11.10.2024
DIGITALISIERUNG

Diese Forderungen stellt die Digitaloffensive Österreich der neuen Bundesregierung

Verpassen wir die Digitalisierungswelle, könnte uns das Milliarden kosten. Nicht nur im internationalen Standing unseres Wirtschaftsstandortes, sondern vor allem auch rund um das heimische Sicherheits- und Gesundheitssystem. Deshalb fordert die Digitaloffensive Österreich einige Änderungen von der künftigen Bundesregierung. Ein Überblick.
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Die Pressekonferenz der Digitaloffensive Österreich im Parlament (c) DOÖ

Am heutigen Freitag versammelte sich das Präsidium der Digitaloffensive Österreich – vormals Internetoffensive – im Österreichischen Parlament. Präsentiert wurde das „Digitale Aufschwungpaket“. Dabei handelt es sich um ein Paket an Forderungen der Digitalwirtschaft an die zukünftige Bundesregierung.

Gefordert wurde nicht nur der Ausbau der digitalen Identität in Österreich, sondern auch eine raschere und stärkere Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegewesen, in der öffentlichen Verwaltung sowie die intensive Stärkung der heimischen Cybersicherheit im Kampf gegen Cyberkriminalität.

Als Branchenverband der führenden Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) arbeitet die Digitaloffensive Österreich im ständigen Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

(v.l.n.r.) Michael Zettel (Country Managing Director Accenture Austria), Thomas Arnoldner (Deputy CEO der A1 Group), Rudolf Schrefl (CEO Drei Österreich) und Harald Leitenmüller (CTO der Microsoft Österreich GmbH).

Neben seinem Forderungspaket zeigte das Präsidium der Offensive konkrete Wege auf, um den „Hochleistungsstaat“ Österreich mit weitgehender Digitalisierung zu sichern. Präsentiert wurden die Forderungen von Patricia Neumann, CEO Siemens AG Österreich, Rudolf Schrefl, CEO Drei Österreich, Thomas Arnoldner, Deputy CEO A1 Group, sowie Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich und Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Austria.

Offensive fordert „Digitalisierungsmilliarde“

Unverkennbar stehen Österreich in den kommenden Jahren eine Reihe an Herausforderungen bevor. Sei es die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise, die geopolitische Lage, die unsichere Großwetterlage der Wirtschaft. Das Präsidium der Digitaloffensive Österreich (DOÖ) sieht darin eine Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung – und will einen daraus resultierenden Leistungsabfall verhindern.

Deshalb wurde ein Forderungspaket formuliert. Allen voran: Die Verdopplung der Digital-Investitionen des Bundes von jährlichen 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro, um die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren und damit effizienter und kostengünstiger zu gestaltet. Sollte dies nicht geschehen, drohen „staatliche Leistungsausfälle“, so die DOÖ. Nicht zuletzt in Folge einer prognostizierten Halbierung der Beamtenzahl durch Pensionierungen bis zum Jahr 2035.

Gegenfinanzierungen im Breitband

Reines Investieren sieht die DOÖ allerdings nicht vor: Schließlich soll vor allem im Bereich des Breitbandausbaus auf öffentliche Mittel verzichtet werden, ohne dass sich der Ausbau in Österreich verzögert. Die DOÖ bezeichnet dies als Gegenfinanzierung der Verwaltungsdigitalisierung. Dafür brauche es wiederum den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Rechtssicherheit bei behördlich genehmigten Tarifen.

Die DOÖ fordert indes nicht nur die Verdopplung des Investitionsbudgets, sondern vor allem auch eine „Verdopplung der bisherigen Anstrengungen“. Michael Zettel, Country Managing Director Österreich, erinnert in diesem Zusammenhang, dass Österreich in den letzten Jahren auf Platz zwölf im internationalen eGovernment Ranking abgerutscht sei.

Bekanntlich wirkt sich dies nicht förderlich auf Effizienz in öffentlichen Prozessen aus. Denn moderne digitale Prozesse bedeuten: Höhere Effizienz, weniger Bürokratie und weniger Personalbedarf, so die DOÖ. All dies werde in Zukunft dringend gebraucht – gerade in Anbetracht der bevorstehenden demografischen Veränderungen im Beamtentum.

Milliarde soll 13-fachen Nutzen bringen

Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture, belegte die Forderungen der DOÖ mit Berechnungen von accenture. Diesen zufolge würde die geforderte Digitalisierungsmilliarde einen „13-fachen volkswirtschaftlichen Nutzen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“ bringen: Leuchtturmprojekte alleine sind zu wenig. Die öffentliche Verwaltung braucht eine umfassende Staatsreform, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Dazu benötigen wir konsequente, digitale Transformation.“

200 Millionen Euro für Gesundheit und Pflege

Die Forderungen beziehen sich allerdings nicht nur auf den Verwaltungssektor. Auch Gesundheit und Pflege stehen im Fokus des Forderungspaketes, etwa mit einem „digitalen Gesundheitspfad“. Konkret gefordert wird dabei eine App mit Telemedizin und optimierter Terminkoordination. Auch der gezielte Einsatz digitaler Systeme in der Pflege soll einer drohenden Kostenexplosion und dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken.

Zahlenmäßig spricht man hierbei von einer Investition in Höhe von 200 Millionen Euro. Der zu erwartende volkswirtschaftliche Nutzen liege bei rund einer Milliarde Euro, so die DOÖ.

Digitale Identität verankern

Ein großer Schritt sei der Ausbau der digitalen Identität sowie eine Bürger:innen Plattform. Konkret sollen digitale Services der öffentlichen Verwaltung auf allen Verwaltungsebenen bis hin zu den Bürger:innen genutzt werden. Dafür brauche es neben einer erneuten jährlichen Investition von 200 Millionen Euro aber vor allem die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger:innen.

Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich, meint dazu im Rahmen der Konferenz: „Damit die Investition in die heimische Digitalwirtschaft Früchte trägt, brauchen Menschen Vertrauen in die Technologie un die öffentliche Verwaltung.“ Investiert werden sollen auch hierbei 200 Millionen Euro jährlich – mit einem zu erwartenden Nutzen von über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Darüber hinaus richtet die DOÖ ihren Fokus auch auf die weitere Digitalisierung der Verwaltung – allen voran die Neugestaltung des elektronischen Akts. Hierbei soll Künstliche Intelligenz verstärkt zum Einsatz kommen, um Automatisierung und Effizienzsteigerungen gewährleisten zu können. Selbiges gilt für den Ausbau der Unternehmens-Serviceplattform.

Datenstrategie bringt Sicherheit

Ein weiterer aber durchaus wichtiger Punkt ist die Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Hierbei sollen bestehende und gesammelte „Datensilos“ anhand einer Datenstrategie synergiegemäß eingesetzt werden, um die Digitalwirtschaft zu unterstützten und Sicherheit zu gewährleisten.

Darüberhinaus fordert die DOÖ eine Investition von 200 Millionen Euro pro Jahr im Kampf gegen Cyberkriminalität. Auch hier erwartet man sich einen Nutzen von über einer Milliarde Euro. Harald Leitenmüller von Microsoft meint dazu: „Die Cyberangriffe auf österreichische Unternehmen haben sich 2023 verdoppelt. Die rasche Umsetzung der NIS2-Verordnung ist essentiell, um den Unternehmen mehr Sicherheit zu bieten.“

Wie soll die Umsetzung geschehen?

Das Forderungspaket sieht eine klare Effizienz- und Sicherheitssteigerung vor, die sich durch die gezielte Investition in die heimische Digitalwirtschaft ergeben soll. Nun stellt sich die Frage, wie eine derartige Aufrüstung in puncto digitaler Infrastruktur vonstatten gehen kann. Unisono heißt es im Rahmen der heutigen Pressekonferenz: Durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Darin investieren, laut DOÖ, die heimischen Telekommunikationsanbieter A1, Magenta und Drei jährlich eine Milliarde Euro. Bis 2023 rechne man mit einer Investition von zehn Milliarden Euro – allen voran stehe hierbei der weitere Netzausbau – und mit einer Reduktion der Breitbandförderung. Dies gelinge allerdings nur, wenn man auch Privatinvestor:innen einen sicheren Investitionsrahmen gewährleisten würde.

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Group, meint dazu: „Wenn Investoren ihr Geld nicht mehr zurück verdienen können, werden sie ihr Engagement in Österreich zurückfahren. Wir fordern daher von der zukünftigen Bundesregierung dringend Rechtssicherheit für die Entscheidungen der Regulierungsbehörde und damit für die Tarifgestaltung der Vergangenheit und der Zukunft.“

„Bürokratie bremst“ und One Stop-Shop gefordert

Wenig überraschend stellt sich die DOÖ im Rahmen der heutigen Konferenz gegen lange Verfahrensdauern der Bürokratie. So meint Rudolf Schrefl, Vizepräsident der Digitaloffensive und CEO von Drei: „Bei vielen Verfahren warten wir 18 Monate auf Genehmigungen. Das ist wirtschaftlich untragbar.“ Schrefl ruft die künftige Bundesregierung indes zu einem Abbau bürokratischer Hürden auf allen Ebenen – sprich Gemeinden, Bezirken, Bund und Ländern – auf. Konkret stelle man sich hierbei einen One Stop-Shop vor, der als zentrale Anlaufstelle alle Anträge abwickeln soll.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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