10.03.2015

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Max Page (COO), David Höck (CEO & Founder) und Michael Bromley (CTO) (c) Elevantiq

Die bisher als Alpin11 bekannte Digitalagentur mit Sitz in Kitzbühel hat sich umbenannt – und heißt nun Elevantiq. Das Unternehmen bietet seit seiner Gründung im Jahr 2019 Enterprise-Digital-Commerce-Lösungen an und zählt Firmen wie IBM, Ruefa und Breitling zu seinen Kunden.

Im Zuge der Umbenennung gab Elevantiq auch die Mehrheitsübernahme des Wiener Unternehmens Vendure bekannt, an dem die Agentur bisher schon beteiligt war. Vendure-Gründer Michael Bromley wird nun auch Chief Technology Officer (CTO) und Mitgesellschafter von Elevantiq.

Vom Solo- zum Open-Source-Projekt

Vendure wurde im Juni 2022 gegründet. Co-Gründer Michael Bromley teilte auf LinkedIn die Entstehungsgeschichte: Vendure fing schon zuvor als Solo-Projekt an. Vier Jahre lang baute Bromley das Projekt alleine auf und übernahm allerlei Aufgaben. Im Jahr 2022 wurde die Digitalagentur Alpin11 auf Vendure aufmerksam und erkannte das Potenzial der Plattform. Dann kam es zur Gründung der Gesellschaft.

Zusammen mit dem damaligen Alpin11- und nunmehrigen Elevantiq-CEO David Höck baute Bromley in den folgenden zwei Jahren ein Unternehmen rund um das Open-Source-Projekt auf. Vendure versteht sich als Open-Source-Headless-Commerce-Plattform, die mit Node.js und TypeScript-Stack Handelsplattformen entwickelt.

Elevantiq wird Mehrheitseigentümer von Vendure

Nun wird die in Elevantiq umbenannte Digitalagentur Mehrheitseigentümer von Vendure. Bisher hielt Alpin11 35 Prozent der Anteile an Vendure, während der Rest bei Michael Bromley lag.

Jetzt hat Elevantiq weitere 45 Prozent von Bromley übernommen, sodass Elevantiq insgesamt 80 Prozent der Unternehmensanteile an Vendure hält. Michael Bromley besitzt weiterhin 20 Prozent an der Vendure GmbH. Gleichzeitig erhält Bromley fünf Prozent der Anteile an Elevantiq und wird dort zum neuen Chief Technology Officer (CTO).

Mit Max Page bekommt Elevantiq auch neuen COO

Neben Bromley gibt es aber noch eine weitere Ergänzung in der Geschäftsleitung: Max Page wird Chief Operating Officer (COO). Er war bereits bisher bei Elevantiq tätig und war zuletzt zwei Jahre lang Head of Operations. Page wird nun, wie auch Bromley, Mitgesellschafter bei Elevantiq und hält nun zehn Prozent an der Gesellschaft.

Durch diese Unterstützung kann sich Geschäftsführer und Gründer Höck verstärkt dem Vertrieb und Marketing des Unternehmens widmen. Höck äußert sich dazu: „Mit Elevantiq setzen wir auf eine neue Marke, die mit zwei neuen Gesellschaftern eine neue Wachstumsphase einläutet und unseren schon bisher starken Internationalisierungsansatz vertiefen soll“.

Elevantiq fokussiert sich weiterhin auf B2B-Bereich

Elevantiq spezialisiert sich auf “die Entwicklung von maßgeschneiderten, unternehmensgerechten Plattformen”. Das Unternehmen bleibt weiterhin auf den B2B-Bereich fokussiert. Ziel sei es, langfristig Betriebsabläufe zu optimieren, Unternehmenswachstum zu fördern und digitale Transformation voranzutreiben.

Mit Standorten in Wien und Kitzbühel baute sich das Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren einen internationalen Kundenstamm auf. Nun ist Elevantiq Mehrheitseigentümer der Headless-Commerce-Plattform Vendure, die von Fortune-500-Unternehmen, KMUs, sowie Startups genutzt wird.

Zukunftsvision: Ausbau und Kommerzialisierung der Vendure-Plattform

Zukünftig plant Elevantiq die bereits in etwa 15.000 Installationen eingesetzte Vendure-Plattform weiter auszubauen und zu kommerzialisieren. CEO Höck äußert sich zur Zukunft des Unternehmens: „Wir positionieren uns als Spezialisten mit einem sorgfältig zusammengestellten Service-Portfolio, das auf die Bedürfnisse unserer Kunden im B2B-Bereich abgestimmt ist. Unser Fokus liegt auf langfristigen Kundenbeziehungen, da unsere Teams sich intensiv in die Domänen unserer Kunden einarbeiten, um maßgeschneiderte Lösungen zu liefern“.

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