02.05.2017

Die Stadt Wien hat einen Chatbot entwickelt, der den Bürgern helfen soll

Sie sind das ganz große Thema 2017: Chatbots. Vor allem Facebook nimmt hier mit seiner Messenger Plattform eine gewisse Vorreiterrolle ein.
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Als Vorreiter in diesem Bereich gilt auch Wien, weltweit gibt es nur wenige Spots, an denen man sich so intensiv mit den Möglichkeiten von Chatbots auseinandersetzt wie hier. Der Outcome der diversen Developer und Chatbot-Schmieden kann sich mehr als sehen lassen. Auch von offizieller Seite – der Stadt Wien – wurde vor kurzem ein Chatbot veröffentlicht, der den Wienerinnen und Wienern das Leben, durch Abfragen von Informationen, erleichtern soll. Der Brutkasten hat sich mit Sindre Wimberger, Technology Strategist der „Stadt Wien Holding“ , die hinter der Entwicklung des “WienBot”  steckt, über den Governance-Bot, die häufigsten Fragen an den Bot und generell über die Zukunft von Chatbots unterhalten.

Über den Facebook Messenger liefert der WienBot derzeit Antworten auf knapp 250 Fragen.

Wie kam es dazu einen Governance Chatbot zu entwickeln – Spaßprojekt oder gab es schon von Anfang an den Zugang Smart Governance sowie Stichwort: Smart City?

Der WienBot ist aus einem größeren Projekt heraus entstanden, das sich mit der User-orientierten Aufbereitung der Inhalte auf wien.at auseinandersetzt. Auf keinem anderen Kanal müssen die Informationen so kurz und knapp auf den Punkt gebracht werden, wie in Chatbots. Einen Prototypen zu entwickeln hat sich daher angeboten. Wir lernen durch die gestellten Suchanfragen und können somit unser Service weiter ausbauen. Gleichzeitig können die WienerInnen in der Testphase aktiv die Inhalte mitgestalten.

Redaktionstipps

Was kann der WienBot, in welcher Form und bei welchen Fragen ist er den Wienerinnen und Wienern behilflich?

Über den Facebook Messenger liefert der WienBot derzeit Antworten auf knapp 250 Fragen – darunter die meist genutzten beziehungsweise gesuchten Inhalte auf wien.at. Dazu zählen vor allem die Themen Parken, Meldeservice und Reisepass. Aber auch Veranstaltungen und andere Freizeitaktivitäten wie beispielswiese die Wiener Bäder inklusive Öffnungszeiten und Eintrittspreisen. Ganz wichtig war uns, dass wir immer eine Antwort liefern. Selbst wenn der Bot mal keine direkte Antwort parat hat. So gibt es zumindest einen Link zur wien.at-Suche mit den entsprechenden Suchergebnissen.

Haben auch andere Städte schon das Thema Chatbots für sich entdeckt oder nimmt die Stadt Wien hier eine Vorreiterrolle ein?

Definitiv nimmt die Stadt Wien hier eine Vorreiterrolle ein. Der WienBot ist der erste ChatBot einer Stadt überhaupt, auch wenn es sich um eine Testversion handelt. Nicht mal die Tech-Hauptstadt San Francisco hat einen eigenen Bot im Einsatz. Wir sehen den Prototypen daher als Beitrag zu Wiener BotsHub Community, die sich gerade als Bots-Hauptstadt Nummer 1 positioniert.

In welcher Entwicklungsphase befindet ihr euch im Moment und wie wird es in Zukunft weitergehen?

Der WienBot befindet sich wie gesagt aktuell in einer Testphase über den Facebook Messenger und behandelt Inhalte, die auch auf der wien.at-Website, in der wien.at live-App oder auf sonstigen offiziellen Kanälen der Stadt Wien kommuniziert werden. Ein möglichst breiter Zugang zum WienBot, unabhängig von Plattformen wie beispielsweise Facebook, könnte Teil einer Ausbaustufe sein. Jetzt geht es einmal darum, auszuprobieren.

Der WienBot ist der erste ChatBot einer Stadt überhaupt, auch wenn es sich um eine Testversion handelt.

Spricht der Wienbot nur Deutsch und falls ja, sind auch andere Sprachen geplant?

Derzeit spricht der Bot ausschließlich Deutsch. Andere Sprachen sind im Moment nicht geplant. Wir werden ihm aber noch mehr Wienerisch beibringen (lacht). 

Chatbots sind im Moment ein riesiges Thema, gerechtfertigt oder Hype?

Im Zentrum des WienBots stehen die redaktionelle Aufbereitung von Inhalten und die Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen. Bei dem vorliegenden Prototyp steht also ganz klar die Redaktion und nicht die angewandte Technik bzw. Programmierung im Vordergrund. Egal, ob es sich um einen Hype handelt oder nicht, wir lernen definitiv daraus. Alleine die Erkenntnisse der letzten Wochen und Monate haben uns geholfen, die User-Bedürfnisse noch besser zu verstehen. Diese Erfahrungen werden wir in Zukunft verstärkt auf unseren anderen Plattformen einfließen lassen. Unabhängig davon ist es schon leiwand, dem WienBot eine Frage zu stellen und direkt eine Antwort zu erhalten. Der Vergleich mit der Google-Suche spricht für Chatbots bzw. Assistenten.

Die wohl spannendste Frage zum Schluss: Welche Fragen werden von den Usern am häufigsten an den Wienbot gestellt? Habt ihr ein Ranking?

Am häufigsten wird nach parken, Wetter, Bäder, Veranstaltung und Essen gefragt. Es gibt aber auch ganz viele skurrile Fragen wie „Wetter in Johannesburg“, „Kannst du meinen Steuerausgleich machen“ oder „Suche Leberkässemmel Eschenbachgasse“. Der WienBot hat aber auch Humor. Fragen Sie ihn doch mal nach einem Witz, der „Beamtenforelle“ oder schicken Sie ihm das „Schokosofteis-Haufen“ Emoji (lacht).

Weitere Infos findet ihr  zum Beispiel auf der Facebook Page des WienBots: www.facebook.com/wienbot

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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