18.02.2019

Die „Marke“ Foodora verschwindet von Österreichs Straßen

Delivery Hero, Mutterunternehmen von Mjam und Foodora, wird ab April beide Essensbestellplattformen in Österreich zu einer Marke zusammenführen. Das Unternehmen gibt die Marke Foodora in Österreich auf – sie soll gänzlich in ihrer Schwestermarke Mjam aufgehen.
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Foodora
(c) foodora

Am Markt für Essenslieferdienste tut sich in den letzten Tagen in Österreich so einiges. Erst am vergangenen Donnerstag hat Uber Eats seinen Rückzug vom österreichischen Markt angekündigt. Am 7. März wird Uber Eats das letzte Mal in Wien Essen ausliefern (der brutkasten berichtete).

+++ Uber Eats sagt Wien Servus und versucht es in Zürich +++

Wie am Montag bekannt wurde, wird mit Foodora nun der nächste Essenslieferdienst von Österreichs Straßen verschwinden. Konkret soll Foodora in seiner Schwestermarke Mjam aufgehen. Sowohl Mjam als auch Foodora gehören beide zum in Berlin angesiedelten Unternehmen Delivery Hero, das weltweit Online-Essensbestellplattformen betreibt.

Keine Änderungen für Fahrradkuriere

Ab April sollen die rund 600 Foodora-Zusteller unter der Marke Mjam unterwegs sein. Für die Kuriere soll sich vorerst nichts ändern – auch nicht der seit 2019 eingeführte Mindeststundenlohn von acht Euro pro Stunde. Restaurants, die mit Foodora ihr Essen ausliefern lassen, sollen auf der Mjam-Plattform künftig als „Mjam Plus“ gelistet werden.

Mjam 2008 gegründet und 2011 von Delivery Hero übernommen

Mjam wurde im Jahr 2008 in Österreich gegründet und von Delivery Hero im Jahre 2011 übernommen. Foodora liefert in Wien seit 2015 aus. Im Gegensatz zu Mjam ist der Foodora-Zustellservice hingegen nur in Wien verfügbar. Mjam bietet seinen Service mittlerweile auch in den Landeshauptstädten Graz, Salzburg, Klagenfurt und Linz an.

Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber der APA erläuterte, mache die Marke Mjam in Österreich im Gegensatz zu Foodora den fünffachen Umsatz. Nach dem Rückzug von Foodora und Uber Eats wird es in Österreich neben Mjam noch lieferservice.at als große Online-Bestellplattform für Essen geben. Letztere gehört zum niederländischen Unternehmen Takeaway.com.


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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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