17.08.2023

Die Vollpension hat ihre Digitalisierungsmaßnahmen kritisch durchleuchtet – und daraus gelernt

Im Rahmen eines von der Wirtschaftsagentur Wien geförderten Projekts wurden die bisherigen Digitalisierungsmaßnahmen des Sozialunternehmens Vollpension mit dem Konzept des "Digitalen Humanismus" aus ethischer Sicht analysiert und kritisch durchleuchtet. Mit Erkenntnissen, die als Vorbild für andere Unternehmen gelten könnten.
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Vollpension, digitaler Humanismus
(c) Vollpension - Das Vollpension-Team begibt sich unter den Mantel des Digitalen Humanismus.

Das Wiener Sozialunternehmen Vollpension mit Fokus auf Generationendialog und Reduktion von Altersarmut und -einsamkeit trat ursprünglich in der Gastronomie mit diesen beiden Impactzielen an. Es betreibt zwei Generationencafés und einen To-Go Standort in Wien, und hat Covid-19-krisenbedingt immer mehr auch die Digitalisierung als Sweet Spot für Social Impact ausgemacht.

Vollpension: ein Mittler zwischen Generationen

So entstanden mit der „Vollpension Backademie“ beispielsweise Online-Backkurse von Omas und Social Media-Kampagnen als „bunte Mittler“ zwischen den Generationen. Dem Team wurde dabei eines klar: „Die Digitalisierung ist ein Hebel, um mit dem Social Business noch wirkungsstärker ältere Menschen bei der Inklusion und im Generationendialog zu fördern.“

Im Laufe der Zeit rückte jedoch eine Frage immer mehr in den Fokus: Wie sieht es mit ethischen Aspekten der Digitalisierung aus?

Im Rahmen eines von der Wirtschaftsagentur Wien geförderten Projekts wurden – um diesen Punkt zu durchleuchten – die Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Konzept des „Digitalen Humanismus“ aus ethischer Sicht analysiert, kritisch durchleuchtet und, im Falle von ethischem Handlungsbedarf konkrete Lösungsansätze entwickelt. Das dabei entstandene Paper soll als Praxisleitfaden für andere (Sozial-)Unternehmen dienen.

Mensch im Mittelpunkt

Mit diesem Konzept sollen diese angeregt werden, den Menschen bei technologischen Projekten stets im Mittelpunkt zu behalten. Menschen und Natur sollen als Menschen bzw. als Natur respektiert und nicht als Maschinen verstanden werden, so das Vorhaben.

Zur Einordnung: 2019 wurde das an der TU Wien von vielen Expert:innen verfasste „Wiener Manifest zum Digitalen Humanismus“ unterzeichnet und vorangetrieben. Eine dieser Maßnahmen ist der Call „Roadmaps digitaler Humanismus“ der Wirtschaftsagentur Wien. Gemeinsam mit Peter Kirchschläger, dem Vorsitzenden des Instituts für Sozialethik an der Universität Luzern, setzte sich die Vollpension schließlich zum Ziel, einen Praxisleitfaden für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, der dabei helfen soll, die wesentlichen Fragen des Digitalen Humanismus bei der voranschreitenden Digitalisierung von Unternehmen zu durchleuchten und sinnvolle Schritte zu setzen.

„Den meisten Unternehmen ist gar nicht klar, wie viel Datenverarbeitung im Tagesgeschäft stattfindet. Es sollte auch nicht die Aufgabe von Unternehmen sein, sich damit zu beschäftigen. Es braucht hier klare Regularien nach dem Wertekatalog des digitalen Humanismus, damit hier langfristig gewährleistet wird, dass wir uns in Fragen der Digitalisierung in die richtige Richtung bewegen“, so Kirchschläger.

Digitaler Humanismus

Definition: „Der Digitale Humanismus stellt den Menschen ins Zentrum der digitalen Transformation. Viele Mythen seit der Antike bis ins heutige Hollywood kreisen um dieses Verhältnis Mensch bzw. Maschine. In manchen Mythen ist der Mensch nur eine Maschine, in anderen ist die Natur als Ganzes eine Maschine, in anderen unterjochen Maschinen Menschen, und manche Utopisten glauben, dass das endgültige Reich der Freiheit darin bestehen wird, ausschließlich Maschinen arbeiten zu lassen“, heißt es in der Studie.

Und weiter: „Ein digitaler Humanismus transformiert den Menschen nicht in eine Maschine und interpretiert Maschinen nicht als Menschen. Er hält an der Besonderheit des Menschen und seiner Fähigkeiten fest und bedient sich der digitalen Technologien, um diese zu erweitern, nicht um diese zu beschränken. Der Digitale Humanismus strebt nach einer humanen und gerechten Zukunft für die Menschheit. Digitalisierung wird dafür als Mittel verstanden, das die Menschen von unnötigen Aufgaben entlasten soll. In der Verantwortung bleiben dabei die Menschen, denn Maschinen wird die Möglichkeit der Verantwortungsübernahme abgesprochen.“

Vollpension und die drei Schritte

Die Vollpension hat, mit dieser Prämisse, in einem ersten Schritt die Ideen des Digitalen Humanismus, die Inhalte des „Wiener Manifest für Digitalen Humanismus“ sowie dazu ergänzend die Prinzipien des Projekts einer Internationalen Agentur für Datenbasierte Systeme (IDA) in einen Fragenkatalog transformiert, mit denen die Geschäftstätigkeit des Sozialunternehmens dahingehend untersucht werden konnte, wo aus ethischer Sicht mögliche Handlungsfelder bestehen würden.

In einem zweiten Schritt wurde überprüft, welche Fragen für die Vollpension von konkreter Relevanz sind bzw. zu welchen Fragen das Sozialunternehmen einen Beitrag leisten könnte. Um mit diesen Inhalten des Digitalen Humanismus im Unternehmen konkret arbeiten zu können, wurden in einem dritten Schritt thematische Cluster (etwa Datenschutz) gebildet und diese mit konkreten Handlungsfeldern inhaltlich gefüllt. Konkret hier nachzulesen.

Eine der Erkenntnisse dabei war, dass sich die Zusammenarbeit mit Anbieter:innen bzw. das Vertrauen in deren Praxis und deren Informationen als wesentlich erweise. Aus einer ethischen Perspektive lässt sich diesbezüglich erkennen, dass es die Möglichkeiten übersteigt und außerhalb der Expertise eines Unternehmens liege sowie nicht zu den Kernaufgaben eines Unternehmens gehöre, selbst zu überprüfen, ob sich Anbieter:innen an das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre halten oder nicht.

Dies wurde auch, laut dem Unternehmen, deutlich sichtbar, als die Vollpension eine entsprechende Abklärung bei einer/m Anbieter:in vorgenommen und folgende (in der Studie veröffentlichte) Antwort erhalten hat:

„Ja, Recht auf Datenschutz steht für uns ganz weit oben, weil es ja auch irgendwo Alleinstellungsmerkmal unseres Tools ist. Aber gleichzeitig auch, weil wir natürlich daran glauben, dass die Daten in den Händen der falschen Menschen großen Schaden anrichten können und dementsprechend ist bei uns alles konsensbasiert. Es ist ein bisschen schwierig. Ich versuche mal so ein bisschen auszuholen. Ich sehe das so, dass die Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union sicher nicht die restriktivsten international sind. Wir versuchen, nach Kräften zu entsprechen und auch mit aktueller Rechtsprechung immer mitzuhalten, haben das auch an vielen Orten schon übererfüllt, was sich dann im Nachhinein gelohnt und auch für unsere Kunden tatsächlich gelohnt hat, weil die Rechtsprechung dann oft nachgezogen hat. Wir haben zum Beispiel immer unseren Kunden empfohlen, ausschließlich konsensbasiert die Dinge zu verschicken. Gleichzeitig ist das natürlich ein Stück weit auch ein Werkzeug. Sprich: Wir können nicht überwachen, welche Daten jemand von einer Liste zum Beispiel abliefert. Wir zwingen ihn dann auch immer dazu, einen Grund anzugeben, warum er mit diesen Daten arbeiten darf. Wir können dies natürlich nicht überprüfen. Das ist einfach außerhalb unserer Möglichkeiten zu überprüfen, ob der dabei lügt. (…) Aber natürlich können wir nicht kontrollieren, wenn er zum Beispiel eine Liste hochlädt, wo diese Daten tatsächlich herkommen.»

An diesem Beispiel wird deutlich: Hinsichtlich der Durchsetzung der Menschenrechte – in diesem Fall des Menschenrechts auf Privatsphäre und Datenschutz – wäre es laut der Vollpension notwendig, dass der liberale Rechtsstaat bzw. die internationale Gemeinschaft Unternehmen gezielt entlasten, die Achtung der Menschenrechte gewährleisten, für Rechtssicherheit sorgen und rechtliche Normen, die offline selbstverständlich durchgesetzt werden, auch online bzw. im digitalen Bereich ebenfalls konsequent durchsetzen würde.

Bisher sei dies nicht oder zu wenig der Fall. Daher wäre, laut dem Impact-Startup, die Schaffung einer Internationalen Agentur für Datenbasierte Systeme (IDA) bei der UN notwendig, die als Plattform für die technische Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Transformation und datenbasierten Systemen (DS) zur Förderung von Menschenrechten, Sicherheit und friedlicher Nutzung von DS agieren soll.

Ein Leitfaden?

Neben weiteren Erkenntnissen zu Bewusstsein, Verantwortung, datenbasierten Systeme und technologischen Hilfsmittel (für Senior:innen) konnte das Unternehmen im Rahmen des Projekts konkrete Hausaufgaben für sich selbst identifizieren. Die womöglich auch für andere als Leitfaden dienen könnten. Hier die einzelnen Punkte:

1. Nicht alle Anbieterinnen sind aus der EU und unterliegen der DSGVO. Es ist nun zu prüfen, ob dies gewährleistet werden kann, damit die Einhaltung der DSGVO vorausgesetzt werden kann.

2. Bisher hat Vollpension ausschließlich digitale Bewerbungswege eröffnet, um bereits im Zuge des Bewerbungsprozesses eine erste Vorselektion hinsichtlich Medienkompetenz geschehen zu lassen, welche dann später im Arbeitsalltag gebraucht wird. Die Vollpension wird nun diesen Punkt dahingehend anpassen, den Bewerbungsprozess inklusiver zu gestalten und zu ermöglichen, die für die Ausübung des Berufs notwendige Medienkompetenz auch nachträglich durch eine gründliche Einschulung zu erreichen.

3. Darüber hinaus hat das Sozialunternehmen für sich den Weg gewählt, im Rahmen dieses Projektes einige Schwerpunkte zu setzen und mit einigen Clustern zu beginnen. Weitere Aspekte sollen nun in Zukunft angegangen werden.

4. U. a. wird das Sozialunternehmen stets prüfen, wie datenbasierte Systeme zu mehr Produktivität im Unternehmen führen können, ohne gleichzeitig aber Arbeitsplätze wegzurationalisieren und die Inklusion der für den Bereich relevanten Mitarbeiterinnen zu gefährden. Dies betrifft alle Unternehmensbereiche – von der Verteilung von Aufgaben innerhalb des Unternehmens über Projektmanagement hin zur Verarbeitung von E-Mails.

5. Das Sozialunternehmen verfolgt das Ziel, eine moderne Organisation zu sein und datenbasierte Systeme im Sinne erhöhter Effizienz einzusetzen. Alle Mitarbeiter:innen, die innerhalb des Unternehmens mit digitalen Systemen arbeiten, haben zur Aufgabe, datenbasierte Systeme-Tools zu finden und in ihre Prozesse zu integrieren, um erhöhte Produktivität vor allem bei sich wiederholenden Aufgaben herzustellen. Gleichzeitig haben im Sozialunternehmen Inklusion und das soziale Klima einen erhöhten Stellenwert.

Eine Organisationsentwicklung, die beides berücksichtigt, sei an dieser Stelle essentiell, wenn digitaler Humanismus die Zukunft des Unternehmens prägen soll. Hierzu werde es Prozesse mit externen Beratern geben, um diesbezüglich mit Hilfe eines Außenbildes eine kohärente Lösung schaffen zu können.

6. Zukünftig wird vor Inbetriebnahme von neuen Tools ein Wertekatalog herangezogen und verantwortliche Mitarbeiter:innen werden darauf sensibilisiert. Digitaler Humanismus wird Teil der Mitarbeiter:innen-Akademie und in Grundlagen allen Mitarbeiter:innen beim Onboarding näher gebracht.

7. Im Rahmen dieses Projekts wurde deutlich, dass viele Anliegen nur im Zusammenwirken mit Anbieter:innen umgesetzt werden können.

8. Schließlich hat sich die Notwendigkeit herauskristallisiert, dass der liberale Rechtsstaat und die internationale Gemeinschaft hinsichtlich der digitalen Transformation und dem Einsatz von datenbasierten Systemen dringend – auch zur Entlastung von Unternehmen – Rechtssicherheit sowie die Durchsetzung der Menschenrechte nicht nur offline, sondern auch online bzw. im digitalen Bereich garantieren muss.

Vollpension: „Digitale Transformation birgt Chancen und Risiken“

„Dies ist aktuell noch nicht der Fall. Die digitale Transformation und datenbasierte Systeme (DS) bergen ethische Chancen und ethische Risiken. DS können die Menschenrechte und die Nachhaltigkeit fördern, aber auch die Menschenrechte verletzen und unseren Planeten zerstören. (…) Daher ist es notwendig, so im Report beschrieben, ethische Chancen und ethische Risiken sowie menschenrechtsfördernde Chancen und menschenrechtliche Risiken genau und frühzeitig zu identifizieren, um die Chancen nachhaltig nutzen und die Risiken beherrschen oder vermeiden zu können.“

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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