31.08.2026
THEMENPARTNERSCHAFT

„Diese fünf Jahre haben wir nicht“: Europas Kampf um Tempo und Verteidigungsfähigkeit

Wie steht es um Europas Defence-Branche und kann Europa in den entscheidenden Bereichen überhaupt noch gewinnen? Antonella Mei-Pochtler und Franz-Stefan Gady im Gespräch über Kapitalströme, bürokratische Hürden und die Notwendigkeit nationaler Führung.
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Von 24. August bis 4. September findet das European Forum Alpbach unter dem Jahresthema "How Europe Wins" statt. © Luiza Puiu / EFA

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


„How Europe Wins“ lautet heuer das Jahresthema des European Forum Alpbach. Gesucht werden die Antworten dort traditionell im Austausch über Generationen, Fachrichtungen und Grenzen hinweg. Genau das hat brutkasten zum Anlass genommen und zwei Perspektiven zusammengeführt, die im Security Committee des Forums aufeinandertreffen: Antonella Mei-Pochtler, Vizepräsidentin des Forums, ist internationale Beraterin, Investorin und Mitglied mehrerer Aufsichtsräte; davor leitete sie die Strategieeinheit im Bundeskanzleramt. Franz-Stefan Gady analysiert als Associate Fellow am International Institute for Strategic Studies moderne Kriegsführung, berät Unternehmen und stellt selbst Risikokapital bereit. Er ist Autor des Buchs „Die Rückkehr des Krieges“.

Mei-Pochtler sagt, Europa habe kein Ressourcenproblem, sondern ein Übersetzungsproblem; Gady sieht die Lücke zwischen dem, was finanziert wird, und dem, was Streitkräfte tatsächlich brauchen. Ein Gespräch über eine Beschaffung der zwei Geschwindigkeiten, die Grenzen des ukrainischen Vorbilds und darüber, warum mehr Verteidigungsfähigkeit paradoxerweise weniger Europa bedeuten könnte.

brutkasten: Herr Gady, Ihr Buch „Die Rückkehr des Krieges“ hat die These, dass Europa lernen muss, mit Krieg umzugehen. Haben wir das seit 2022 gelernt?

Franz-Stefan Gady: Wir haben viel Fortschritt gemacht, aber es gibt nach wie vor großen Nachholbedarf. Ich spreche hier davon, dass der Friede nur durch die Androhung militärischer Gewalt abgesichert werden kann. Das nennt man Abschreckung. Es geht also darum, ein glaubwürdiges Abschreckungspotenzial gegenüber dem potenziellen Hauptaggressor Russland aufzubauen. Hierzu muss den Russen vermittelt werden, dass europäische Länder im Ernstfall gewillt sind, militärische Macht einzusetzen.

Franz-Stefan Gady ist unter anderem Associate Fellow am International Institute for Strategic Studies. © Katharina Zimmermann

Gilt der Nachholbedarf auch für die Finanzierung?

Gady: Teilweise. Ab den größeren Runden kommt das Kapital oft aus den Vereinigten Staaten. Ich muss allerdings sagen, dass dort teilweise eine Goldgräberstimmung herrscht. Als Militäranalyst, aber auch als jemand, der Unternehmen berät und teilweise selbst Unternehmen Risikokapital bereitstellt, sehe ich eine große Lücke zwischen der Streitkräfteebene und der Investorenebene. Oft ist gar nicht klar, warum gewisse Produkte überhaupt auf den Markt kommen, weil es aufseiten der Streitkräfte keinen direkten Bedarf gibt oder der Markt übersättigt ist. Mein Appell an alle Gründer: Reden Sie bitte mit der Truppe und identifizieren Sie ein klares militärisches Problem, das Sie lösen wollen!

Woran liegt das?

Gady: Was nicht funktionieren wird, ist, bei Defence Tech eins zu eins zu übernehmen, was in anderen Tech-Sektoren funktioniert hat. Es wird letztlich immer nur einen oder zwei Regierungskunden geben. Die Bewertung eines Unternehmens sagt nichts darüber aus, was es tatsächlich für das Militär leisten kann. Gleichzeitig braucht es aber ein Umdenken auf der militärischen Seite; weg von 100-Prozent-Lösungen zu 60- bis 80-Prozent-Lösungen – also ein Minimal-Viable-Product-Ansatz. Wir müssen uns in den Streitkräften und Beschaffungsämtern klar sein, dass wir kein perfektes Produkt mehr bekommen werden. Bei Drohnen oder in der unbemannten Kriegsführung im Allgemeinen wird das nicht möglich sein.

Frau Mei-Pochtler, gibt es genug Kapital?

Antonella Mei-Pochtler: Europa hat überhaupt kein Ressourcenproblem. Ich bin im Verwaltungsrat der UnternehmerTUM Venture Labs, wir haben dort den ersten großen Defence-Tech-Hub in Europa und sehen, wie starke Unternehmen entstehen.

Wir haben ein anderes Problem: ein massives Übersetzungs- und Umsetzungsproblem. Wir gehen viel in Forschung, etwas in Venture Capital, aber eher Early Stage, und wir gehen nicht in die Skalierung. Beim Defence-Markt kommt hinzu: Für ein Defence-Tech-Unternehmen ist der nächste Auftrag wichtiger als die nächste Kapitalrunde. Wir brauchen konsolidiertes Procurement, und das findet nicht statt, weil wir eine Fragmentierung auf 27 haben und eine Konkurrenz der Beauftragung. Wir fragmentieren selbst das, was wir haben, und das ist nicht wenig.

Antonella Mei-Pochtler ist unter anderem Vizepräsidentin des European Forum Alpbach © Pochtler Industrieholding

Und beim Kapital selbst?

Mei-Pochtler: Wir haben eine Sparquote, die ungefähr viermal so groß ist wie die amerikanische. Aber das Geld liegt auf Sparguthaben und wird nicht im Finanzmarkt investiert. Wir akkumulieren Ersparnisse, die USA mobilisieren Kapital. Das ist der Unterschied.

Was heißt das für die Beschaffung?

Mei-Pochtler: Wir haben Prozesse und Institutionen, die aus einer analogen Welt stammen, mit langen Entwicklungs- und Beschaffungszyklen. Jetzt bewegen wir uns in eine digitale und KI-gesteuerte Welt, in der die Entwicklungszyklen massiv schneller sind. Wir müssen auf Economies of Speed gehen, und diese Institutionen haben wir nicht.

Deshalb brauchen wir ein Procurement der zwei Geschwindigkeiten: eine solide Beschaffungsbasis für die bestehenden Systeme, für Panzerhaubitzen, klassische Artillerie und Langstreckenwaffen – und parallel einen Mechanismus, der auf Geschwindigkeit und schnelle Skalierung ausgelegt ist, für autonome Systeme.

Was lässt sich aus der Ukraine lernen?

Mei-Pochtler: Ich war mit Startups und Automobilzulieferern aus dem UnternehmerTUM-Venture-Labs-Umfeld dort und habe mir unter anderem die Beschaffung angesehen. Es gibt eine Onlineplattform, Brave1; ein, vereinfacht gesagt, Amazon für das Militär – dort können Bataillone und Regimente entsprechend ihrem Bedarf über autorisierte Beschaffungsoffiziere aus einem Live-Katalog mit Tausenden verifizierten Produkten mit ePoints direkt bestellen. Das sind Behelfsmechanismen, die man, adaptiert, auf einer europäischen Basis einsetzen könnte. Wir haben einen Krieg nicht vor der Haustür, sondern im europäischen Haus. Wir brauchen nicht noch eine Strategie für die nächsten fünf Jahre. Diese fünf Jahre haben wir nicht.

Herr Gady, taugt die Ukraine als Vorbild?

Gady: Sie zeigt zwei Dinge. Erstens, dass ein Land mit einer stark horizontalen und dezentralisierten Unternehmenskultur innovative Produkte schnell auf dem Gefechtsfeld einsetzen kann; zweitens die Limitationen dieses Ansatzes. Die Ukraine hat es nicht geschafft, breite Standards zu etablieren, es gibt enorme Probleme mit der Interoperabilität einzelner Systeme, und es fehlt auch dort die Skalierbarkeit. Ich warne immer davor, die Ukraine als Blaupause zu sehen. Das ist allerdings Jammern auf hohem Niveau, denn sie hat wahrscheinlich den innovativsten Ansatz in ganz Europa – aus Notwendigkeit.

Sie sagen also, mehr Verteidigungsfähigkeit könnte weniger Europa bedeuten?

Gady: Paradoxerweise ja. Wenn wir unsere Verteidigungsfähigkeit mit einer reduzierten Rolle der Amerikaner herstellen wollen, müssen wir stärker auf nationale Lösungen setzen als auf europäische, weil sich militärische Stärke überwiegend auch in Zukunft national manifestiert. Wir brauchen drei, vier Länder, die die Rolle der Vereinigten Staaten übernehmen können. Eines der führenden wäre Deutschland, dann Großbritannien, Frankreich, Polen, möglicherweise Spanien oder Italien. Sie müssten nahezu das gesamte militärische Spektrum abdecken, im Fall Deutschlands ohne die nukleare Komponente, um als Integrator für andere Streitkräfte zu dienen. Das Paradoxe ist, dass diese nationalen Fähigkeiten zuerst aufgebaut werden müssen, was im Widerspruch zum gesamteuropäischen Gedanken steht.

Vor allem für Österreich ist wichtig: Die Zeiten sind vorbei, in denen ein Land die Kampfflugzeuge bringt, das andere die Panzer und das dritte die Drohnen. Die Kriegsführung hat sich derart verändert, dass diese Gedanken aus den 90er-Jahren, Pooling und Sharing, de facto tot sind.

Mei-Pochtler: Pooling und Sharing war ein schönes Gedankenkonstrukt, aber es hat eher dazu geführt, dass man sich auf den anderen hinausredet. Bei der unbemannten Verteidigung sind wir heute stark von chinesischen Komponenten abhängig. Wir brauchen wettbewerbsfähige Komponenten in skalierter Form, also Antriebe, Antennen, Sensoren, Algorithmen, und wir brauchen Daten. Jeder europäische Dual-Use-Komponentenzulieferer, dazu gehören wir auch mit unseren Gasgeneratoren, kann ohne die amerikanische Verteidigungsindustrie nicht überleben, geschweige denn skalieren, weil die europäische Verteidigungsindustrie in dem Sinn nicht vorhanden ist. Sie ist national. Deshalb brauchen wir im Komponentengeschäft nicht nur europäische, sondern globale Champions.

Othmar Karas hat angekündigt, das Forum erstmals wieder mit einem Manifest abzuschließen. Was müsste darin stehen?

Mei-Pochtler: Wir brauchen nicht noch ein strategisches, sondern ein „Just do it“-Dokument. Wir müssen auf drei Themen hinarbeiten: Skalierung, Geschwindigkeit sowie Mobilisierung und Kanalisierung von Kapital. Und es braucht ein Konzept der Launch Customers, denn gerade in diesem staatlichen Bereich ist der nächste Auftrag wirklich kriegsentscheidend. Solange es kein europäisches Programm gibt: Wo ist der nationale Launch Customer, der die neuen Systeme schneller beschafft und dann auch einsetzt? Das fehlt heute. Drittens braucht es vielleicht einen Defence Compact, eine Zusammenarbeit zwischen Streitkräften, Industrie und Investoren, damit man weiß, wo tatsächlich was benötigt wird. Sicherheitsstrategie und Wettbewerbsstrategie sind nicht auseinanderzudenken. Wenn wir keine Sicherheit haben, sind wir nicht wettbewerbsfähig.

Herr Gady, was müsste für Sie darin stehen?

Gady: Auf jeden Fall kein weiteres Prinzipienstatement; keine abgedroschenen Phrasen über geopolitischen Wandel oder Umbrüche und kein Einschwören auf europäische Einigkeit. Ich würde mir konkrete Schritte wünschen, um die Verteidigungsfähigkeit in den nächsten Jahren so schnell wie möglich zu stärken. Und man sollte mutig genug sein zu sagen: Russland bleibt der primäre Gegner. Wir befinden uns mit Moskau bereits in einem Schattenkonflikt. Gleichzeitig wird unser wichtigster militärischer Schutzschirm – jener der USA – stark reduziert, und wir können uns nicht mehr auf den großen Flugzeugträger am westlichen Horizont verlassen.


Von 24. August bis 4. September findet das European Forum Alpbach unter dem Jahresthema „How Europe Wins“ statt.

Die EFA Loggia auf dem Dach des Congress Centrum Alpbach ist der Ort für Austausch und spontane Begegnung zwischen den Sessions. © Philipp Huber / EFA

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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