11.10.2024
DIGITALISIERUNG

Diese Forderungen stellt die Digitaloffensive Österreich der neuen Bundesregierung

Verpassen wir die Digitalisierungswelle, könnte uns das Milliarden kosten. Nicht nur im internationalen Standing unseres Wirtschaftsstandortes, sondern vor allem auch rund um das heimische Sicherheits- und Gesundheitssystem. Deshalb fordert die Digitaloffensive Österreich einige Änderungen von der künftigen Bundesregierung. Ein Überblick.
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Die Pressekonferenz der Digitaloffensive Österreich im Parlament (c) DOÖ

Am heutigen Freitag versammelte sich das Präsidium der Digitaloffensive Österreich – vormals Internetoffensive – im Österreichischen Parlament. Präsentiert wurde das „Digitale Aufschwungpaket“. Dabei handelt es sich um ein Paket an Forderungen der Digitalwirtschaft an die zukünftige Bundesregierung.

Gefordert wurde nicht nur der Ausbau der digitalen Identität in Österreich, sondern auch eine raschere und stärkere Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegewesen, in der öffentlichen Verwaltung sowie die intensive Stärkung der heimischen Cybersicherheit im Kampf gegen Cyberkriminalität.

Als Branchenverband der führenden Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) arbeitet die Digitaloffensive Österreich im ständigen Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

(v.l.n.r.) Michael Zettel (Country Managing Director Accenture Austria), Thomas Arnoldner (Deputy CEO der A1 Group), Rudolf Schrefl (CEO Drei Österreich) und Harald Leitenmüller (CTO der Microsoft Österreich GmbH).

Neben seinem Forderungspaket zeigte das Präsidium der Offensive konkrete Wege auf, um den „Hochleistungsstaat“ Österreich mit weitgehender Digitalisierung zu sichern. Präsentiert wurden die Forderungen von Patricia Neumann, CEO Siemens AG Österreich, Rudolf Schrefl, CEO Drei Österreich, Thomas Arnoldner, Deputy CEO A1 Group, sowie Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich und Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Austria.

Offensive fordert „Digitalisierungsmilliarde“

Unverkennbar stehen Österreich in den kommenden Jahren eine Reihe an Herausforderungen bevor. Sei es die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise, die geopolitische Lage, die unsichere Großwetterlage der Wirtschaft. Das Präsidium der Digitaloffensive Österreich (DOÖ) sieht darin eine Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung – und will einen daraus resultierenden Leistungsabfall verhindern.

Deshalb wurde ein Forderungspaket formuliert. Allen voran: Die Verdopplung der Digital-Investitionen des Bundes von jährlichen 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro, um die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren und damit effizienter und kostengünstiger zu gestaltet. Sollte dies nicht geschehen, drohen „staatliche Leistungsausfälle“, so die DOÖ. Nicht zuletzt in Folge einer prognostizierten Halbierung der Beamtenzahl durch Pensionierungen bis zum Jahr 2035.

Gegenfinanzierungen im Breitband

Reines Investieren sieht die DOÖ allerdings nicht vor: Schließlich soll vor allem im Bereich des Breitbandausbaus auf öffentliche Mittel verzichtet werden, ohne dass sich der Ausbau in Österreich verzögert. Die DOÖ bezeichnet dies als Gegenfinanzierung der Verwaltungsdigitalisierung. Dafür brauche es wiederum den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Rechtssicherheit bei behördlich genehmigten Tarifen.

Die DOÖ fordert indes nicht nur die Verdopplung des Investitionsbudgets, sondern vor allem auch eine „Verdopplung der bisherigen Anstrengungen“. Michael Zettel, Country Managing Director Österreich, erinnert in diesem Zusammenhang, dass Österreich in den letzten Jahren auf Platz zwölf im internationalen eGovernment Ranking abgerutscht sei.

Bekanntlich wirkt sich dies nicht förderlich auf Effizienz in öffentlichen Prozessen aus. Denn moderne digitale Prozesse bedeuten: Höhere Effizienz, weniger Bürokratie und weniger Personalbedarf, so die DOÖ. All dies werde in Zukunft dringend gebraucht – gerade in Anbetracht der bevorstehenden demografischen Veränderungen im Beamtentum.

Milliarde soll 13-fachen Nutzen bringen

Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture, belegte die Forderungen der DOÖ mit Berechnungen von accenture. Diesen zufolge würde die geforderte Digitalisierungsmilliarde einen „13-fachen volkswirtschaftlichen Nutzen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft“ bringen: Leuchtturmprojekte alleine sind zu wenig. Die öffentliche Verwaltung braucht eine umfassende Staatsreform, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Dazu benötigen wir konsequente, digitale Transformation.“

200 Millionen Euro für Gesundheit und Pflege

Die Forderungen beziehen sich allerdings nicht nur auf den Verwaltungssektor. Auch Gesundheit und Pflege stehen im Fokus des Forderungspaketes, etwa mit einem „digitalen Gesundheitspfad“. Konkret gefordert wird dabei eine App mit Telemedizin und optimierter Terminkoordination. Auch der gezielte Einsatz digitaler Systeme in der Pflege soll einer drohenden Kostenexplosion und dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken.

Zahlenmäßig spricht man hierbei von einer Investition in Höhe von 200 Millionen Euro. Der zu erwartende volkswirtschaftliche Nutzen liege bei rund einer Milliarde Euro, so die DOÖ.

Digitale Identität verankern

Ein großer Schritt sei der Ausbau der digitalen Identität sowie eine Bürger:innen Plattform. Konkret sollen digitale Services der öffentlichen Verwaltung auf allen Verwaltungsebenen bis hin zu den Bürger:innen genutzt werden. Dafür brauche es neben einer erneuten jährlichen Investition von 200 Millionen Euro aber vor allem die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger:innen.

Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich, meint dazu im Rahmen der Konferenz: „Damit die Investition in die heimische Digitalwirtschaft Früchte trägt, brauchen Menschen Vertrauen in die Technologie un die öffentliche Verwaltung.“ Investiert werden sollen auch hierbei 200 Millionen Euro jährlich – mit einem zu erwartenden Nutzen von über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Darüber hinaus richtet die DOÖ ihren Fokus auch auf die weitere Digitalisierung der Verwaltung – allen voran die Neugestaltung des elektronischen Akts. Hierbei soll Künstliche Intelligenz verstärkt zum Einsatz kommen, um Automatisierung und Effizienzsteigerungen gewährleisten zu können. Selbiges gilt für den Ausbau der Unternehmens-Serviceplattform.

Datenstrategie bringt Sicherheit

Ein weiterer aber durchaus wichtiger Punkt ist die Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Hierbei sollen bestehende und gesammelte „Datensilos“ anhand einer Datenstrategie synergiegemäß eingesetzt werden, um die Digitalwirtschaft zu unterstützten und Sicherheit zu gewährleisten.

Darüberhinaus fordert die DOÖ eine Investition von 200 Millionen Euro pro Jahr im Kampf gegen Cyberkriminalität. Auch hier erwartet man sich einen Nutzen von über einer Milliarde Euro. Harald Leitenmüller von Microsoft meint dazu: „Die Cyberangriffe auf österreichische Unternehmen haben sich 2023 verdoppelt. Die rasche Umsetzung der NIS2-Verordnung ist essentiell, um den Unternehmen mehr Sicherheit zu bieten.“

Wie soll die Umsetzung geschehen?

Das Forderungspaket sieht eine klare Effizienz- und Sicherheitssteigerung vor, die sich durch die gezielte Investition in die heimische Digitalwirtschaft ergeben soll. Nun stellt sich die Frage, wie eine derartige Aufrüstung in puncto digitaler Infrastruktur vonstatten gehen kann. Unisono heißt es im Rahmen der heutigen Pressekonferenz: Durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Darin investieren, laut DOÖ, die heimischen Telekommunikationsanbieter A1, Magenta und Drei jährlich eine Milliarde Euro. Bis 2023 rechne man mit einer Investition von zehn Milliarden Euro – allen voran stehe hierbei der weitere Netzausbau – und mit einer Reduktion der Breitbandförderung. Dies gelinge allerdings nur, wenn man auch Privatinvestor:innen einen sicheren Investitionsrahmen gewährleisten würde.

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Group, meint dazu: „Wenn Investoren ihr Geld nicht mehr zurück verdienen können, werden sie ihr Engagement in Österreich zurückfahren. Wir fordern daher von der zukünftigen Bundesregierung dringend Rechtssicherheit für die Entscheidungen der Regulierungsbehörde und damit für die Tarifgestaltung der Vergangenheit und der Zukunft.“

„Bürokratie bremst“ und One Stop-Shop gefordert

Wenig überraschend stellt sich die DOÖ im Rahmen der heutigen Konferenz gegen lange Verfahrensdauern der Bürokratie. So meint Rudolf Schrefl, Vizepräsident der Digitaloffensive und CEO von Drei: „Bei vielen Verfahren warten wir 18 Monate auf Genehmigungen. Das ist wirtschaftlich untragbar.“ Schrefl ruft die künftige Bundesregierung indes zu einem Abbau bürokratischer Hürden auf allen Ebenen – sprich Gemeinden, Bezirken, Bund und Ländern – auf. Konkret stelle man sich hierbei einen One Stop-Shop vor, der als zentrale Anlaufstelle alle Anträge abwickeln soll.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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