22.02.2023

Die Umdasch Group baute ein Haus im Metaverse

Mit der Umdasch Group landet das nächste heimische Unternehmen im Metaverse.
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Umdasch, Metaverse, Decentraland
(c) Decentraland/ Umdasch Group - Die Umdasch Group ist nun auf Decentraland.

Vielen ist es bereits bekannt: Das Metaverse ist ein virtueller, dreidimensionaler Raum, in dem sich User:innen in Form von Avataren bewegen können. Virtuelle Gegenstände können verwendet und beeinflusst werden wie z.B. Kleidung tragen oder Häuser bauen. Die virtuelle Welt birgt großes Potential und bereits große Unternehmen sind dort vertreten. So nun auch die Umdasch Group.

Umdasch Group erkennt Potential

Studien zufolge erreicht das Metaverse im Jahr 2030 ein globales Umsatzpotential von mehreren Billionen Dollar, wobei der Handel eine der größten Einnahmequellen darstellen wird.

„Das Metaverse als das Internet in 3D ist der nächste logische Schritt. Noch ist nicht klar, welche Geschäftslogiken sich etablieren werden. Aber in einem sind sich Expert:innen einig, dass es kommen wird“, betont die Projektleiterin Maria Tagwerker-Sturm das Potential.

Möglichkeiten im Metaverse: Plattform oder eigene VR Website

Die Umdasch Group sieht den virtuellen Schauplatz als Möglichkeit für User:innen aktiv mit Marken zu interagieren. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten bereit: Erstellt werden die virtuellen Welten entweder als virtuelle Kopien von bestehenden Räumen durch „Reality Capturing“ mit 360°-Fotos und -Scans, oder durch die Modellierung von 3D-Räumen. Dort ist es möglich, sie mit Informationen und Interaktionsmöglichkeiten zu bereichern.

Veröffentlicht wird entweder auf einer Metaverse-Plattform wie beispielsweise Decentraland, Roblox oder Sandbox, oder als eigene Website, die via Link im Browser abgerufen werden kann.

In divisionsübergreifenden Teams haben sich verschiedene Expert:innen wie Architekten, 3D/VR/AR Artists, UX Designer, Brandexperten, Software Developer und Game Engineers mit allen Möglichkeiten auseinandergesetzt und erste Projekte realisiert. Die Umdasch Group hat im Decentraland Parzellen von virtuellem Land (Koordinaten 31/1) mit plattformeigener Crypto-Währung gekauft und ein Gebäude darauf errichtet. Das Bauwerk wurde den Werten der Umdasch Group entsprechend designt und bietet Interaktionsmöglichkeiten für User:innen.

Umdasch in Düsseldorf

„Als Umdasch Group haben wir die optimalen Voraussetzungen, um ins Metaverse einzusteigen und unsere Kund:innen dabei zu unterstützen. Wir kombinieren unsere Expertise aus Bau und Architektur zum virtuellen 3D-Gebäudedesign, unser Verständnis, wie man Stores gestaltet und unsere Digitalkompetenz“, so Andre Spang, Geschäftsführer der Umdasch Group Ventures.

Prämiere stellt für die Umdasch Group Ventures die Teilnahme an der „EuroShop“ in Düsseldorf von 26. Februar bis zum 2. März dar, wo erstmals alle digitalen Lösungen der Gruppe vorgestellt werden. Das verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Metaverse- und VR-Leistungen speziell für den Handel anzubieten und sich dabei als Experte in der Gestaltung und Schöpfung virtueller Räume zu positionieren.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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