28.08.2023

Diese Automarke fährt in Deutschland ab sofort teils autonom

In Deutschland wurde die Freigabe für selbstfahrende Autos für den Autohersteller Ford erteilt. Die US-amerikanische Automarke darf nun Autos mit einer Funktion zum teilautonomen Fahren verkaufen.
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Der Ford Mustang Mach-E fährt auf Deutschlands Autobahnen bald selbst. (c) Ford

„Jetzt übernehme ich!“, soll „Blue Cruise“ – das System, das die neue Generation an selbstfahrenden Ford-Autos lenkt – nun auch auf Deutschlands Straßen rufen. In unserem Nachbarland dürfen Fahrer:innen des neuen Ford Mustang Mach-E nun offiziell die Hände vom Lenkrad nehmen – zumindest in bestimmten Autobahnabschnitten, wie mehrere Medien berichten. In Deutschland hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Freigabe für die Technologie hinter Fords teils autonomen Wägen erlassen. Dabei handelt es sich um die Blue-Cruise-Technologie. 

Ford-Manager Torsten Wey erklärt, dass die Technologie nach rund einer Million Testkilometern nun auf Deutschlands Autobahnstrecken zugelassen wurde. Das System ist seit Jahren bereits in den USA im Einsatz, in Großbritannien ist es seit diesem Frühjahr zugelassen. Fahrzeuge mit der Blue-Cruise-Technologie können auf Schnellstraßen normalerweise selbstständig die Spur halten, heißt es. Auch den Abstand zum vorausfahrenden Verkehr kann das System von Ford regeln.

Lenker:in muss trotzdem aufmerksam bleiben

Auch, wenn das System “Blue Cruise” den Lenker übernimmt, müssen Ford-Fahrer:innen weiterhin aufmerksam bleiben. Die zugelassenen Ford-Wägen verfügen dazu über eine Infrarotkamera, die Ablenkungen wie Handynutzung oder Schlafen erkennen und ein Warnsignal erklingen lassen, das mit fortwährender Dauer lauter wird. Wenn die fahrende Person nicht auf das Warnsignal reagiert, bremst “Blue Cruise” das Auto langsam ab.

Erhältlich ist “Blue Cruise” und damit das teilautonome Fahrzeug in der Elektro-Sportwagen-Edition Mustang Mach-E von Ford. In einigen Wochen sollen Interessierte erste Bestellungen tätigen können, wie Medien über den baldigen Launch berichteten. Auch ältere Mustang Mach-E-Modelle sollen sich mithilfe eines Over-the-Air-Updates mit Blue Cruise aufrüsten lassen.

So fährt Blue Cruise auf Deutschlands Autobahnen

Das Ford-System verfügt über ein Navi mit Kartenmaterial, das mit virtuellen Zäunen abgesteckte Bereiche enthält. In diesen sogenannten Blue Zones gibt das System die Funktion des autonomen Fahrens frei. Dies umfasst in unserem Nachbarland rund 95 Prozent der vorhandenen Autobahnkilometer. Nicht umfasst sind unzureichende Fahrbahnmarkierungen, Tunnelabschnitte und Autobahnkreuze, heißt es in deutschen Medien. 

Das System übernimmt den Lenker zudem nicht von selbst, sondern die fahrende Person muss Blue Cruise über die adaptive Geschwindigkeitsregelung aktivieren. Hat Blue Cruise die Situation auf der Autobahn und das Verkehrsaufkommen sicher erfasst, so ertönt ein “Jetzt übernehme ich!” im Auto und das System übernimmt das Steuer. 

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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