21.11.2017

Die Sieger des Wettbewerbs greenstart

„2-Kammern-Organismenwanderhilfe“, „E²T – Efficient Energy Technology“ und „Fahrrad der Zukunft“: Das sind die drei grünen Startups, die den Wettbewerb greenstart für sich entscheiden konnten.
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Im Rahmen von greenstart, dem Start-Up Wettbewerb des Klima- und Energiefonds in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), kamen zehn Startups ein halbes Jahr lang in den Genuss von Coachings und Workshops, um ihre Business-Ideen gezielt weiterzuentwickeln. Bei der gestrigen Preisverleihung übergaben Sektionschef Günter Liebel und Klima- und Energiefonds-Geschäftsführer Ingmar Höbarth den drei Gewinner-Teams Preisgelder von je 15.000 Euro.

Zehn Startups im Finale

„Ich gratuliere den drei Gewinner-Teams herzlich. Mit ihren Ideen und ihrem Engagement reduzieren sie den CO2-Ausstoß und sind gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich. Außerdem lösen sie eine positive Kettenreaktion aus: Die jungen, klimaschonenden Unternehmen gehen vorbildhaft voran und inspirieren damit viele weitere”, so Umweltminister Andrä Rupprechter im Rahmen der Verleihung. 47 Projekt-Ideen wurden bei greenstart eingereicht, zehn Start-Ups schafften es mit vielfältigen Ideen ins Finale und entwickelten diese sechs Monate lang unter professioneller Begleitung zu marktfähigen Geschäftsmodellen weiter.

Die Top 3

Die zehn Start-Ups stellten sich anschließend einer Fachjury und einem Online-Voting, welche die TOP-3 kürten: Die „2-Kammern-Organismenwanderhilfe“ ist eine universell einsetzbare Fischtreppe, die neben der Gewässerdurchgängigkeit im Bereich von Querbauwerken auch elektrische Energie bereitstellt. Das Team von „E²T – Efficient Energy Technology“ hat ein Mini-Kraftwerk aus Photovoltaik und Speicher entwickelt, das von EndkonsumentInnen selbst installiert werden kann und bis zu einem Viertel des Strombedarfs im Haushalt deckt. „Fahrrad der Zukunft“ möchte die Fahrradproduktion mit einem Kunststoff-Spritzgussverfahren revolutionieren, welches den CO2-Ausstoß um über 50% senkt und zudem die Fahrradrahmenproduktion zurück nach Europa bringen könnte. Auch Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds freut sich über den Erfolg von greenstart: „Viele der mittlerweile 30 jungen Unternehmen, die wir mit greenstart begleitet haben, sind höchst erfolgreich am Markt. Wir planen in den nächsten Monaten eine neue Ausschreibung, bei der wir uns wieder auf spannende, neue Business-Ideen freuen”, betont er.

Die Sieger im Überblick

2-Kammern-Organismen-Wanderhilfe
Wer wir sind: Wir von der 2-Kammern-Organismenwanderhilfe wollen zeigen, dass der ökologische Gewässerschutz und die Wasserkraftnutzung auch vereint werden können. Mit unserer innovativen Fischschleuse kann die Fischwanderung schonend und einfach ermöglicht werden und der Leitstrom ohne großen Mehraufwand energetisch genutzt werden. Dies ist für die Umwelt gut – aber auch für die Wirtschaftlichkeit!
Warum Greenstart? Von der Idee zum Business – das war unser Ziel bei greenstart. Nach der Entwicklung und Patentierung des Systems war es notwendig, das unternehmerische Knowhow im Team zu stärken und Aufmerksamkeit zu gewinnen. Dafür ist greenstart ideal!
Was wir suchen: Wir suchen Standorte für erste Pilotanlagen und Unternehmen, die wie wir an die 2-Kammern-Organismenwanderhilfe glauben und als Partner Bauteile der 2-Kammern-Organismenwanderhilfe (Turbine, Schieber und Co.) fertigen möchten bzw. uns im Vertrieb unterstützen wollen.

E2T – Efficient Energy Technology
Wer wir sind: E²T ist ein Spin-Off der TU Graz und hat das einzigartige Kleinstkraftwerk „SolMate“ entwickelt. SolMate ist ein kleines Kraftwerk (bestehend aus Photovoltaik und Speicher), welches am Balkon angebracht und einfach in eine gewöhnliche Steckdose eingesteckt wird. Der selbstproduzierte Grünstrom wird über die Steckdose zurückgespeist und kann über die normalen Stromleitungen in der gesamten Wohnung genutzt werden.
Warum Greenstart? greenstart ist eine super Möglichkeit, um unser Produkt in der Bundeshauptstadt zu bewerben, Netzwerke zu nutzen und wertvolles Feedback zu unserem Business-Modell zu erhalten.
Was wir suchen: In erster Linie suchen wir potenzielle VertriebspartnerInnen und Unterstützer im Bereich Sales, Marketing und PR, denn in diesen Bereichen haben wir kaum Erfahrung.

Fahrrad der Zukunft
Wer wir sind: Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Fahrräder und deren komplettes Herstellungsverfahren grundlegend zu revolutionieren. Wir bringen recycle- & wiederverwertbare Kunststoffe in eine unverwechselbare Formensprache und funktionalisieren ihre Oberflächen. Mit unserer patentierten Verfahrenstechnik zur Herstellung von Fahrrädern können wir die Herstellungskosten und den CO2-Ausstoß um über 50 % reduzieren und bringen die Wertschöpfungskette wieder zurück nach Europa.
Warum Greenstart? Im Zuge unserer Entwicklungsarbeit ist uns bewusstgeworden, welchen riesigen ökologischen Nutzen wir durch die Substituierung des Werkstoffs Aluminium erzielen. greenstart ist hierfür die ideale Plattform, um unser Ergebnis der Fachjury und der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Das Programm von greenstart hat uns sehr geholfen den Business-Plan im Detail zu durchleuchten und daran zu feilen.
Was wir suchen: Interessante Menschen, die mit einer Vision die Realität verändern! Personen, mit denen man sich austauschen kann und die mit ihrer Erfahrung zum Erfolg beitragen können. (PA/Red)

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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