31.05.2024
FINALE

Die Siegerteams von Jugend Innovativ holen sich Preisgeld in Höhe von 60.000 Euro

Jugend Innovativ ist ein österreichweiter Schulwettbewerb für innovative Ideen, der junge Talente fördern soll. Am Mittwoch wurden die Innovator:innen im Bundesfinale ausgezeichnet.
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v.l.n.r. Bundesminister Martin Kocher (BMAW), Generalsekretärin Eva Landrichtinger, (BMAW), Bundesminister Martin Polaschek (BMBWF), Bernhard Koch (Jury), Luca Brandstätter, Bernhard Gupper und Daniel Hutterer (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/Voglhuber
v.l.n.r. Bundesminister Martin Kocher (BMAW), Generalsekretärin Eva Landrichtinger, (BMAW), Bundesminister Martin Polaschek (BMBWF), Bernhard Koch (Jury), Luca Brandstätter, Bernhard Gupper und Daniel Hutterer (c) Austria Wirtschaftsservice GmbH/Voglhuber

Die Sieger:innen des 37. Bundesfinale von Jugend Innovativ stehen fest. Ingesamt wurde ein Preisgeld in Höhe von rund 60.000 Euro an die Projektteams vergeben. Im Finale in Wien setzten sich in sieben Kategorien die Gewinner:innen jeweils gegen vier weitere Teams in der entsprechenden Kategorie durch.

Heuer insgesamt 427 Einreichungen bei Jugend Innovativ

In diesem Jahr konnten sich über 100 Schüler:innen und Lehrlinge aus 35 Projekten über eine Qualifikation zum Bundesfinale freuen. Ingesamt verzeichnete Jugend Innovativ heuer 427 Projekt-Einreichungen. Der Schulwettbewerb würdigt mit dem Bundesfinale junge Talente und bietet ihnen darüber hinaus die Chance ihre Ideen zu präsentieren.

Jugend Innovativ wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) sowie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Bisher haben über 11.900 Projekt-Teams am Wettbewerb teilgenommen. 

“Auch in diesem Jahr sind herausragende Projekte entstanden, die eine solide Grundlage für Unternehmensgründungen darstellen können. Die zukunftsweisenden Lösungsansätze haben das Potenzial eine entscheidende Rolle für den Wirtschaftsstandort Österreich zu spielen“, so Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister, aws Geschäftsführung.

Wien und Burgenland holen zweimal den 1. Platz

Überzeugen konnten die Jury beim diesjährigen Jugend Innovativ-Wettbewerb je zwei Teams aus dem Burgenland und Wien sowie je ein Team aus Kärnten, Niederösterreich und Salzburg. Außerdem freuten sich die Gewinner:innen über einen Publikumspreis, sowie den Special Award Vorarlberg. Zusätzlich wurden noch Reisepreise vergeben. So geht es für insgesamt sechs Teams außerdem auf internationale Bewerbe.

Für den 1. Platz der jeweiligen Kategorie gab es 2.500 Euro Preisgeld. Die Zweitplatzierten-Teams bekamen jeweils 2.000 Euro, während die 3. Plätze mit 1.500 Euro dotiert waren.

In der Kategorie Science überzeugte ein Trio aus Eisenstadt die Jury. Luca Brandstätter, Bernhard Gupper und Daniel Hutterer entwickelten angelehnt an Storchenflügel eine spezielle Flügelform für die Luftfahrt. Das Design der Flugtechnickschüler soll dadurch Elektroantriebe von Flugzeugen mehr Effizienz geben.

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Die Kurstafel:

📉 Zweite schwache Woche in Folge, Bitcoin bei 63.600 Dollar

Starten wir mit einem Blick auf die Marktentwicklung. Nach der bereits schwachen Vorwoche (siehe Crypto Weekly #144) ging weiter abwärts. Bei Bitcoin blieb die zuletzt Anfang Juni überschrittene Marke von 70.000 US-Dollar somit außer Reichweite. Unter den großen Krypto-Assets verzeichneten Solana (minus elf Prozent) und Dogecoin (minus 13 Prozent) besonders starke Verluste, während sich Ethereum mit einem geringfügigen Kursabschlag von unter einem Prozent vergleichsweise fast stabil hielt - doch dazu später noch mehr.

Unter Druck geriet der Markt jedenfalls vor allem zum Wochenausklang. Unmittelbaren Auslöser dafür gab es keinen. Die Verluste dürften wieder einmal auf das allgemeine Marktumfeld zurückzuführen sein: Auch an der tech-lastigen US-Börse Nasdaq ging es am Donnerstag klar abwärts und am Freitag zeichnete sich vorbörslich ein eher schwacher Handelsstart ab. 

Die Nasdaq gilt gemeinhin als bester Vergleichsindikator für den Kryptomarkt. Denn empirisch bewegen sich Kryptowährungen weiterhin wie klassische Risk-on-Assets, zu denen auch Tech-Aktien zählen: Sie steigen, wenn die Risikolaune am Markt hoch ist - und fallen, wenn die Zeichen auf Zurückhaltung stehen. Der Aktienmarkt ist stark von den makroökonomischen Rahmenbedingungen beeinflusst, was dann indirekt auf den Kryptomarkt wirkt. 

Schon in der Vorwoche hatte sich die Zinsentscheidung der US-Notenbank - oder genauer gesagt, ihr Ausblick auf das laufende Jahr - in den Krypto-Kursen niedergeschlagen. Die Korrelation zwischen Krypto-Assets und US-Aktienmarkt ist - mit Unterbrechungen - insbesondere seit der Coronakrise stark. 

😮 US-Börsenaufsicht stellt Ethereum-Untersuchung ein…

Das größte Thema in den vergangenen Wochen in der Kryptobranche war aber nicht die Makroökonomie, sondern die US-Politik, in der sich Tauwetter abzuzeichnen begann. Zuerst genehmigte die US-Börsenaufsicht überraschend Ethereum–Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #141). Dann positionierte sich der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump mit einer expliziten Pro-Krypto-Message. Und schließlich gab es Medienberichte, die auch noch auf eine Neupositionierung des Lagers von Amtsinhaber Joe Biden hindeuteten (siehe Crypto Weekly #142). 

Hier gibt es also zwei Ebenen: Einerseits die Positionierung der Kandidaten im Wahlkampf, andererseits das Vorgehen der in diesem Bereich wohl wichtigsten Behörde. Und zu zweiterem Themenkreis gab es diese Woche eine weitere interessante Entwicklung: Denn die Börsenaufsicht hat offenbar eine Untersuchung zu Ethereum eingestellt. Dies gab das Blockchain-Unternehmen Consensys Mitte der Woche bekannt

Consensys hatte im April eine Klage gegen die Börsenaufsicht eingebracht. Das Ziel der Klage: Endlich Klarheit zu schaffen, ob Ethereum nach US-Recht als Wertpapier einzustufen ist oder nicht. Im Zuge dessen wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht bereits im März 2023 eine Untersuchung zu genau dieser Frage eingeleitet hatte. Dies geschah offenbar vor dem Hintergrund der Umstellung des Ethereum-Konsensusmechanismus von “Proof of Work” auf “Proof of Stake” nach dem berühmten “Merge” im September 2022. Diese Untersuchung dürfte nun eingestellt worden sein.

"Die Entscheidung folgt auf einen Brief, den wir am 7. Juni geschickt haben, in dem wir die Börsenaufsicht gebeten haben, zu bestätigen, dass die Genehmigungen der ETH-ETFs vom Mai, die davon ausgingen, dass ETH eine Commodity (und kein Wertpapier, Anm. d. Red.) ist, bedeuten, dass die Behörde ihre Ethereum-2.0-Untersuchung einstellen wird", schreibt Consensys in einer Mitteilung. Ethereum 2.0 war eine Zeit lang der gängige Begriff für Ethereum nach dem “Merge”, also für das “Proof of Stake”-Ethereum.

🤔 Was die Entscheidung bedeutet - und was nicht

Zumindest lässt sich aus der Entscheidung wohl ableiten, dass die Argumente für eine Einstufung von Ethereum als Wertpapier nach Ansicht der Börsenaufsicht vielleicht nicht ganz so stark sind, wie Anfang 2023 gedacht. Gleichzeitig bedeutet die Einstellung der Untersuchung aber nicht, dass die Börsenaufsicht definitiv akzeptiert hat, dass Ethereum nicht als Wertpapier einzustufen ist. 

Eine interessante Einordnung dazu traf die auf Wertpapierrecht spezialisierte Jus-Professorin Carol Goforth von der University of Arkansas gegenüber Cointelegraph. Denn anders als von Consensys in der oben zitierten Mitteilung suggeriert, hat nach Einschätzung der Juristin “die  Zulassung eines ETF nichts damit zu tun, ob der Basiswert ein Wertpapier ist". Die Entscheidung der Börsenaufsicht, die Ethereum-Untersuchung einzustellen, sei aber "ein ziemlich guter Hinweis darauf, dass die Agentur nicht glaubt, ein Gericht davon überzeugen zu können, dass ETH ein Wertpapier ist." Die Behörde habe wohl eine möglicherweise peinliche Niederlage vor Gericht vermeiden wollen, vermutet die Juristin. 

Zusammenfassend gesagt: Gewissheit darüber, ob die Börsenaufsicht Ethereum als Wertpapier betrachtet, gibt es weiterhin nicht. Aber die Entscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine solche Rechtseinschätzung in den USA zunehmend an Rückhalt verliert - auch innerhalb der Börsenaufsicht selbst.  


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