11.10.2024
DIGITALISIERUNG

Diese Forderungen stellt die Digitaloffensive Österreich der neuen Bundesregierung

Verpassen wir die Digitalisierungswelle, könnte uns das Milliarden kosten. Nicht nur im internationalen Standing unseres Wirtschaftsstandortes, sondern vor allem auch rund um das heimische Sicherheits- und Gesundheitssystem. Deshalb fordert die Digitaloffensive Österreich einige Änderungen von der künftigen Bundesregierung. Ein Überblick.
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Die Pressekonferenz der Digitaloffensive Österreich im Parlament (c) DOÖ

Am heutigen Freitag versammelte sich das Präsidium der Digitaloffensive Österreich – vormals Internetoffensive – im Österreichischen Parlament. Präsentiert wurde das „Digitale Aufschwungpaket“. Dabei handelt es sich um ein Paket an Forderungen der Digitalwirtschaft an die zukünftige Bundesregierung.

Gefordert wurde nicht nur der Ausbau der digitalen Identität in Österreich, sondern auch eine raschere und stärkere Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegewesen, in der öffentlichen Verwaltung sowie die intensive Stärkung der heimischen Cybersicherheit im Kampf gegen Cyberkriminalität.

Als Branchenverband der führenden Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) arbeitet die Digitaloffensive Österreich im ständigen Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

(v.l.n.r.) Michael Zettel (Country Managing Director Accenture Austria), Thomas Arnoldner (Deputy CEO der A1 Group), Rudolf Schrefl (CEO Drei Österreich) und Harald Leitenmüller (CTO der Microsoft Österreich GmbH).

Neben seinem Forderungspaket zeigte das Präsidium der Offensive konkrete Wege auf, um den „Hochleistungsstaat“ Österreich mit weitgehender Digitalisierung zu sichern. Präsentiert wurden die Forderungen von Patricia Neumann, CEO Siemens AG Österreich, Rudolf Schrefl, CEO Drei Österreich, Thomas Arnoldner, Deputy CEO A1 Group, sowie Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich und Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Austria.

Offensive fordert „Digitalisierungsmilliarde“

Unverkennbar stehen Österreich in den kommenden Jahren eine Reihe an Herausforderungen bevor. Sei es die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise, die geopolitische Lage, die unsichere Großwetterlage der Wirtschaft. Das Präsidium der Digitaloffensive Österreich (DOÖ) sieht darin eine Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung – und will einen daraus resultierenden Leistungsabfall verhindern.

Deshalb wurde ein Forderungspaket formuliert. Allen voran: Die Verdopplung der Digital-Investitionen des Bundes von jährlichen 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro, um die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren und damit effizienter und kostengünstiger zu gestaltet. Sollte dies nicht geschehen, drohen „staatliche Leistungsausfälle“, so die DOÖ. Nicht zuletzt in Folge einer prognostizierten Halbierung der Beamtenzahl durch Pensionierungen bis zum Jahr 2035.

Gegenfinanzierungen im Breitband

Reines Investieren sieht die DOÖ allerdings nicht vor: Schließlich soll vor allem im Bereich des Breitbandausbaus auf öffentliche Mittel verzichtet werden, ohne dass sich der Ausbau in Österreich verzögert. Die DOÖ bezeichnet dies als Gegenfinanzierung der Verwaltungsdigitalisierung. Dafür brauche es wiederum den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Rechtssicherheit bei behördlich genehmigten Tarifen.

Die DOÖ fordert indes nicht nur die Verdopplung des Investitionsbudgets, sondern vor allem auch eine „Verdopplung der bisherigen Anstrengungen“. Michael Zettel, Country Managing Director Österreich, erinnert in diesem Zusammenhang, dass Österreich in den letzten Jahren auf Platz zwölf im internationalen eGovernment Ranking abgerutscht sei.

Bekanntlich wirkt sich dies nicht förderlich auf Effizienz in öffentlichen Prozessen aus. Denn moderne digitale Prozesse bedeuten: Höhere Effizienz, weniger Bürokratie und weniger Personalbedarf, so die DOÖ. All dies werde in Zukunft dringend gebraucht – gerade in Anbetracht der bevorstehenden demografischen Veränderungen im Beamtentum.

Milliarde soll 13-fachen Nutzen bringen

Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture, belegte die Forderungen der DOÖ mit Berechnungen von accenture. Diesen zufolge würde die geforderte Digitalisierungsmilliarde einen „13-fachen volkswirtschaftlichen Nutzen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“ bringen: Leuchtturmprojekte alleine sind zu wenig. Die öffentliche Verwaltung braucht eine umfassende Staatsreform, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Dazu benötigen wir konsequente, digitale Transformation.“

200 Millionen Euro für Gesundheit und Pflege

Die Forderungen beziehen sich allerdings nicht nur auf den Verwaltungssektor. Auch Gesundheit und Pflege stehen im Fokus des Forderungspaketes, etwa mit einem „digitalen Gesundheitspfad“. Konkret gefordert wird dabei eine App mit Telemedizin und optimierter Terminkoordination. Auch der gezielte Einsatz digitaler Systeme in der Pflege soll einer drohenden Kostenexplosion und dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken.

Zahlenmäßig spricht man hierbei von einer Investition in Höhe von 200 Millionen Euro. Der zu erwartende volkswirtschaftliche Nutzen liege bei rund einer Milliarde Euro, so die DOÖ.

Digitale Identität verankern

Ein großer Schritt sei der Ausbau der digitalen Identität sowie eine Bürger:innen Plattform. Konkret sollen digitale Services der öffentlichen Verwaltung auf allen Verwaltungsebenen bis hin zu den Bürger:innen genutzt werden. Dafür brauche es neben einer erneuten jährlichen Investition von 200 Millionen Euro aber vor allem die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger:innen.

Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich, meint dazu im Rahmen der Konferenz: „Damit die Investition in die heimische Digitalwirtschaft Früchte trägt, brauchen Menschen Vertrauen in die Technologie un die öffentliche Verwaltung.“ Investiert werden sollen auch hierbei 200 Millionen Euro jährlich – mit einem zu erwartenden Nutzen von über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Darüber hinaus richtet die DOÖ ihren Fokus auch auf die weitere Digitalisierung der Verwaltung – allen voran die Neugestaltung des elektronischen Akts. Hierbei soll Künstliche Intelligenz verstärkt zum Einsatz kommen, um Automatisierung und Effizienzsteigerungen gewährleisten zu können. Selbiges gilt für den Ausbau der Unternehmens-Serviceplattform.

Datenstrategie bringt Sicherheit

Ein weiterer aber durchaus wichtiger Punkt ist die Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Hierbei sollen bestehende und gesammelte „Datensilos“ anhand einer Datenstrategie synergiegemäß eingesetzt werden, um die Digitalwirtschaft zu unterstützten und Sicherheit zu gewährleisten.

Darüberhinaus fordert die DOÖ eine Investition von 200 Millionen Euro pro Jahr im Kampf gegen Cyberkriminalität. Auch hier erwartet man sich einen Nutzen von über einer Milliarde Euro. Harald Leitenmüller von Microsoft meint dazu: „Die Cyberangriffe auf österreichische Unternehmen haben sich 2023 verdoppelt. Die rasche Umsetzung der NIS2-Verordnung ist essentiell, um den Unternehmen mehr Sicherheit zu bieten.“

Wie soll die Umsetzung geschehen?

Das Forderungspaket sieht eine klare Effizienz- und Sicherheitssteigerung vor, die sich durch die gezielte Investition in die heimische Digitalwirtschaft ergeben soll. Nun stellt sich die Frage, wie eine derartige Aufrüstung in puncto digitaler Infrastruktur vonstatten gehen kann. Unisono heißt es im Rahmen der heutigen Pressekonferenz: Durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Darin investieren, laut DOÖ, die heimischen Telekommunikationsanbieter A1, Magenta und Drei jährlich eine Milliarde Euro. Bis 2023 rechne man mit einer Investition von zehn Milliarden Euro – allen voran stehe hierbei der weitere Netzausbau – und mit einer Reduktion der Breitbandförderung. Dies gelinge allerdings nur, wenn man auch Privatinvestor:innen einen sicheren Investitionsrahmen gewährleisten würde.

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Group, meint dazu: „Wenn Investoren ihr Geld nicht mehr zurück verdienen können, werden sie ihr Engagement in Österreich zurückfahren. Wir fordern daher von der zukünftigen Bundesregierung dringend Rechtssicherheit für die Entscheidungen der Regulierungsbehörde und damit für die Tarifgestaltung der Vergangenheit und der Zukunft.“

„Bürokratie bremst“ und One Stop-Shop gefordert

Wenig überraschend stellt sich die DOÖ im Rahmen der heutigen Konferenz gegen lange Verfahrensdauern der Bürokratie. So meint Rudolf Schrefl, Vizepräsident der Digitaloffensive und CEO von Drei: „Bei vielen Verfahren warten wir 18 Monate auf Genehmigungen. Das ist wirtschaftlich untragbar.“ Schrefl ruft die künftige Bundesregierung indes zu einem Abbau bürokratischer Hürden auf allen Ebenen – sprich Gemeinden, Bezirken, Bund und Ländern – auf. Konkret stelle man sich hierbei einen One Stop-Shop vor, der als zentrale Anlaufstelle alle Anträge abwickeln soll.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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