10.03.2015

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jonas Jünger (Managing Director, Cyclops Europe) und Alex Wilson | (c) Martin Pacher

Es ist eine Art Homecoming: Alex Wilson, Co-Founder und Co-CEO des US-Stablecoin-Startups Cyclops, wuchs in den USA mit zwei Sprachen und zwei Kulturen auf. Mit seinem Vater sprach er nur Englisch, mit seiner Mutter – einer Tirolerin aus Innsbruck – ausschließlich Deutsch. Die Sommerferien verbrachte er bei den Großeltern in Österreich, Weihnachten ging es zum Skifahren nach Kitzbühel. „Ich hatte das Glück, sozusagen mit zwei Heimatländern aufzuwachsen“, erzählt Wilson im brutkasten-Gespräch.

Jetzt kehrt der Austro-Amerikaner mit seinem aktuellen Unternehmen nach Wien zurück. Vergangene Woche eröffnete Cyclops.io seinen neuen Standort in der Bundeshauptstadt – das EU-Headquarter und gleichzeitig die einzige weitere Niederlassung neben dem Hauptsitz in Miami.

Repeat Founder: Von Giving Block zu Shift4 zu Cyclops

Wilson ist kein Newcomer. Gemeinsam mit seinen Mitgründern Pat Duffy und David Johnson startete er bereits 2018 das Krypto-Startup The Giving Block, eine Plattform, über die Non-Profit-Organisationen Krypto-Spenden entgegennehmen können. „2018 hat man uns angeschaut, als wären wir verrückt“, erinnert sich Wilson. „Aber wir sind dabeigeblieben.“ Das Unternehmen wurde 2022 an den börsennotierten US-Zahlungsdienstleister Shift4 verkauft. Wilson übernahm dort die Verantwortung als Head of Crypto und Head of Stablecoin – und sammelte über drei Jahre lang Erfahrung an der Schnittstelle von Krypto und traditionellem Payments-Business.

Genau diese Jahre wurden zum Ausgangspunkt für Cyclops. „Wir haben bei Shift4 Produkte für Pay-with-Crypto, Stablecoin-Settlement und Stablecoin-Payouts gebaut – mit einem Flickenteppich an bestehenden Lösungen. Es war viel schwieriger, als es hätte sein müssen“, so Wilson. Auf dem Markt habe es zwar viele Krypto-Infrastruktur-Anbieter gegeben, aber keiner sei wirklich auf die Payments-Branche spezialisiert gewesen: „Auf den Websites stand vielleicht: ‚Wir bedienen zehn Industrien, eine davon ist Payments.‘ Aber wenn man unter die Haube schaut, war das Produkt für eine Bank, einen Broker oder einen Payments-Anbieter identisch.“

Cyclops will diese Lücke schließen und fokussiert sich ausschließlich auf Zahlungsdienstleister (PSPs) – ein Hyperfokus, den die Gründer bereits bei The Giving Block (nur Non-Profits) verfolgt hatten. „Wir sind sehr B2B“, betont Wilson. Cyclops ist also keine Kryptobörse für Endkund:innen, sondern eine Infrastruktur-Plattform für Payments-Unternehmen, die ihren Händler-Kund:innen Krypto- und Stablecoin-Funktionalitäten anbieten wollen – ohne selbst zum Krypto-Unternehmen werden zu müssen.

Alex Wilson im Gespräch mit brutkasten-Chefredakteur | brutkasten

Warum Wien? FMA, Bitpanda – und der Talent-Pool

Bei der Standortwahl in Europa habe man einen umfassenden Prozess durchlaufen, betont Wilson: „Wir haben uns Deutschland, Irland, Malta und andere Länder angesehen.“ Ausschlaggebend für Österreich sei am Ende der MiCA-Pfad der Finanzmarktaufsicht (FMA) gewesen: „Die FMA hat einen der klarsten Wege zur Lizenz aufgezeigt. Es gibt viele Länder, die zwar ein MiCA-Framework haben, aber bisher kaum Lizenzen vergeben haben.“

Wilson nennt explizit auch Bitpanda als wichtigen Faktor: „Bitpanda hat hier großartige Vorarbeit geleistet. Danach sind KuCoin, Bybit, Bitget und viele andere gekommen. Das hat eine Community aufgebaut und uns die Tür geöffnet.“

Hinzu komme der Talent-Pool: „Wien ist ein Hub für große Finanzdienstleister. Das ist genau das Profil, das wir für Compliance-, Legal- und Regulatory-Rollen brauchen.“ Die meisten lokalen Hires sollen aus diesen Bereichen kommen, während Vertrieb und Marketing eher remote organisiert werden.

Der persönliche Bezug habe geholfen, sei aber nicht der Hauptgrund gewesen: „Wir hätten Österreich nicht gewählt, wenn die Rahmenbedingungen nicht gepasst hätten.“

Zehn Mitarbeiter:innen bis Jahresende, MiCA-Lizenz erwartet

Aktuell beschäftigt Cyclops weltweit rund 30 Mitarbeiter:innen, das lokale Team in Wien startet in kleiner Besetzung. Bis Ende 2026 soll der Wiener Standort auf rund zehn Mitarbeiter:innen wachsen. Geleitet wird das Büro von Managing Director Jonas Jünger, dazu wurden bereits ein MLRO und ein Deputy MLRO eingestellt – beides regulatorisch verpflichtende Compliance-Funktionen. Die MiCA-Lizenz selbst erwartet Wilson „hoffentlich bis Ende des Jahres“.

Damit reiht sich Cyclops in eine wachsende Liste internationaler Krypto-Unternehmen ein, die Österreich als Tor zum europäischen Markt wählen. Nach Bitpanda, Bybit, KuCoin, Cryptonow und 21bitcoin geht das nächste Unternehmen den MiCA-Lizenzweg über die FMA – mit dem Unterschied, dass es sich bei Cyclops nicht um eine Kryptobörse handelt.

Funding: Acht Millionen im Rücken – und mehr in Vorbereitung

Bereits im Oktober 2025 schloss Cyclops eine Finanzierungsrunde über acht Millionen US-Dollar ab, öffentlich kommuniziert wurde sie aber erst Anfang März 2026 – zeitgleich mit dem Stealth-Launch. Investoren waren Castle Island Ventures, F-Prime sowie strategisch Shift4 Payments selbst – also der ehemalige Arbeitgeber, der nun gleichzeitig Anchor-Kunde des Startups ist.

Im brutkasten-Interview bestätigt Wilson, dass aktuell eine weitere strategische Runde über zehn Millionen US-Dollar von Payments-Unternehmen geschlossen wird – noch vor einer formellen Series A, die im kommenden Jahr angepeilt wird. „Wir hatten gar nicht geplant, jetzt zu fundraisen“, so Wilson. „Aber nach dem Stealth-Launch im März waren wir überwältigt vom Inbound – von Kunden, Partnern, aber auch Investoren. Das hat unseren Zeitplan nach vorne gezogen.“

Zu den ersten Kunden zählen unter anderem Blue Origin – wer ein Ticket für einen Weltraumflug des Jeff-Bezos-Unternehmens kaufen möchte, kann die Zahlung über Cyclops in Krypto abwickeln – sowie der New Yorker Helikopter-Service Blade.

EU einfacher als USA – aber Mindset-Frage in Österreich

Wilson, der den US-Lizenzprozess parallel durchläuft, sieht in der EU-weiten MiCA-Regulierung einen klaren Vorteil gegenüber dem US-System: „In den USA brauchen wir Money-Transmitter-Lizenzen in rund 50 Bundesstaaten. In Europa ist es eine hohe Mauer statt 50 kleinen – aber dafür ein einheitlicher Ansatz.“

Kritischer äußert sich der Co-Founder zum unternehmerischen Klima in Österreich und der EU: „Man denkt bei Österreich nicht automatisch an Entrepreneurship. In den USA verbindet man Startup mit Hustle, Silicon Valley. Hier gibt es viele bürokratische Hürden – beim Firmen-Setup, beim Office-Lease, bei den Papier-Anforderungen.“ Es brauche aber nicht nur Vereinfachung der Prozesse, sondern auch einen kulturellen Wandel: „Wenn du wirklich ein Startup-Hub sein willst, musst du in der Schule anfangen, Unternehmertum zu vermitteln. Du musst Risikobereitschaft fördern.“

Gleichzeitig sieht Wilson Chancen in der europäischen Souveränitäts-Debatte: „Wenn man Innovation wie Stablecoins und Blockchain richtig nutzt, kann man digitale Souveränität tatsächlich neu denken – Wallets, Private Keys, alles lässt sich anders organisieren als im traditionellen System.“

Ausblick: B2B-Stablecoins und Agentic Payments

Für 2026 und 2027 erwartet Wilson, dass sich der Stablecoin-Markt primär im B2B-Segment entwickelt – konkret bei der Abwicklung von Merchant-Settlements: „Statt Wire Transfer oder SEPA werden Payments-Unternehmen zunehmend in USDC oder EURC abrechnen. Sieben Tage die Woche, auch an Wochenenden und Feiertagen. Das modernisiert Treasury-Prozesse, gerade für global agierende Unternehmen.“

Zum Hype-Thema Agentic Payments – also KI-gestützte, automatisierte Zahlungen – äußert sich Wilson zurückhaltend, aber überzeugt: „Das ist das Buzzword des Jahres, aber es steckt etwas Echtes dahinter. Wir bauen AI-first, weil wir glauben, dass die Welt dort hingeht. Ob das in einem, zwei, fünf oder zehn Jahren wirklich skaliert – wir müssen bereit sein.“

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