01.03.2022

Die Youth Entrepreneurship Week geht in die zweite Runde – Anmeldungen bis 18. März möglich

Die Youth Entrepreneurship Week dient als Werkstatt für Jugendliche zur Entwicklung ihrer Ideen und Projekte. Nun startet die Anmeldung zum mittlerweile zweiten Durchgang.
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Entrepreneurship Week
(c) entrpreneurshipweek

Bereits letztes Jahr haben im Rahmen der Youth Entrepreneurship Week rund 1.800 Schüler:innen aus 69 Schulen in ganz Österreich teilgenommen. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Kooperation des Wirtschaftsministeriums (BMDW), Wirtschaftskammer Österreich, IFTE (Initiative for Teaching Entrepreneurship) und Austrian Startups, um das „Entrepreneurial Mindsets“ bei Jugendlichen zu fördern.

Innerhalb von dreieinhalb Tagen konnten sie ihre eigenen Ideen für innovative Projekte entwickeln, erste Prototypen bauen und diese am Ende der Woche einer Jury präsentieren. Der brutkasten begleitete die Initiative im vergangenen Jahr und gab unter anderem auch Live-Einblicke in die teilnehmenden Schulen.

Youth Entrepreneurship Week: 2. Durchgang startet

Die Youth Entrepreneurship Week wird nun offiziell in die zweite Runde gehen. Schulen sowie Pädagog:innen, die Interesse haben, an dieser Initiative mit ihren Schüler:innen teilzunehmen, aber auch Personen, die das Programm als Trainer:innen, Sparringspartner:innen oder Hosts mitgestalten möchten, sind ab sofort eingeladen, sich bis 18. März 2022 auf der Website anzumelden.

Die Youth Entrepreneurship Week soll wieder in die Grundlagen des „Entrepreneurial Mindsets“ einführen und zeigen, wie Ideen zum Leben erweckt werden können. Durch praktische Aktivitäten soll die Neugier, Kreativität und Zusammenarbeit der Jugendlichen gefördert werden. Dabei lernen die Teilnehmer:innen unternehmerisch zu denken, eigene und gesellschaftliche Herausforderungen zu identifizieren und passende Lösungen zu entwickeln.

Die Ideen mit gesellschaftlichem Impact

Bereits im ersten Durchgang sind laut den Initiator:innen zahlreiche Ideen entstanden, die auch einen gesellschaftlichen Impact haben. Trainerin Eva Kirchhofer erläutert: “Es gab sehr viele großartige Ideen, die während dieser Wochen entstanden sind. Besonders beeindruckt haben mich Ideen und Lösungsansätze zu Themen, die bis vor kurzem tabuisiert wurden oder immer noch werden – wie Podcasts zur Genderneutralität oder Menstruationsartikel in Schulen. Aber auch diverse digitale Lösungsansätze konnten zeigen, wie fortschrittlich unsere Jugend denkt: Praktikumsplätze via App, Wasser sparen via Smart Home und viele mehr.”

Ein Großteil der während der Woche entwickelten Ideen haben die Jugendlichen weiterverfolgt und sich die nächsten Schritte der Umsetzung überlegt. Mit dem neuen Durchgang sollen nun erneut Jugendliche in Österreich dazu die Chance bekommen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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