21.03.2024
ERNÄHRUNG

Die Pflanzerei: Schnitzel und Co. bei kikaLeiner nun auch vegan

In Möbelhaus-Restaurants dürfen Leberkäse, Schnitzel und Cordon Bleu nicht fehlen. Was bisher fehlte, war jedoch eine vegane Alternative, die das Wiener Startup „Die Pflanzerei“ nun in die kikaLeiner-Filialen bringt.
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(c) Die Pflanzerei

Jahrelang haben Möbelhäuser Kund:innen mit Billigpreisen in ihre Restaurants und damit auf ihre Verkaufsfläche gelockt. Schnitzel mit Beilage um 2,50 Euro: Mit dieser Aktion hat der Möbelriese XXXLutz 2020 schließlich für Aufruhr gesorgt. Mittlerweile fällt auf, dass Nachhaltigkeit und Tierwohl in Möbelhäusern verstärkt betont werden – so auch bei kikaLeiner, wo nun die vegane Hausmannskost des Wiener Startups „Die Pflanzerei“ angeboten wird. Vergangenen Donnerstag startete die Kooperation offiziell, im Laufe dieser Woche wird sie österreichweit ausgerollt, bis der Gustl-Leberkäse, das Wiener Mitzl und das Mitzl Bleu österreichweit in allen 17 kikaLeiner-Filialen erhältlich sind. Gründerin Nadina Ruedl erhofft sich dadurch mehr Bewusstsein für Fleischalternativen.

Problemkind Erbse

Nach wie vor tue sich viel zu wenig, was pflanzliche Proteine in Österreich betrifft. Problemkind sei für Ruedl, wie brutkasten bereits berichtete, nach wie vor die Erbse: die bezieht die Pflanzerei aus Frankreich. „Hättest du mich vor zwei Jahren gefragt, hätte ich gesagt, ich bekomme alles aus Österreich, bis hin zum Rapsöl“, so Ruedl. Mit dem Wachstum ihres Startups sei dafür mittlerweile die Verfügbarkeit und Liefergarantie bei den Rohstoffen in Österreich nicht gegeben. Mangels Information und Subventionierung sei es für Landwirtschaften schwierig, von Tieren auf Pflanzen umzusteigen: „Wenn du Erbsen machst, hilft dir gar keiner. Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott, kannst du in dem Fall sagen“, sagt Ruedl. Mit der Pflanzerei wolle sie die Landwirtschaft zukunftsfähig für vegane Produkte machen. Möglich sei das nur durch faire Kommunikation zwischen allen Parteien – und ohne Bashing.

„Was der Landwirtschaftsminister sagt, ist egal“

Seit Jahren spricht sich die 38-Jährige für mehr pflanzliche Landwirtschaft in Österreich aus und scheut sich nicht, sich auf Diskussion einzulassen. Erst kürzlich echauffierte sich Landwirtschaftsminister Totschnig über eine Studie, die besagt, dass der Großteil der Menschen aufgeschlossen für Fleischalternativen aus dem Labor sei. „Was der Landwirtschaftsminister sagt, ist egal. Der Markt wächst“, so Ruedl. Fleischalternativen wie pflanzliche und In-Vitro-Produkte würden bis 2024 den Markt dominieren. „Trotzdem wird die Viehwirtschaft in Österreich auch noch dafür subventioniert, dass 93 Prozent der Tiere auf Vollspaltböden gehalten werden – nur, damit ihr Fleisch in Österreich zu Billigstpreisen angeboten werden kann.“

Auch die Kooperation mit kikaLeiner sei ein wichtiger Schritt in diese Zukunft. Der Markt müsse aufgemacht und vegane Produkte präsent werden, so Ruedl. kikaLeiner ist der erste Gastro-Kunde der Pflanzerei, der ihre Produkte österreichweit anbietet. „Für die Vision von der Pflanzerei, nämlich Leuten vegane Hausmannskost näher zu bringen, ist kikaLeiner ein extrem wichtiger Partner“, so Ruedl.

Neues Jahr, neue Ziele

Ihre Pflanzerei hat die gebürtige Salzburgerin in Wien verwurzelt. Dort war auch ein Pop-up-Store zusammen mit Bali-Frühstück-Anbieter Hank Ge geplant – brutkasten berichtete. Das Projekt liege jedoch derzeit auf Eis: „Momentan ist so ein großer Umbruch in der Gastronomie. Tag für Tag machen Geschäfte zu. Für mich braucht es da noch etwas Ruhe und Geduld“, so Ruedl. Für 2024 hat sie bereits neue Ziele: dazu gehört auch, sich stärker im Einzelhandel zu positionieren. So soll auch der dünn aufgeschnittene Leberkäse „Feiner Gustl“ bald in den Billa-Regalen liegen. Außerdem möchte Ruedl sich noch stärker für ihr Herzensthema einsetzen: die pflanzliche Landwirtschaft in Österreich zu stärken. Bereits jetzt hält sie Vorträge, besucht Schulen und geht zu Talkshows, um die Krisen in der Landwirtschaft zu besprechen.

„Zu 1000 Prozent“ keine Finanzierungsrunden

Oberste Priorität sei jedoch, den Online-Shop zum Hauptstandbein des Startups zu machen. Ohne Fremdkapital sei der Ausbau vom Direktvertrieb besonders wichtig. Ein Weg, für den sich Ruedl bewusst entschieden hat: als dreiköpfiges Team setzt sie auf Eigenkapital und Leistung, an Investor:innen möchte sie nicht gebunden sein. Auch dem 100.000 Euro-Angebot, das sie im Format „2 Minuten 2 Millionen“ erhielt, folgte keine Unterschrift. „Für mich ist das, wie wenn du heiratest“, erklärt Ruedl. Sie wolle ihre Zeit damit verbringen, ihr Unternehmen voranzubringen, anstatt sich vor Investor:innen zu rechtfertigen. Und das soll auch so bleiben: Auf die Frage hin, ob weitere Finanzierungsrunden geplant sind, antwortet Ruedl: „Dazu kann ich zu 1000 Prozent nein sagen.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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