top Ten geschafft: die Heilbronner Schwarz Group, zu der unter anderem Lidl gehört, auf Platz vier sowie der Automobilhersteller BMW, bei dem die Quandt-Familie fast die Hälfte der Anteile hält, auf Platz sechs. Neben Deutschland findet man Frankreich, die Schweiz, Italien und die Niederlande ebenfalls als europäische Länder in den Top Ten.

Red Bull Spitzenreiter in Österreich vor Benteler International

Österreich taucht nach der 200er-Marke zum ersten Mal auf. Red Bull belegt Platz 214 mit einem Umsatz von 7,9 Milliarden US-Dollar, gefolgt von der Benteler International AG, die 7,7 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet. Auch die ALPLA Werke Alwin Lehner GmbH & Co KG, Umsatz von 4,4 Milliarden US-Dollar, sowie Swarovski (4,2 Milliarden US-Dollar) schafften es unter die Top 500. Als letzte und fünfte österreichische Firma mit einem Jahresumsatz von 3,4 Milliarden US-Dollar reiht sich Fritz Egger ein.

„Selbst in den letzten Monaten, die stark von der Corona-Pandemie geprägt waren, konnten sich Österreichs Familienunternehmen auch international beweisen. Längst ist bekannt, dass vor allem heimische Mittelstands-Betriebe ein wichtiger Wirtschaftsmotor sind, doch auch diese fünf erfolgreichen Global Player bereichern den Wirtschaftsstandort Österreich immens – nicht zuletzt durch ihre expansiven Geschäftsmodelle“, sagt Erich Lehner, Managing Partner Markets bei EY Österreich.

In Europa dominiert Deutschland klar, weltweit jedoch wird das Ranking von den USA angeführt. Mit 119 Unternehmen unter den Top 500. Gleichzeitig haben sieben der zehn größten Familienunternehmen der Welt ihren Sitz in den Vereinigten Staaten, etwa der Handelsriese Walmart auf dem ersten Rang sowie die Holding Berkshire Hathaway auf Platz zwei. Aus Kanada und Mexiko sind jeweils vierzehn Familienunternehmen im Index vertreten.

Zahlenspielereien

Zusammen erwirtschaften die weltweit größten Familienunternehmen 7,28 Billionen US-Dollar, davon kommen 27,6 Milliarden aus Österreich. Die Top 500 beschäftigen gesamt rund 24 Millionen Mitarbeitende, über 98.000 sind von den fünf österreichischen Familienunternehmen angestellt. Die Zahl der Mitarbeiter:innen ist – trotz der COVID-19-Situation – weitgehend konstant geblieben.

Keine Frau in Österreich an der Spitze

Die 500 größten Familienunternehmen haben insgesamt 4.418 Sitze im Aufsichtsrat, von denen 1.041 von Familienmitgliedern gehalten werden – davon sind 17 Prozent weiblich. Zählt man externe CEOs dazu, reduziert sich diese Zahl nochmals drastisch auf fünf Prozent. Nur 27 der Top 500 haben weibliche CEOs. In Österreich ist der Chefsessel aktuell von keiner einzigen Frau besetzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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